Erste Stufe:
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf
Ausbildung oder Studium finden bei Verwaltungsbeamten im Beamtenverhältnis auf Widerruf, dem „Ausbildungsbeamtenverhältnis“, statt. Die Einstellung erfolgt dabei bei gesundheitlicher Eignung und dem Vorliegen aller Voraussetzungen, insbesondere der notwendigen Vorbildung und eventuellen Zusatzqualifikationen.
Im Beamtenverhältnis auf Widerruf werden Sie auf Ihre spätere Tätigkeit vorbereitet. Sie absolvieren Theorie- und Praxisphasen, in denen Sie die wesentlichen Aufgaben der jeweiligen Behörde kennenlernen. Außerdem arbeiten Sie von Anfang an mit Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsurteilen, denn hier liegt in der Regel der Mittelpunkt Ihres gesamten Berufslebens.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der Laufbahnprüfung. Bestehen Sie diese, werden Sie zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe ernannt. Hier beginnt also die beamtenrechtliche Probezeit, in der der Dienstherr sehen möchte, ob Sie dem späteren Beamtenberuf auch tatsächlich gewachsen sind.
Bereits während der Ausbildung erhalten Sie Beihilfe und können dienstunfähig werden. Sie benötigen daher eine private Krankenversicherung und eine Dienstunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung mit sogenannter DU-Klausel).