Die Beamtenlaufbahn besteht immer aus mehreren Stufen, welche Sie auf dem Weg zum Beamten auf Lebenszeit durchlaufen müssen. In allen diesen Abschnitten haben Sie – gerade im Polizeiberuf – immer das Risiko einer Dienstunfähigkeit, welche unvorhersehbar ist. Je nach Beamtenstatus sind die Folgen einer Dienstunfähigkeit mehr oder weniger schwerwiegend. Dienstunfähig sind Sie immer dann, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausführen können.
Die Dienstunfähigkeit muss immer von einem Amtsarzt bescheinigt werden und hat je nach Beamtenstatus unterschiedliche Auswirkungen:
- Als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter auf Widerruf werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit sofort entlassen und verlieren den Anspruch auf alle Leistungen. Beihilfe, Versorgung und Besoldung fallen weg
- Wenn Sie Polizeibeamter auf Probe sind, dann verhält es sich bei einer Dienstunfähigkeit ähnlich. Sie haben keinen Anspruch mehr auf Bezüge jeglicher Art und werden entlassen
- Erst als Polizeibeamter auf Lebenszeit haben dürfen Sie nicht mehr aus dem Dienst entlassen werden. Bei einer Dienstunfähigkeit würde der Dienstherr Sie hier in den Ruhestand versetzen und Si erhalten Beihilfe sowie eine beamtenrechtliche Pension
Je nach Bundesland und Dienstherr dauert die Ausbildungs- und Probezeit bei der Polizei zwischen fünf und sechs Jahren – in dieser Zeit haben Sie also keinerlei Ansprüche, sollte es zu einer Dienstunfähigkeit kommen. Diese kann Sie schnell in eine finanzielle Notlage versetzen, denn Ihr Einkommen sowie alle Ansprüche fallen weg. Hierfür gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte von AXA. Sie schließt Deckungslücken passgenau und sicher Ihre Zukunft ab.