Grundlagen der
Krankenversicherung
Im deutschen Sozialversicherungsrecht gibt es einige Berufs- und Personengruppen, die nicht versicherungspflichtig sind. Studenten und Referendare als Beamte auf Widerruf gehören ebenfalls dazu. Sie können selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung versichern möchten. So finden auch Sie das für Sie optimale Angebot – und die MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Studenten und Referendare haben ab dem ersten Tag ihres Beamtenverhältnisses einen Anspruch auf Beihilfe. Im Rahmen dieser Fürsorgeleistung beteiligt sich der Dienstherr finanziell an den tatsächlich anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten. Wie hoch die Beihilfe konkret ausfällt, richtet sich nach dem sogenannten Beihilfesatz. Beim Bund und in den Ländern gibt es hier vergleichbare Regelungen:
- Beamte mit einem oder keinem Kind haben Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe
- Ab dem zweiten Kind stehen Beamten 70 Prozent Beihilfe zu
- Sofern er bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhält der Ehegatte eines Beamten ebenfalls 70 Prozent Beihilfe
- Ihre Kinder haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80 Prozent
Der Beihilfesatz bestimmt die Höhe der Beihilfe. Haben Sie also einen Beihilfesatz von 70 Prozent und reichen eine Rechnung über 1000 Euro bei Ihrem Dienstherrn ein, erhalten Sie 700 Euro an Beihilfe. Der Rest wird optimalerweise über eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Referendare und Lehrer der MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart abgedeckt.
