Die Laufbahnen von Bundespolizeibeamten
Bundespolizeibeamte werden in insgesamt drei Laufbahnen ausgebildet und später eingesetzt. Diese sind:
- Mittlerer Dienst: Einstellungsvoraussetzung ist mindestens eine mittlere Reife, die Ausbildung dauert 2,5 Jahre. Gegebenenfalls ist eine Verkürzung auf zwei Jahre möglich
- Gehobener Dienst: Angehende Beamte des gehobenen Dienstes benötigen mindestens das Fachabitur. Sie werden im Rahmen eines drei Jahre dauernden dualen Studiums ausgebildet
- Höherer Dienst: Voraussetzung für die Einstellung ist ein Masterabschluss oder das zweite juristische Staatsexamen
Die Einstellung von Beamten der Bundespolizei erfolgt dabei stets im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Hier wird die fachspezifische Aus- oder Weiterbildung durchlaufen. Anschließend erfolgt die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Probe. Wird auch diese Probezeit bestanden, überführt der Dienstherr das Beamtenverhältnis auf Probe in ein solches auf Lebenszeit. Bundespolizeibeamte sind von nun an unkündbar, wenn sie sich keine schweren Dienstvergehen zuschulden kommen lassen.
Innerhalb der Bundespolizei gilt eine mehr oder weniger strenge Aufgabenverteilung. Als Führungskräfte werden regelmäßig Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes eingesetzt. Sie leiten und koordinieren beispielsweise Einsätze. Unmittelbar unter ihnen stehen die Beamten des gehobenen Dienstes. Sie nehmen teilweise ebenfalls Führungsaufgaben wahr, werden aber auch im klassischen Streifendienst eingesetzt. Auch eine Verwendung in Spezialeinheiten ist möglich, bei der Bundespolizei zum Beispiel im GSG 9.
Bundespolizeibeamte des mittleren Dienstes arbeiten insbesondere im Streifendienst. Hier gibt es zahlreiche Überschneidungen mit den Beamten des gehobenen Dienstes. Insbesondere haben auch Beamte des mittleren Dienstes die Möglichkeit, eine spezielle Verwendung – zum Beispiel bei der GSG 9 – zu absolvieren.
Sämtlichen Bundespolizeibeamten steht außerdem eine Verwaltungslaufbahn offen. Im Innendienst bearbeiten sie Personalangelegenheiten, planen Einsätze oder bilden den Nachwuchs aus. Voraussetzung für die Wahrnehmung derartiger Tätigkeiten ist allerdings, dass die jeweilige Ausbildung bzw. das duale Studium erfolgreich durchlaufen wurde. Über interne Stellenausschreibungen ist dann die sogenannte Rotation möglich.