Heilfürsorge für Polizisten

Mit der DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart optimal versichert

Beamtinnen und Beamte der Polizei haben je nach Dienstherr einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Bund oder Land übernehmen dabei alle anfallenden Krankheitskosten, sodass keine Krankenversicherung mehr notwendig ist. Dennoch sollten Sie als Beamtin oder Beamter passgenau vorsorgen. Denn Sie benötigen beispielsweise eine Anwartschaft, die Sie bei der DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart genau an Ihren Bedarf anpassen!

Heilfürsorge für Beamte der Polizei im Überblick

Das Beamtenverhältnis kennt mit Heilfürsorge und Beihilfe zwei eigenständige Versorgungssysteme. Diese sind in ihrer Form nicht mit dem aus der freien Wirtschaft bekannten „Arbeitgeber-Anteil“ zu vergleichen, da sie insbesondere auf separaten Gesetzen basieren. Der jeweilige Dienstherr, also der Bund oder das Land, entscheidet selbst, ob und in welcher Form er die Heilfürsorge für Polizisten gewähren möchte.
 
Erhalten Sie als Beamtin oder Beamter der Polizei Heilfürsorge, was etwa beim Bund der Fall ist, übernimmt der Dienstherr alle anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten. Sie benötigen in dieser Zeit keine Krankenversicherung, denn die Abrechnung entsprechender Leistungen läuft unmittelbar über die entsprechende Stelle des Landes oder Bundes. Der Umfang der Heilfürsorge entspricht dabei in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung, sodass es an vielen Stellen sinnvoll sein kann, entsprechende Zusatzversicherungen abzuschließen.
 
Außerdem ist von der Heilfürsorge für Polizisten keine Pflege-Pflichtversicherung umfasst. Diese müssen Sie weiterhin selbst abschließen, wobei in der Regel eine private Pflegeversicherung notwendig ist. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung kommt nur infrage, wenn Sie auch gesetzlich krankenversichert sind – und dies ist durch die Heilfürsorge nicht der Fall.
 
Erhalten Sie Heilfürsorge, steht Ihren direkten Angehörigen (Ehe- oder Lebenspartner, Kinder) die sogenannte Beihilfe zu. Sie benötigen daher bereits während Ihres aktiven Dienstes eine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung), während eine solche bei Ihnen erst nach Wegfall der Heilfürsorge notwendig ist.

Bedeutung der Anwartschaft bei Heilfürsorge für Polizisten

Bei allen Dienstherren wird die Heilfürsorge für Polizisten lediglich für eine beschränkte Zeit gewährt. In der Regel handelt es sich dabei um den aktiven Dienst, also die Zeit von Beginn der Ausbildung bis zur Versetzung in den Ruhestand. Einige Dienstherren, beispielsweise das Land Bayern, gewähren Heilfürsorge auch nur für die Zeit der Ausbildung oder des dualen Studiums im Polizeidienst.
 
Anschließend fällt die Heilfürsorge weg und wird durch die sogenannte Beihilfe ersetzt. Ab hier übernimmt der Dienstherr nicht mehr alle Krankheitskosten, sondern kommt lediglich für einen Teil der Aufwendungen auf. Wie hoch der Erstattungsanteil ist, richtet sich nach dem sogenannten Beihilfesatz, beispielsweise:

  • Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50 % Beihilfe
  • Beamte mit zwei oder mehr Kindern erhalten 70 % Beihilfe, den Kindern stehen 70 % oder 80 % zu
  • Wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten Ehe- und Lebenspartner ebenfalls 70 % Beihilfe

Die Beihilfe kann nur in Kombination mit einer privaten (beihilfekonformen) Krankenversicherung genutzt werden. Der Versicherer, etwa die Deutsche Beamtenversicherung, übernimmt die verbleibenden 20, 30 oder 50 Prozent der Krankheitskosten. Die gesetzliche Krankenkasse kommt nur selten in Betracht, da es hier keine beihilfekonformen Tarife gibt und Sie den gesamten Beitrag selbst übernehmen müssen.
 
Fällt die Heilfürsorge weg, benötigen Sie also eine private Krankenversicherung. Bei Aufnahme führt der Versicherer allerdings eine Gesundheitsprüfung durch. Vorerkrankungen und andere Risiken können dazu führen, dass Sie nicht oder nur mit erheblichen Risikozuschlägen aufgenommen werden.
 
Mit der sogenannten Anwartschaft „konservieren“ Sie Ihren heutigen Gesundheitszustand. Später legen wir die gespeicherten Daten der Berechnung Ihrer PKV-Beiträge zugrunde. Sie profitieren auf diese Weise nicht nur von einer Aufnahmegarantie, sondern auch von in der Regel deutlich niedrigeren Beiträgen, als Sie sie ohne Anwartschaft erhalten hätten.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH

Die Heilfürsorge für Polizisten ist ein eigenständiges, so nur im öffentlichen Dienst existierendes, Absicherungssystem. Mit den passgenauen Lösungen der DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart bereiten Sie sich optimal auf den späteren Wechsel zur Beihilfe vor. Erfahren Sie noch heute mehr und vereinbaren Sie Ihren ersten Termin!

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Fragen und Antworten

Was steckt hinter der Heilfürsorge für Polizisten?

Bei der Heilfürsorge für Polizisten übernimmt der Dienstherr alle anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten direkt. Sie werden direkt vom Arzt mit der zuständigen Stelle abgerechnet, ohne dass Sie selbst in Vorleistung gehen müssen. Beamte der Polizei benötigen daher vorübergehend keine Krankenversicherung, wenn sie Heilfürsorge erhalten.

Was ist eine Anwartschaft?

Die Anwartschaft „konserviert“ den aktuellen Gesundheitszustand, da Beamte der Polizei früher oder später eine private Krankenversicherung benötigen. Deren Abschluss ist aber nur möglich, wenn der Versicherer wegen Vorerkrankungen oder ähnlichen Risiken keine Ablehnung ausspricht. Dies lässt sich mit der Anwartschaft vermeiden.

Benötige ich bei Heilfürsorge eine Pflegeversicherung?

Ja, auch während der Heilfürsorge ist eine private Pflege-Pflichtversicherung notwendig. Deren Leistungen werden von der Heilfürsorge nicht umfasst.

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