Die Beihilfe – kombiniert mit der privaten Krankenversicherung
Die Beihilfe ist ein eigenes, außerhalb des Staatsdienstes so nicht vorzufindendes Konstrukt der Krankheitskostenabrechnung. Im Rahmen der Beihilfe kommt der Dienstherr für einen Teil der Krankheitskosten, der sich nach dem individuellen Beihilfesatz (in der Regel 50 oder 70 Prozent) bestimmt, auf. Relevant sind hier nicht die monatlichen Beiträge zur Versicherung, sondern die tatsächlich anfallenden Kosten für Behandlung, Medikamente und Hilfsmittel.
Infolge der Beihilfe entsteht eine Deckungslücke. Angenommen, Sie haben 2000 Euro Behandlungskosten aufgewendet, übernimmt der Dienstherr davon nur 1000 Euro. In Höhe der verbleibenden 1000 Euro besteht eine Lücke in der Absicherung. Diese gilt es mit einer privaten Krankenversicherung zu schließen.
Da sich die gesetzliche Kasse nicht an das System der Beihilfe anpassen lässt, bleibt für Beamtinnen und Beamte die beihilfekonforme Krankenversicherung als beste Alternative übrig. Sie gehört zu den unverzichtbaren Versicherungen für Lehrer und Referendare, da es nicht zulässig ist, den Eigenanteil aus eigener Tasche zu zahlen.
Die Beihilfeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart, die auch als Restkostenversicherung bekannt ist, übernimmt den verbleibenden Kostenanteil. Dabei genießen Sie alle Vorzüge als Privatpatient, insbesondere können Sie verschiedene Wahl- und Zusatzleistungen in Ihren Vertrag integrieren.
Die Versicherung für Lehrer und Referendare hat gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse aber auch Nachteile:
- Es gibt keine Familienversicherung; für jeden Angehörigen benötigen Sie einen eigenen Vertrag.
- Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand, sodass die Prämie im Einzelfall auch deutlich höher als die zur GKV ausfallen kann.
- Ab einem bestimmten Alter besteht nahezu keine Möglichkeit mehr, zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.