Bedeutung einer beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte
Die Beihilfe stellt unter den Krankheitsfürsorgesystemen ein eigenständiges Modell dar, das sich teilweise erheblich vom gewohnten „Arbeitgeber-Anteil“ der freien Wirtschaft unterscheidet. Einen Anspruch auf Beihilfe haben dabei neben Beamten auch Soldaten nach dem aktiven Dienst und Richter, denn sie sind in vielen Bereichen Beamten gleichgestellt. All diese Berufsgruppen benötigen eine beihilfekonforme Krankenversicherung.
Denn: Der Dienstherr beteiligt sich durch die Beihilfe nicht am Beitrag für die Krankenversicherung. Er übernimmt vielmehr einen Teil der tatsächlichen Krankheitskosten, die Ihnen vom Arzt in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist entsprechend, dass Sie tatsächlich eine Rechnung erhalten – und das ist nur bei Privatpatienten der Fall. Gesetzlich Versicherte erhalten keine Rechnungen und können daher die Beihilfe nicht nutzen, da der Dienstherr aber auch keinen Arbeitgeber-Anteil zahlt, wird der gesamte Monatsbeitrag von den Bruttobezügen abgezogen. Die GKV ist für Beamte daher meist unrentabel.
Anders als die gesetzliche Krankenkasse, können Sie den Schutz der beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte genau an die Beihilfe anpassen. Die DBV als Versicherer übernimmt also 30 bis 50 Prozent der jeweiligen Kosten und schließt damit die Lücke zwischen den tatsächlichen Aufwendungen und der Erstattung durch die Beihilfestelle des Dienstherrn. So zahlen Sie nur für den Versicherungsschutz, den Sie auch tatsächlich benötigen.