Die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung
Beamtinnen und Beamte gehören zu den versicherungsfreien Personen in den gesetzlichen Sozialversicherungen. Diesen „Status“ teilen sie sich unter anderem mit Studenten, Selbstständigen und Unternehmen, die sich ebenfalls nicht pflichtversichern müssen. Bereits als Referendar sind Sie Beamter auf Widerruf und können sich damit frei zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung entscheiden. Dabei haben beide ihre Vor- und Nachteile.
Studenten und Referendare sind also nicht versicherungspflichtig. Waren Sie vor Ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied, behalten Sie diese Mitgliedschaft grundsätzlich bei. Sie endet nicht automatisch. Waren Sie dagegen in der privaten Krankenversicherung versichert, ändert sich auch hier erst einmal nichts. Sie sollten Ihrem Versicherer aber anzeigen, dass Sie nun einen Anspruch auf Beihilfe haben.
Tipp: Die Frage nach der passenden Krankenversicherung für Studenten und Referendare ist eine höchst individuelle. Lassen Sie sich hier unbedingt von einem Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart beraten, um keine falsche Entscheidung zu treffen!