Anwartschaft und private Krankenversicherung für Polizeivollzugsbeamte
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte erhalten während des aktiven Dienstes entweder freie Heilfürsorge oder die sogenannte Beihilfe. Spätestens mit Versetzung in den Ruhestand erhalten alle Beamten allerdings nur noch Beihilfeleistungen – und benötigen zur Ergänzung eine private Krankenversicherung.
Denn der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe nur 70 Prozent der anfallenden Krankheitskosten. Für den verbleibenden Anteil der Aufwendungen ist eine Krankenversicherung unverzichtbar. Sie übernimmt entsprechend die übrigen 30 Prozent der anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten. Für Beamtinnen und Beamte kommt dabei regelmäßig nur die PKV in Betracht, da die gesetzliche Krankenversicherung keine an die Beihilfe angepassten Tarife anbietet.
Durch den Status als Privatpatientin oder Privatpatient profitieren Sie von verschiedensten Vorteilen. Sie erhalten beispielsweise ein Einzelzimmer oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Außerdem ist der Beitrag in der Regel deutlich niedriger, weil Sie sich nur für einen Teil der anfallenden Krankheitskosten versichern müssen.
Polizeivollzugsbeamte, die während des aktiven Dienstes Heilfürsorge erhalten, sollten eine Anwartschaft abschließen. Sie „konserviert“ den aktuellen Gesundheitszustand und ermöglicht später einen kostengünstigen und planbaren Eintritt in die private Krankenversicherung.