Lehrkräfte werden in den meisten Bundesländern als Beamtinnen und Beamte beschäftigt. Mit dem Beamtenstatus verbunden ist die sogenannte Amtshaftung. Sie sieht vor, dass der Dienstherr für Schäden, die der Beamte verursacht, haftet. Allerdings hat er die Möglichkeit, Sie in Regress zu nehmen, die Kosten also vom verursachenden Lehrer zurückzufordern. Hier kommt die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer ins Spiel.
Schäden und ihre oft teuren Folgen lassen sich weder vermeiden noch dem Umfang nach vorhersehen. Selbst ein kleines Missgeschick, bei dem wertvolle Gegenstände oder Personen zu Schaden kommen, können sechsstellige Forderungen der Geschädigten nach sich ziehen.
Die Diensthaftpflicht hat daher die Aufgabe, Sie vor derartigen Kosten zu schützen. Dazu deckt sie nicht nur den Schaden selbst ab, sondern übernimmt auch die Anwalts- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit ihm. Unberechtigte Forderungen wehren wir auf unsere Kosten ab, sodass die Diensthaftpflichtversicherung gleichzeitig als „passive Rechtsschutzpolice“ fungiert.
Kombinieren Sie die dienstliche mit der privaten Haftpflichtversicherung, profitieren Sie außerdem von attraktiven Rabatten. Auch für im privaten Lebensbereich verursachte Schäden haften Sie, allerdings mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Daher empfehlen Experten und die DBV jedem Menschen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen!