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DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart Haftpflichtversicherung für Studenten und Referendare

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Haftpflichtversicherung – für Studenten und Referendare ein Muss!

Wer anderen Menschen schadet, muss für die Folgen des Schadens im Zweifel mit seinem gesamten Vermögen haften. Daher ist die Haftpflichtversicherung sowohl im Dienst als auch außerhalb des Dienstes für Studenten und Referendare sehr zu empfehlen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart gibt einen Überblick über Sinn, Zweck und Leistungen der Police.

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Grundlagen: Die Haftung nach dem BGB in Deutschland

Grundlage der sogenannten Haftpflicht ist in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB. Es regelt im Grundsatz, dass jeder Mensch für Schäden, die er einer anderen Person zufügt, mit seinem gesamten Vermögen und ohne Einschränkungen haften muss. Dabei spielt es vor allem keine Rolle, ob Sie unabsichtlich, vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben.
 
Selbst vermeintlich kleine Schäden können auf diese Weise zu immensen Folgen führen. Dadurch, dass Sie als Eltern zusätzlich für Ihre Kinder in die Haftung genommen werden, sind die Konsequenzen in der Praxis erheblich. Daher ist eine Haftpflichtversicherung für Studenten, Referendare und andere Berufsgruppen sehr zu empfehlen. Zu unterscheiden ist lediglich zwischen der beruflichen auf der einen und der privaten Haftpflichtversicherung auf der anderen Seite.

Die private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung für Studenten und Referendare deckt den gesamten privaten, also außerdienstlichen, Bereich ab. Dazu gehören etwa diese Vorfälle:

  • Sie schütten versehentlich ein Glas Wasser auf das Notebook eines Freundes. Es wird beschädigt oder sogar zerstört
  • Sie sind mit dem Fahrrad in der Stadt unterwegs, übersehen beim Abbiegen einen Passanten und fahren ihn an. Die Person wird verletzt, außerdem fällt ihr Smartphone zu Boden und wird zerstört
  • Sie verlieren den Schlüssel zu Ihrer Wohnung. Nach dem BGB müssen Sie für den Schaden, den Sie Ihrem Vermieter damit zufügen, ebenfalls haften

Sie sehen: Die private Haftpflichtversicherung kann an vielen Stellen notwendig und sinnvoll sein. Leider merken viele Menschen erst dann, dass sie eine entsprechende Police benötigt hätten, wenn es bereits zu spät ist. Begehen Sie diesen Fehler nicht und entscheiden Sie sich noch heute für die private Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart – wir beraten Sie gerne!

Die dienstliche Haftpflichtversicherung

Die dienstliche Haftpflichtversicherung für Studenten und Referendare, auch Diensthaftplicht genannt, ist das Gegenteil der Privathaftpflicht. Denn sie deckt ausschließlich den dienstlichen Bereich ab und leistet bei Schäden, die Sie anderen Personen in Ihrer Eigenschaft als Lehrerin oder Lehrer zufügen.
 
Denn anders als bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist es im Staatsdienst so, dass Beamtinnen und Beamte für ihre Handlungen die volle persönliche Verantwortung tragen. Sie müssen also im Zweifel für alle Schäden in voller Höhe geradestehen. Der Dienstherr leistet nur, wenn ein Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, dann aber auch erst ab einem bestimmten Mindestbetrag.
 
Beispiele für Pflichtverletzungen von Lehrern, die eine Schadensersatzforderung zur Folge haben, sind unter anderem:

  • Sie verletzen auf dem Pausenhof Ihre Aufsichtspflicht. Ein Kind läuft weg und verletzt sich dabei
  • Sie verlieren den Schlüssel für die Schule, woraufhin die gesamte Schließanlage des Gebäudes ausgetauscht werden muss. Der Dienstherr fordert die Kosten von Ihnen ein
  • Sie bauen mit einem dienstlichen Pkw einen Unfall (hier leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung)

Das Risiko, als Lehrer mit Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen konfrontiert zu werden, ist nicht unbedingt niedrig. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart schließen Sie Ihre Diensthaftpflicht außerdem direkt als Baustein in der privaten Haftpflichtversicherung für Studenten und Referendare ab – komfortabler geht’s nicht!

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Vorsatz und Fahrlässigkeit: Die wichtigsten Unterschiede

Das BGB unterscheidet bei der Haftung grundsätzlich nicht zwischen fahrlässigen und vorsätzlichen Handlungen. Für den Anspruch der Gegenseite kommt es rein darauf an, dass Sie den Schaden verursacht haben und daran zumindest eine Mitschuld tragen (Verursacherprinzip). Lässt sich der Verursacher eines Schadens nicht ausfindig machen oder gibt es – etwa wegen höherer Gewalt – schlicht keinen, haftet auch niemand.

Für das BGB spielen Fahrlässigkeit und Vorsatz also keine Rolle. Anders sieht es in der Haftpflichtversicherung für Studenten und Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart sowie bei der Amtshaftung aus. Wir geben einen kurzen Überblick.

Die Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt grundsätzlich, „wer die im Verkehr gebotene Sorgfalt außer Acht lässt“. Konkret muss Ihnen also bekannt sein, dass Ihre Handlung gegebenenfalls Schäden verursachen kann. Lassen Sie beispielsweise Ihren Schlüssel „kurz“ liegen und wird dieser dadurch entwendet, liegt ein klassischer Fall von Fahrlässigkeit vor. Selbiges gilt beim unachtsamen Überfahren einer roten Ampel oder dem Nichtabschließen einer Tür.
 
Eine erweiterte Form der einfachen ist die grobe Fahrlässigkeit. Sie liegt vor, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in erheblichem Maße außer Acht lassen. Generell ist die Unterscheidung in der Praxis schwierig, allerdings muss Ihnen für grobe Fahrlässigkeit bekannt sein, dass Ihre Handlung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden führt.
 
Die private und dienstliche Haftpflichtversicherung für Studenten und Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart leistet in allen Fällen der Fahrlässigkeit. Die Beamtengesetze der meisten Dienstherrn sehen eine Haftung des Staates aber nur für Fälle der einfachen Fahrlässigkeit vor. Bei grober Fahrlässigkeit leistet der Dienstherr eingeschränkt oder im schlimmsten Fall gar nicht.

Der Vorsatz

Vorsatz ist ein anderer Begriff für „Absicht“. Wer vorsätzlich handelt, weiß, dass seine Handlung entsprechende Folgen – etwa einen Schadensersatzanspruch – haben wird. Lassen Sie in Ihrer Wohnung etwa absichtlich die Fenster offen, um einen Diebstahl zu provozieren und so Ansprüche gegen die Versicherung zu haben, liegt Vorsatz vor. Selbiges gilt bei allen Arten von Straftaten, etwa Diebstahl und Körperverletzung.
 
Bei vorsätzlichen Handlungen leistet weder die Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart noch der Dienstherr. Hier müssen Studenten und Referendare, wenn es zu entsprechenden Vorfällen kommt, alle Kosten selbst übernehmen.

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FAQ zur Haftpflichtversicherung

Rund um die Haftpflichtversicherung für Studenten und Referendare tauchen immer wieder Fragen, besonders zum konkreten Versicherungsschutz, auf. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart beantwortet einige der häufigsten Fragen in einem kurzen FAQ!

Gibt es spezielle Versicherungen für Studenten und Referendare?

Das Beamtenverhältnis, in dem Sie auch als Referendare bereits stehen, ist ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn, dem Staat. Daher gelten zahlreiche Vorschriften aus dem normalen Arbeitsrecht nicht und werden durch spezifische Gesetze für Beamtinnen und Beamte ersetzt. Neben der Haftpflichtversicherung gibt es daher zahlreiche Versicherungen für Studenten und Referendare, die die besonderen Rechte und Pflichten optimal abdecken.
 
Als Beamte haften Sie für alle Handlungen persönlich. Sie müssen also auch die Konsequenzen von fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln, etwa bei einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht oder dem Verlust dienstlicher Schlüssel, tragen. Die dienstliche Haftpflichtversicherung der DBV leistet, wenn Sie wegen eines derartigen Verstoßes von Ihrem Dienstherrn oder einer dritten Person in Haftung genommen werden.
 
Außerdem erhalten Sie Beihilfe. Daher benötigen Sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung, wobei Sie als Studenten oder Referendare bereits eine Anwartschaft abschließen sollten. Die Versicherung schließt die Deckungslücke zwischen der Krankheitskostenerstattung Ihres Dienstherrn und den gesamten Behandlungskosten. Die gesetzliche Krankenkasse ist wegen der fehlenden Anpassbarkeit an das Beamtenverhältnis nur in Ausnahmefällen zu empfehlen.
 
Tipp: Lassen Sie sich von den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart persönlich zu Ihren Verhältnissen beraten. Denn bei Versicherungen für Studenten und Referendare gibt es zahlreiche Punkte, die zu beachten sind – ein Abschluss „auf eigene Faust“ kann im Zweifel teure Konsequenzen haben.

Benötigen Studenten und Referendare bereits eine Haftpflichtversicherung?

In den meisten Fällen ist die Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart bereits für Studenten und Referendare zu empfehlen. Denn mit der Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf bestehen bereits sämtliche Amtshaftungspflichten, Sie sind also bereits hier für alle Folgen Ihres Handelns verantwortlich.
 
Von der dienstlichen ist die private Haftpflichtversicherung zu unterscheiden. Letztere leistet, wenn Sie einem anderen Menschen in Ihrer Freizeit oder im privaten Umfeld einen Schaden zufügen. Besonders Vermögens- und Personenschäden können ohne passende Haftpflichtversicherung dazu führen, dass Sie sich für den Rest Ihres Lebens verschulden. Denn die Haftungsregelungen des BGB sehen keine Begrenzung der Höhe nach vor.

Benötige ich eine Rechtsschutzversicherung?

Neben der Haftpflichtversicherung macht auch eine Rechtsschutzversicherung für Studenten und Referendare Sinn. Da das Beamtenrecht Teil des besonderen Verwaltungsrechts ist, müssen alle Angelegenheiten des Dienstverhältnisses im Zweifel vor den Verwaltungsgerichten geklärt werden. Eine berufliche Rechtsschutzversicherung, die auch den Dienstrechtsschutz umfasst, erstattet die in vielen Fällen hohen Aufwendungen.

Benötige ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Studenten und Referendare im Beamtenverhältnis auf Widerruf werden ohne Versorgungs- und Besoldungsansprüche entlassen, wenn sie dienstunfähig sind. Hier kann eine große Versorgungslücke entstehen, die Sie nur mit einer spezialisierten Dienstunfähigkeitsversicherung passgenau schließen können. Dabei handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit „DU-Klausel“, die unmittelbar an das Gutachten Ihres Dienstherrn anknüpft.
 
Konkret: Werden Sie aus gesundheitlichen Gründen entlassen, leistet die DU-Versicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart automatisch. Eine weitere Prüfung, ob Sie tatsächlich berufsunfähig sind, findet nicht statt. So sind Sie als Studenten und Referendare bereits optimal abgesichert.

Lassen Sie sich beraten!

Die private Haftpflichtversicherung ist für Studenten und Referendare sowie grundsätzlich alle Privatpersonen Pflicht. Bei Beamten ist es sinnvoll, aufgrund der Amtshaftung zusätzlich eine dienstliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn nur sie deckt den besonderen Anspruch, den der Dienstherr im Zweifel gegen den Beamten geltend machen kann, bestmöglich und auf den Dienstherrn zugeschnitten ab.
 
Möchten Sie mehr erfahren? Interessieren Sie sich für die passgenaue Absicherung von Studenten und Referendaren oder wünschen ein grundsätzliches Beratungsgespräch? Vereinbaren Sie noch heute Ihren ersten Termin bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart und erfahren Sie mehr. Wir freuen uns bereits auf Sie!
 
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