Beihilfestellen für Verwaltungsbeamte in Deutschland

Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte haben nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) einen Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt in diesem Rahmen zwischen 50 und 70 Prozent aller anfallenden Krankheitskosten, wobei die in Rechnung gestellten Aufwendungen maßgeblich sind. Zuständig für die Auszahlung dieser Leistung sind die Beihilfestellen für Verwaltungsbeamte. Wichtigste Ergänzung: Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart!

So funktioniert die Beihilfe bei Verwaltungsbeamten

Die Beihilfe stellt ein eigenständiges Krankheitsfürsorgesystem dar, das es so nur im öffentlichen Dienst gibt. Neben Verwaltungsbeamten haben also auch ehemalige Soldaten und Richter einen Anspruch auf Beihilfeleistungen ihres Dienstherrn. Im Rahmen der Beihilfe kommt der Staat für einen Teil der Krankheitskosten auf. Dabei richtet sich die Höhe der Beihilfe nach dem sogenannten Beihilfesatz, wiederum bemessen nach Beamtenstatus und Anzahl der Kinder:

  • Verwaltungsbeamte mit maximal einem Kind erhalten 50 Prozent Beihilfe
  • Verwaltungsbeamte mit zwei oder mehr Kindern erhalten 70 Prozent Beihilfe
  • „Beamtenkindern“ steht Beihilfe in Höhe von 70 oder 80 Prozent zu (je nach Dienstherr)
  • Der Ehepartner eines Beamten erhält 70 Prozent Beihilfe, wenn sein Einkommen eine bestimmte Grenze (circa 20.000 Euro pro Jahr) nicht übersteigt
  • Beamtinnen und Beamten im Ruhestand stehen, unabhängig von Familienstand und Kinderzahl, 70 Prozent Beihilfe zu

Weitere Regelungen gelten für Hinterbliebene und in den Fällen einer Scheidung. Auf diese Sonderfälle möchten wir hier aber nicht weiter eingehen.
 
Der Beihilfesatz bestimmt also, welchen Anteil der individuell anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten der Dienstherr übernimmt. Erhalten Sie beispielsweise eine Rechnung über 1.500 Euro vom Arzt, stehen Ihnen bei einem Beihilfeanspruch von 50 Prozent 750 Euro an Erstattung zu. In Höhe der verbleibenden 750 Euro („andere 50 Prozent“) entsteht eine Deckungslücke. Für deren Schließung sind Sie selbst verantwortlich.
 
Im Laufe eines Beamtenlebens steigt und sinkt der Beihilfeanspruch in der Regel. Denn die erhöhte Beihilfe von 70 Prozent erhalten Sie beispielsweise nur, solange auch ein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG besteht. Fällt dieser weg, liegen die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vor – und der Dienstherr gewährt nur noch 50 Prozent Beihilfe. Entsprechendes gilt, wenn Ihnen bislang 50 Prozent Beihilfe zustehen, Sie durch die Pensionierung nun aber Anspruch auf 70 Prozent haben.
 
Beihilfestellen für Verwaltungsbeamte sind in Baden-Württemberg das Landesamt für Besoldung und Versorgung, in Bayern das Landesamt für Finanzen und beim Bund das Bundesverwaltungsamt. Bei allen Behörden kann der Beihilfeantrag auch digital gestellt werden.

Stellung des Antrages auf Beihilfe für Verwaltungsbeamte

Steht die zuständige Beihilfestelle für Verwaltungsbeamte fest, so stellen Sie bei ihr den Antrag auf Beihilfeleistungen. Dazu füllen Sie den vorgefertigten Antrag, entweder online oder auf Papier, mit Ihren persönlichen Daten. Von Bedeutung ist insbesondere die Personalnummer, da sie eine eindeutige Zuordnung des Antrages ermöglicht.
 
Im Beihilfeantrag selbst werden alle Aufwendungen zusammengezählt. Anschließend fügen Sie die entsprechenden Belege, also Rechnungen vom Arzt und anderen Stellen, als Anlage bei. Den hiermit vollständigen Antrag auf Beihilfe senden Sie nun an die zuständige Beihilfestelle. Dort wird der prozentuale Anteil an den Gesamtkosten ermittelt und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Dies ist in der Regel identisch mit dem Bezüge- oder Gehaltskonto.
 
Gegen den Beihilfebescheid, den Sie am Ende der Bearbeitung erhalten, können Sie Widerspruch einlegen. Hierfür haben Sie einen Monat Zeit. Prüfen Sie den Bescheid daher genau, um eventuelle Mängel unverzüglich beheben lassen zu können. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist dies nicht mehr möglich.

Die private Krankenversicherung als Ergänzung der Beihilfe

Durch die maximal 70-prozentige Beihilfe entsteht bei beihilfeberechtigten Verwaltungsbeamten und ihren Angehörigen stets eine Deckungslücke. Denn 30 bis 50 Prozent der jeweiligen Aufwendungen werden nicht von der Beihilfestelle erstattet. Insoweit gelten Sie als „nicht versichert“ und sind daher verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Verwaltungsbeamte haben hier allerdings die freie Wahl zwischen der gesetzlichen auf der einen und der privaten Krankenversicherung auf der anderen Seite.
 
Regelmäßig ist die private Krankenversicherung dabei die beste Wahl. Denn sie ermöglicht eine Anpassung an die Beihilfe, indem der Versicherer nur die Restkosten übernimmt. Dadurch wird der Versicherungsschutz entsprechend günstiger. Zudem stellen Sie sich alle Leistungen selbst zusammen und können für Sehhilfen, Auslandsleistungen etc. besonders umfassende Zusatzbausteine abschließen.
 
Beamte, die sich gesetzlich krankenversichern, zahlen den gesamten Beitrag aus eigener Tasche. Einen Arbeitgeber-Anteil kennt das Beamtensystem nicht. Gleichzeitig verzichten sie mangels Rechnungen vom Arzt hier auf die Beihilfe.

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