DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart Grundwissen zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Referendare und Lehrer unterliegen grundsätzlich keiner Versicherungspflicht. Das ergibt sich aus dem Beamtenstatus und den damit verbundenen besonderen Versorgungsansprüchen gegen den Dienstherrn. Die gesetzliche Krankenversicherung ist aber nur in wenigen Ausnahmefällen die bessere Entscheidung für Referendare und Lehrer – die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart gibt einen Überblick!

Das Beihilfesystem: Grundlegende Unterschiede zur Sozialversicherung

Im Beamtenverhältnis gibt es keinen mit privaten Arbeitsverträgen vergleichbaren „Arbeitgeber-Anteil“, in dessen Rahmen sich der Betrieb an den monatlichen Sozialversicherungsbeiträgen beteiligt. Beamtinnen und Beamte zahlen weder in die Arbeitslosen- noch in die Rentenversicherung ein. Sie sind im sozialversicherungsrechtlichen Sinne „versicherungsfrei“ und genießen damit – ähnlich wie Selbstständige – einen besonderen Status.
 
Stattdessen erhalten Referendare und Lehrer die sogenannte Beihilfe. Hier übernimmt der Dienstherr aber nicht einen Teil des Krankenversicherungsbeitrags, sondern er beteiligt sich stattdessen an den tatsächlichen Krankheitskosten. Das sind die Aufwendungen, die Ärzte, Kliniken und Apotheken dem Patienten in Rechnung stellen.

Dabei bemisst sich die konkrete Höhe der Beihilfeleistung nach den ebenfalls gesetzlich normierten Beihilfesätzen. Sie kann jedes Bundesland und der Bund individuell regeln. Diese Regelungen sind aber dennoch gut miteinander vergleichbar:

  • Beamte mit einem oder keinen Kindern erhalten 50 Prozent Beihilfe
  • Ab dem zweiten Kind erhöht sich der Beihilfesatz auf 70 Prozent
  • Kinder von beihilfeberechtigten Beamten erhalten 80 Prozent Beihilfe
  • Dem Ehegatten eines beihilfeberechtigten Beamten stehen ebenfalls 70 Prozent Beihilfe zu

Der Beihilfesatz gibt an, in welcher Höhe der Dienstherr für alle anfallenden Krankheitskosten aufkommt. Erhalten Sie zum Beispiel eine Rechnung in Höhe von 1000 Euro, würde sich der Dienstherr bei einem 70-prozentigen Beihilfeanspruch mit 700 Euro an diesen Aufwendungen beteiligen. Es entsteht eine Absicherungslücke in Höhe des nicht von der Beihilfe abgedeckten Kostenteils, in diesem Fall also von 300 Euro.
 
Durch die Versicherungspflicht dürfen Referendare und Lehrer diese Kosten nicht einfach aus eigener Tasche zahlen. Sie müssen sich vielmehr für eine private oder die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, um die Deckungslücke zu schließen.
 
Achtung: Einige Dienstherren zahlen mittlerweile eine sogenannte Pauschalbeihilfe an Referendare und Lehrer, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Auch dieser Faktor, sollte er auf Sie zutreffen, muss in der Kalkulation umfassend berücksichtigt werden.

Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um ein Solidarsystem. Es verfolgt das Ziel, jeden Versicherten entsprechend seines Einkommens und damit nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gleich zu behandeln. Daher spielen Alter und gesundheitlicher Zustand hier keine Rolle, es zählt lediglich das monatliche Einkommen. Steigt das Einkommen, steigt auch der Beitrag – entsprechendes gilt, wenn Sie weniger verdienen (etwa aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung).
 
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung ist für Referendare und Lehrer im Beamtenverhältnis aber nur eingeschränkt geeignet. Da es keine an die Beihilfe angepassten Tarife gibt, müssen sich Beamte grundsätzlich für die Vollversicherung, also die 100-prozentige Abdeckung aller Krankheitskosten, entscheiden. Dafür zahlen sie auch den vollen Beitrag, der rund 16 Prozent des monatlichen Einkommens beträgt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden nun alle Leistungen unmittelbar über die Krankenkarte abgerechnet. Referendare und Lehrer erhalten nach einer Behandlung beim Arzt keine Rechnung, die sie bei der Beihilfestelle einreichen können. Aus diesem Grund verzichten Sie mit dem Eintritt in die gesetzliche Kasse in den meisten Fällen auf Ihren Beihilfeanspruch. Einen Arbeitgeber-Anteil zahlt der Dienstherr nicht.
 
Dennoch kann die gesetzliche Krankenversicherung eine Alternative zur beihilfekonformen Privatversicherung sein, etwa in diesen Fällen:

  • Sie sind vorerkrankt oder Ihr gesundheitlicher Zustand lässt auf andere Weise keinen Eintritt in die private Krankenversicherung zu
  • Sie möchten die kostenfreie Familienversicherung für Ihren Ehegatten und Ihre Kinder in Anspruch nehmen, weil diese günstiger ist als die Summe der Prämien für jeweils eigene Policen in der privaten Krankenversicherung
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Unser Tipp:

Lassen Sie sich zur komplexen Thematik der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendare und Lehrer unbedingt individuell und persönlich beraten. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart stehen Ihnen hier jederzeit zur Verfügung und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen das optimale Konzept für die bestmögliche medizinische Versorgung!

Die beihilfekonforme Krankenversicherung: Unterschiede im Überblick

Die beihilfekonforme Krankenversicherung wird auch als „Restkostenversicherung“ bezeichnet. Denn sie lässt sich – anders als die gesetzliche Krankenversicherung – genau an den Beihilfeanspruch von Referendaren und Lehrern anpassen. Haben Sie einen Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe, können Sie die private Krankenversicherung mit dem entsprechenden Prozentsatz abschließen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart übernimmt dann also nur noch 50 Prozent der Krankheitskosten.
 
Zusätzlich profitieren Sie in der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung von diesen starken Vorteilen:

  • Sie schließen einen privatrechtlichen Vertrag mit dem Versicherer. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind einseitige Anpassungen der Leistungen hier nicht möglich.
  • Sie entscheiden selbst, auf welche Leistungen es Ihnen besonders ankommt und auf welche Sie verzichten können.
  • Sie haben die Möglichkeit, sich für wahlärztliche Behandlungen wie persönliche Chefarztbetreuung oder Einzelzimmer im Krankenhaus zu entscheiden.
  • Zahn- und andere Zusatzleistungen werden je nach Tarif in voller Höhe und ohne Einschränkungen übernommen.

Zusätzlich kann die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart jederzeit an die sich ändernden Beihilfeansprüche angepasst werden. Auch das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich.

FAQ zur gesetzlichen Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Referendare und Lehrer die eher seltenere, aber in bestimmten Fällen dennoch günstigere Lösung. Bei der wichtigsten Versicherung – nämlich der für Ihre Gesundheit – kommt es immer auf die Umstände im Einzelfall an. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart beantwortet daher im Rahmen eines kurzen FAQ einige grundlegende Fragen.

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Anders als die private Krankenversicherung, die auf dem Prinzip der Kapitaldeckung fußt, basiert die gesetzliche Krankenversicherung auf einem Solidarsystem. Jede versicherte Person zahlt einen Beitrag, der sich am individuellen Einkommen orientiert und rund 15 Prozent beträgt, in die Versicherung ein. Auch bei den Leistungen sind alle Versicherten gleichgestellt, denn der Maßnahmenkatalog wird vom Gesetzgeber Jahr für Jahr beschlossen.
 
Referendare und Lehrer haben Anspruch auf Beihilfe, den sie durch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aber nicht nutzen können. Denn um Beihilfe zu erhalten, ist eine Rechnung vom Arzt oder der Klinik notwendig. Da bei der gesetzlichen Krankenkasse aber alle Leistungen unmittelbar über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden, entfällt der Beihilfeanspruch insoweit.

Wie teuer ist die gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Für die Höhe des monatlichen Beitrags kommt es in der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendare und Lehrer nicht auf Ihr Alter oder Ihren gesundheitlichen Zustand an. Maßgeblich ist lediglich das Einkommen, also die monatlichen Bruttobezüge. Arbeiten Sie in Teilzeit, ist das entsprechend reduzierte Gehalt die Bemessungsgrundlage. Der Beitrag liegt bei etwa 16 Prozent des Einkommens, da Sie als Referendare oder Lehrer kein Krankengeld benötigen. Im Krankheitsfall zahlt der Dienstherr die Bezüge weiter.
 
Übrigens: Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt auch dann gleich, wenn Sie Hauptverdienerin oder Hauptverdiener der Familie sind und Ihren Ehegatten sowie Ihre Kinder im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei mitversichern. Die Familienversicherung ist einer der Vorteile, den die gesetzliche Krankenversicherung gegenüber der privaten Restkostenversicherung mit sich bringt.

Bin ich als Lehrer automatisch krankenversichert?

Grundsätzlich bleibt die Krankenversicherung, die Sie vor Ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit hatten, erhalten. Hintergrund ist die Krankenversicherungspflicht in Deutschland, aufgrund derer der Versicherungsschutz nicht ohne Weiteres erlöschen kann.
 
Waren Sie bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, führen Sie diese Versicherung fort. Der monatliche Beitrag bemisst sich nach Ihren Bruttodienstbezügen. Weitere Änderungen oder Anpassungen sind nicht notwendig.
 
Waren Sie bereits privat krankenversichert, läuft auch diese Versicherung weiter. Da Sie mit Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten aber einen Beihilfeanspruch erwerben, muss die Versicherung entsprechend angepasst werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart übernimmt dann nur noch maximal 50 Prozent der Krankheitskosten, da der Rest von der Beihilfestelle übernommen wird. Der monatliche Beitrag ermäßigt sich dann entsprechend.

Lassen Sie sich individuell beraten!

Die Unterschiede des beamtenrechtlichen Versorgungssystems zum klassischen Sozialversicherungsrecht sind immens. Referendare und Lehrer haben zahlreiche Ansprüche, die es im „normalen“ Arbeitsleben nicht gibt. Hintergrund ist stets das besondere Dienst- und Treueverhältnis, in dem Sie als Beamte zu Ihrem Dienstherrn – dem Staat – stehen.
 
Ob die gesetzliche Krankenversicherung oder das private Vorsorgemodell für Sie besser geeignet ist, kommt immer auf eine individuelle Betrachtung des Einzelfalls an. Auch zukünftige Lebenspläne, etwa ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis, müssen hier mit einbezogen werden. An dieser Stelle ist eine fachkundige und umfassende Beratung durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart unerlässlich, um den optimalen Versicherungsschutz zu finden.
 
Möchten Sie mehr über die gesetzliche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer, die Unterschiede zur beihilfekonformen Privatversicherung oder andere Policen für Beamtinnen und Beamte erfahren? Zögern Sie nicht und kommen Sie noch heute auf uns zu. Das erfahrene Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Sie!
 
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