Rechtliche Auseinandersetzungen jeder Art verursachen bereits vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung – wenn es überhaupt zu einer solchen kommt – hohe Kosten. Denn Anwalt, gegebenenfalls Gutachter und Gericht berechnen ihre Gebühren nach dem individuellen Streitwert der Sache oder gemäß ihrer individuellen Stundensätze. So entstehen schnell Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro, bevor Sie überhaupt wissen, ob Ihr Anspruch durchsetzbar ist.
Aufgabe und Zweck der Rechtsschutzversicherung ist es, Ihnen diese Kosten zu ersparen. Die entsprechenden Aufwendungen werden von der DBV respektive AXA übernommen, wobei wir mit unserem Partner ROLAND Rechtsschutz kooperieren. Im Ergebnis tragen Sie, mit Ausnahme der meist niedrigen Eigenbeteiligung von beispielsweise 150 Euro, keinerlei Kostenrisiko.
Versichert sind dabei alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Verfahren stehen. Dies gilt auch für die Erstberatung beim Anwalt, das eigentliche Gerichtsverfahren, beauftragte Gutachter und die spätere Berufung, sofern eine solche notwendig wird. Durch zahlreiche Bausteine stellen Sie sich „Ihre“ Rechtsschutzversicherung ganz nach dem individuellen Bedarf zusammen. Möglich ist etwa der Einschluss folgender Module:
Allgemeines Zivilrecht
Dieses ist immer versichert und umfasst Fälle aus dem Allgemeinen Teil des BGB, etwa Schadensersatzforderungen.
Familienrecht
Hier sind Scheidungen, Unterhaltsklagen und vergleichbare Fälle aus dem Bereich des Familienrechts versichert.
Arbeitsrecht
Gerade im öffentlichen Dienst ist eine arbeits- und dienstrechtliche Absicherung wichtig. Diese gewährleisten Sie mit dem Baustein „Arbeits- und Dienstrecht“, mit dem Sie sich zum Beispiel gegen Dienstaufsichtsbeschwerden, Beurteilungen und Kündigungen wehren können.
Verkehrsrecht
Egal ob Blitzer, Falschparken oder Fahrverbot – mit dem Baustein „Verkehrsrecht“ erweitern Sie den Umfang der Rechtsschutzversicherung um alle denkbaren Delikte im Straßenverkehr.