Bedeutung einer privaten
Unfallversicherung für
Verwaltungsbeamte
Die Unfallversicherung für Verwaltungsbeamte hat die Aufgabe, finanzielle Belastungen infolge eines Unfalls zu vermeiden oder auszugleichen. Sie erhalten daher eine sogenannte Unfallsumme, deren Höhe Sie selbst bestimmen, und optional weitere Leistungen wie die lebenslange Unfall-Rente, die ermäßigt besteuert wird. Bereits während der Einzahlungsphase können Sie alle Beiträge für die Unfallversicherung von der Steuer absetzen.
Ein Unfall liegt nach der allgemeinen Definition des GdV vor, wenn ein „von außen auf den Körper unfreiwillig einwirkendes Ereignis eine Gesundheitsschädigung verursacht“. Nach dieser Definition richtet sich auch die DBV, sodass auch nach unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ein Unfallereignis entsprechend eingeordnet wird.
Leistungen aus der Unfallversicherung für Verwaltungsbeamte erhalten Sie insbesondere in Form der sogenannten Einmalzahlung. Grundsätzlich versichern Sie bei Abschluss der Unfallversicherung für Verwaltungsbeamte eine bestimmte Versicherungssumme, beispielsweise 200.000 Euro. Nach einem Unfall berechnet die DBV den Grad der Invalidität, zum Beispiel 20 Prozent. Sie erhalten nun 20 Prozent der versicherten Unfallsumme, hier also 40.000 Euro in einer Summe ausgezahlt.
Mit einer sogenannten Progression vervielfachen Sie die versicherte Leistung. So würden wir bei 50 Prozent Invalidität etwa 100.000 Euro auszahlen. Mit einer Progression können Sie nun vereinbaren, dass Sie anstelle von 100.000 200.000 Euro erhalten, wenn Sie nach einem Unfall zu mindestens 50 Prozent invalide sind. Die entsprechende Schwelle legen Sie dabei beim Abschluss der Unfallversicherung für Verwaltungsbeamte selbst fest.