Die Beihilfe für Lehrer ist ein eigenständiges Fürsorgesystem, das es so nur bei Beamten gibt. Daher ist es unverzichtbar, sich für eine speziell angepasste Krankenversicherung zu entscheiden. In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen. Einen Arbeitgeber-Anteil erhalten Beamte nicht, sodass die Prämie vollständig aus den Bruttobezügen zu zahlen ist. Die Beihilfe geht dadurch verloren.
Unsere Lösung für Beihilfeberechtigte ist der Tarif Vision B. Bei ihm handelt es sich um einen PKV-Tarif, der die durch die Beihilfe entstehenden Deckungslücken schließt. Sie sind mit Ihm „normale“ Privatpatientin oder „normaler“ Privatpatient. Der Unterschied zu einer vollen PKV besteht lediglich darin, dass wir nur den Anteil der Kosten übernehmen, der nicht bereits durch den Dienstherrn gedeckt ist.
Einige Leistungen im Überblick:
- Wir schließen Deckungslücken in der Beihilfe, die etwa bei Sehhilfen und Medikamenten entstehen
- Die DBV übernimmt Wahlleistungen im Krankenhaus, zum Beispiel die Unterbringung im Einzelzimmer oder eine Chefarztbehandlung
- Ärztliche Honorare erstatten wir auch dann, wenn sie über den Höchstsätzen der GOÄ oder der GOZ liegen
- Sie erhalten einen Teil der Beiträge zurück, wenn Sie im Versicherungsjahr keine Leistungen in Anspruch nehmen. Ausgenommen sind Vorsorgebehandlungen und Zahnreinigungen
Außerdem sind alle Leistungen vertraglich garantiert. Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, ist es in der privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte ausgeschlossen, dass wir Leistungen einseitig zu Ihrem Nachteil anpassen.
Während des Studiums und im Beamtenverhältnis auf Widerruf profitieren Sie außerdem von besonders günstigen Beiträgen. Informieren Sie sich noch heute!