Bei vielen Dienstherren, so auch beim Land Baden-Württemberg (BW), erhalten Beamtinnen und Beamte des Polizeidienstes die sogenannte freie Heilfürsorge. Sie wird während des gesamten aktiven Dienstes, der auch die Ausbildung oder das duale Studium umfasst, gewährt. Erst mit Erreichen der jeweiligen Altersgrenze (Pensionierung) oder bei Dienstunfähigkeit fällt der Anspruch auf Heilfürsorge weg und wird durch die Beihilfe ersetzt.
Im Rahmen der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr alle krankheitsbedingten Aufwendungen. Dies sind beispielsweise Untersuchungen und Behandlungen beim Arzt, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel. Die entsprechenden Kosten werden direkt mit dem Dienstherrn abgerechnet, sodass Sie als Beamtin oder Beamter keine Krankenversicherung benötigen. Notwendig ist aber der Abschluss einer privaten Pflege-Pflichtversicherung, denn diese wird nicht von der freien Heilfürsorge umfasst.
Und hier kommt die kleine Anwartschaft für Polizisten der DBV ins Spiel. Denn sobald die Heilfürsorge wegfällt, regelmäßig also mit Versetzung in den Ruhestand, benötigen Beamte eine private Krankenversicherung. Sie ergänzt die sogenannte Beihilfe, in deren Rahmen der Dienstherr 70 Prozent aller Krankheitskosten bezahlt. Denn hier entsteht eine Deckungslücke in Höhe von 30 Prozent der jeweiligen Aufwendungen. Die Krankenversicherungspflicht betrifft insoweit auch Beamtinnen und Beamte der Polizei.
Die private Krankenversicherung übernimmt also die entstehenden Restkosten. Gleichzeitig führt der Versicherer beim Abschluss der Police eine Gesundheitsprüfung durch. Vorerkrankungen und andere Risiken können hier dazu führen, dass Sie entweder abgelehnt oder nur mit hohen Zusatzkosten aufgenommen werden. Im schlechtesten Fall bleibt nur die gesetzliche Krankenkasse (GKV), die sich für Beamte wegen der fehlenden Anpassung an die Beihilfe aber nur selten lohnt.
Die kleine Anwartschaft für Polizisten „konserviert“ im Hinblick auf den späteren Abschluss einer PKV den aktuellen Gesundheitszustand. Zwischenzeitlich eintretende Erkrankungen können sich dann nicht mehr auf den Beitrag und die Leistungen auswirken. Außerdem erhalten Sie eine Aufnahmegarantie, die Deutsche Beamtenversicherung wird Ihnen also in jedem Fall ein Angebot machen.
Allgemeines Zivilrecht
Dieses ist immer versichert und umfasst Fälle aus dem Allgemeinen Teil des BGB, etwa Schadensersatzforderungen.
Familienrecht
Hier sind Scheidungen, Unterhaltsklagen und vergleichbare Fälle aus dem Bereich des Familienrechts versichert.
Arbeitsrecht
Gerade im öffentlichen Dienst ist eine arbeits- und dienstrechtliche Absicherung wichtig. Diese gewährleisten Sie mit dem Baustein „Arbeits- und Dienstrecht“, mit dem Sie sich zum Beispiel gegen Dienstaufsichtsbeschwerden, Beurteilungen und Kündigungen wehren können.
Verkehrsrecht
Egal ob Blitzer, Falschparken oder Fahrverbot – mit dem Baustein „Verkehrsrecht“ erweitern Sie den Umfang der Rechtsschutzversicherung um alle denkbaren Delikte im Straßenverkehr.