Die private Krankenversicherung für Beamte der Justiz
Justizverwaltungsbeamte erhalten von ihrem Dienstherrn, dem Land, die sogenannte Beihilfe. In diesem Rahmen werden zwischen 50 und 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten übernommen. Erhalten Sie bei 50 Prozent Beihilfe etwa eine Rechnung über 2.000 Euro vom Arzt, so übernimmt der Dienstherr hiervon 1.000 Euro. In Höhe der verbleibenden 1.000 Euro, also der übrigen 50 Prozent, entsteht eine Deckungslücke.
Durch die Krankenversicherungspflicht dürfen Sie die verbleibenden Kosten zwar nicht aus eigener Tasche begleichen, allerdings frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden. Für Justizverwaltungsbeamte ist die private Krankenversicherung dabei regelmäßig die bessere Wahl, denn nur sie lässt sich effektiv an die Beihilfe anpassen. Eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) übernimmt genau den Teil der Kosten, der nicht bereits über die Leistungen des Dienstherrn abgedeckt ist.
Die GKV bietet keine Anpassungsmöglichkeiten für Beihilfeberechtigte. Dadurch ist der monatliche Beitrag in der Regel höher. Zusätzlich können Sie hier keine Wahl- oder Zusatzleistungen, etwa die Übernahme der Kosten für Sehhilfen und besondere Behandlungen, in Anspruch nehmen. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart berät Sie gerne zu den individuellen Vorteilen!