Bedeutung der Anwartschaft bei Heilfürsorge für Polizisten
Bei allen Dienstherren wird die Heilfürsorge für Polizisten lediglich für eine beschränkte Zeit gewährt. In der Regel handelt es sich dabei um den aktiven Dienst, also die Zeit von Beginn der Ausbildung bis zur Versetzung in den Ruhestand. Einige Dienstherren, beispielsweise das Land Bayern, gewähren Heilfürsorge auch nur für die Zeit der Ausbildung oder des dualen Studiums im Polizeidienst.
Anschließend fällt die Heilfürsorge weg und wird durch die sogenannte Beihilfe ersetzt. Ab hier übernimmt der Dienstherr nicht mehr alle Krankheitskosten, sondern kommt lediglich für einen Teil der Aufwendungen auf. Wie hoch der Erstattungsanteil ist, richtet sich nach dem sogenannten Beihilfesatz, beispielsweise:
- Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50 % Beihilfe
- Beamte mit zwei oder mehr Kindern erhalten 70 % Beihilfe, den Kindern stehen 70 % oder 80 % zu
- Wenn ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten Ehe- und Lebenspartner ebenfalls 70 % Beihilfe
Die Beihilfe kann nur in Kombination mit einer privaten (beihilfekonformen) Krankenversicherung genutzt werden. Der Versicherer, etwa die Deutsche Beamtenversicherung, übernimmt die verbleibenden 20, 30 oder 50 Prozent der Krankheitskosten. Die gesetzliche Krankenkasse kommt nur selten in Betracht, da es hier keine beihilfekonformen Tarife gibt und Sie den gesamten Beitrag selbst übernehmen müssen.
Fällt die Heilfürsorge weg, benötigen Sie also eine private Krankenversicherung. Bei Aufnahme führt der Versicherer allerdings eine Gesundheitsprüfung durch. Vorerkrankungen und andere Risiken können dazu führen, dass Sie nicht oder nur mit erheblichen Risikozuschlägen aufgenommen werden.
Mit der sogenannten Anwartschaft „konservieren“ Sie Ihren heutigen Gesundheitszustand. Später legen wir die gespeicherten Daten der Berechnung Ihrer PKV-Beiträge zugrunde. Sie profitieren auf diese Weise nicht nur von einer Aufnahmegarantie, sondern auch von in der Regel deutlich niedrigeren Beiträgen, als Sie sie ohne Anwartschaft erhalten hätten.