Die Berufsunfähigkeit
Nach der Definition des GdV liegt eine Berufsunfähigkeit immer dann vor, wenn die versicherte Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann. Dafür muss eine gesundheitliche Schädigung wegen Krankheit oder Unfall vorliegen und der Zustand muss nach ärztlicher Prognose für mindestens sechs Monate bestehen bleiben. „Nicht mehr ausüben“ können Sie Ihren Beruf, wenn Sie ihm maximal für die Hälfte der sonst üblichen Arbeitszeit nachgehen können.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart orientiert sich grundsätzlich an dieser allgemeinen Definition. Denn nur so ist sichergestellt, dass Sie auch dann noch umfassend versichert sind, wenn Sie sich für eine andere Tätigkeit als die im Beamtenverhältnis entscheiden.