Als Finanzverwaltungsbeamtin oder Finanzverwaltungsbeamter durchlaufen Sie – wie andere Beamtengruppen auch – mehrere Stufen, bevor der Dienstherr Sie auf Lebenszeit verbeamtet. Konkret stellt sich die Laufbahn dabei wie folgt dar:
Beamter auf Widerruf
Während der Ausbildung oder des Studiums sind Sie Beamtin oder Beamter auf Widerruf. Sie erhalten Anwärterbezüge und schreiben Prüfungen, außerdem erhalten Sie theoretischen wie praktischen Unterricht an in der Regel landeseigenen Verwaltungsfachschulen. Der Vorbereitungsdienst endet mit einer Laufbahnprüfung, deren Bestehen Voraussetzung für die Ernennung zum Beamten auf Probe ist.
Beamter auf Probe
Die laufbahnrechtliche Probezeit beginnt mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung. Sie dauert in der Regel drei Jahre. Der Dienstherr möchte hier sehen, ob Sie den späteren Aufgaben Ihrer Laufbahn gewachsen sind.
Beamter auf Lebenszeit
Schließen Sie die Probezeit erfolgreich ab, werden Sie als Finanzverwaltungsbeamtin oder Finanzverwaltungsbeamter auf Lebenszeit eingestellt. Ihren Job können Sie nur noch bei schweren Dienstvergehen oder einer strafrechtlichen Verurteilung verlieren.
Außerdem erhalten alle Beamtinnen und Beamten, auch solche auf Widerruf und Probe, die sogenannte Beihilfe. Zur Ergänzung dieser staatlichen Fürsorgeleistung ist daher bereits zu Beginn der Ausbildung eine private und beihilfekonforme Krankenversicherung erforderlich. Sie deckt die entstehenden Restkosten ab.
Abschließend kommt der Diensthaftpflichtversicherung eine gewisse Bedeutung zu. Denn Schäden, die Sie aus Fahrlässigkeit verursachen, kann der Dienstherr ganz oder teilweise von Ihnen zurückfordern (Regress). Die Diensthaftpflicht für Finanzverwaltungsbeamte übernimmt entsprechende Forderungen.