Die Grundlagen der beamtenrechtlichen Beihilfe
Das Beamtenverhältnis ist ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn. Während sich ersterer zu lebenslanger und zuverlässiger Arbeitsleistung verpflichtet, sichert zweiterer Besoldung, Versorgung und weitere Leistungen zu.
Das Alimentations- und Fürsorgeprinzip ist einer der „Eckpfeiler“ des Beamtentums und umfasst insbesondere Besoldung, Versorgung und Beihilfe.
Als Beamtin oder Beamter erhalten Sie eine Rechnung vom Arzt oder der Klinik. Diese reichen Sie bei der zuständigen Beihilfestelle ein, die einen Teil der Krankheitskosten erstattet. Auch wenn sich das Prinzip auf den ersten Blick ähnlich anhört wie der klassische „Arbeitgeber-Anteil“, steckt dahinter etwas völlig anderes. Während zivile Arbeitgeber nur einen Anteil der Krankenkassenbeiträge übernehmen, übernimmt der Dienstherr einen Teil der tatsächlichen Behandlungskosten.
