Ergänzung der Beihilfe
Private Krankenversicherung für Polizisten
Da im Rahmen der Beihilfe für Polizisten immer nur ein Teil der anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten abgedeckt ist, benötigen Sie für die verbleibenden Aufwendungen eine Krankenversicherung. Dabei ist die gesetzliche Krankenkasse in der Regel ungeeignet, da sie keine entsprechenden Tarife anbietet. Außerdem erhalten Sie keinen Arbeitgeber-Anteil, sodass Sie den gesamten Beitrag aus eigener Tasche zahlen müssen.
Beamte der Polizei benötigen eine Krankenversicherung, durch die sie Rechnungen vom Arzt erhalten. Nur so kann die Beihilfe in ihrer gewünschten Form tatsächlich genutzt werden – und dies ist nur bei der privaten Krankenversicherung der Fall. Sie wird auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet, da sie – im Unterschied zur Krankenvollversicherung – nur einen Teil der, nämlich die nach der Beihilfe verbleibenden, Krankheitskosten übernehmen muss.
Erhalten Sie beispielsweise 50 Prozent Beihilfe, benötigen Sie nur für die andere Hälfte der anfallenden Kosten einen Kostenträger in Form der privaten Krankenversicherung. Wären Sie selbstständig oder angestellt, müsste die Krankenversicherung Ihre Behandlungskosten zu 100 Prozent übernehmen. Dadurch wäre die Police entsprechend teurer. Als Beamtin oder Beamter der Polizei sparen Sie durch die Beihilfe hingegen bares Geld beim Beitrag für Ihre private Krankenversicherung!