Der grundlegende Absicherungsbedarf
Beamte auf Lebenszeit genießen in Deutschland neben einem hohen gesellschaftlichen Ansehen auch diverse Privilegien. Denen gegenüber stehen diverse Pflichten, unter die beispielsweise die Treue zum Dienstherrn oder das Streikverbot fällt. Zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn, dem jeweiligen Land oder dem Bund, besteht also ein besonderes Treueverhältnis, das durch gegenseitiges Vertrauen geprägt ist.
Im Gegenzug für die Verpflichtungen des Beamten sichert ihm der Dienstherr zu, eine lebenslange Versorgung für sich selbst und seine Familie zu gewährleisten. Die „amtsangemessene Alimentation“, also die Besoldung bzw. das laufende Gehalt, ist der wichtigste Baustein dieser Versorgung. Können Beamtinnen und Beamte ihren Dienst nicht mehr ausüben, werden sie außerdem in den Ruhestand versetzt und erhalten eine Pension – auch, wenn dieser Fall schon deutlich vor der Regelaltersgrenze eintritt.
Im Krankheitsfall wird Beamten eine Beihilfe in Höhe von mindestens 50 Prozent zugesprochen. Der Dienstherr beteiligt sich in dieser Höhe an den Krankheitskosten, sodass nur noch ein kleiner Anteil verbleibt. Außerdem haften Beamtinnen und Beamte nur dann für Schäden, die sie anderen zufügen, wenn sie grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.
Damit bestehen in der Absicherung von Lehrern unter anderem diese Lücken, die es mit den passenden Versicherungen für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart zu schließen gilt:
- Einkommenslücke bei Dienstunfähigkeit; die Pension ist deutlich geringer als das frühere Nettogehalt im aktiven Dienst (Dienstunfähigkeitsversicherung)
- Absicherungslücke bei der Krankenversorgung; hier benötigen Sie eine passende Restkostenversicherung (private Krankenversicherung)
- Haftungsrisiko, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann (Diensthaftpflichtversicherung)
Die DBV gibt einen Überblick über die einzelnen Absicherungsbedarfe und die passenden Versicherungen für Lehrer und Lehrerinnen.
