Die private Krankenversicherung als Ergänzung der Beihilfe
Durch die maximal 70-prozentige Beihilfe entsteht bei beihilfeberechtigten Verwaltungsbeamten und ihren Angehörigen stets eine Deckungslücke. Denn 30 bis 50 Prozent der jeweiligen Aufwendungen werden nicht von der Beihilfestelle erstattet. Insoweit gelten Sie als „nicht versichert“ und sind daher verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Verwaltungsbeamte haben hier allerdings die freie Wahl zwischen der gesetzlichen auf der einen und der privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite.
Regelmäßig ist die private Krankenversicherung dabei die beste Wahl. Denn sie ermöglicht eine Anpassung an die Beihilfe, indem der Versicherer nur die Restkosten übernimmt. Dadurch wird der Versicherungsschutz entsprechend günstiger. Zudem stellen Sie sich alle Leistungen selbst zusammen und können für Sehhilfen, Auslandsleistungen etc. besonders umfassende Zusatzbausteine abschließen.
Beamte, die sich gesetzlich krankenversichern, zahlen den gesamten Beitrag aus eigener Tasche. Einen Arbeitgeber-Anteil kennt das Beamtensystem nicht. Gleichzeitig verzichten sie mangels Rechnungen vom Arzt hier auf die Beihilfe.