Die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte
Beamtinnen und Beamte erhalten die sogenannte Beihilfe ihres Dienstherrn. Dabei handelt es sich um eine Fürsorgeleistung. Der Dienstherr übernimmt zwischen 50 und 70 Prozent der tatsächlich anfallenden Krankheitskosten. Gehen Sie also zum Arzt und erhalten dort eine Rechnung über 2.000 Euro, würde der Dienstherr bei einem Beihilfesatz von 50 Prozent insgesamt 1.000 Euro übernehmen. In Höhe der anderen Hälfte entsteht eine Deckungslücke.
Durch die Krankenversicherungspflicht benötigen also auch Verwaltungsbeamte eine Krankenversicherung. Dabei lässt sich aber nur die private Krankenversicherung an die Anforderungen des Beamtenverhältnisses anpassen. Die PKV übernimmt im obigen Beispiel die andere Hälfte der anfallenden Krankheitskosten, sprich die übrigen 1.000 Euro, die nach der Auszahlung durch die Beihilfe verbleiben.
Durch die Anpassung an die Beihilfe ist die PKV für Beamte in der Regel deutlich günstiger als die GKV, die keine entsprechenden Anpassungsmöglichkeiten bietet. Gleichzeitig profitieren Sie in der privaten Krankenversicherung von einem insgesamt höheren Leistungsniveau.