Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Lehrer

DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart

Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, kommt für Lehrer nur in bestimmten Ausnahmefällen infrage. Hintergrund ist die Beihilfe des Dienstherrn, die ausschließlich bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung effektiv genutzt werden kann. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart zeigt, welche Besonderheiten es für Lehrkräfte in allen Bundesländern gibt!

Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um ein sogenanntes Solidarsystem. Alle versicherten Personen zahlen den prozentual gleichen Anteil ihres Einkommens als Beitrag ein. Im Gegenzug erhalten alle Menschen identische Leistungen. Die gesetzliche Krankenkasse bietet damit eine solide, aber kaum variable, Einheitsversorgung für alle Versicherten an. Es besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang, das heißt, der Versicherer muss jeden Antragsteller aufnehmen.
 
Lehrerinnen und Lehrer erhalten als Beamtinnen und Beamte allerdings die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt damit zwar einen Teil der Krankheitskosten, nicht aber die Hälfte des monatlichen Versicherungsbeitrages. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung muss von Lehrern daher in voller Höhe selbst gezahlt werden. Da der Arzt außerdem keine Krankheitskosten in Rechnung stellt, ist die Beihilfe praktisch nutzlos – denn zwingende Voraussetzung für ihre Inanspruchnahme ist eine Rechnung über die durchgeführten Leistungen.
 
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Lehrer daher regelmäßig teurer als ihr privates Pendant und bietet außerdem deutlich weniger Anpassungsmöglichkeiten. In der PKV können Sie sich alle Leistungen weitgehend selbst aussuchen und den Versicherungsschutz mit unterschiedlichsten Bausteinen an den individuellen Bedarf anpassen. Die private Krankenversicherung wird dabei als „Restkostenversicherung“ abgeschlossen, denn sie muss nur den nach der Beihilfe verbleibenden Anteil der Kosten übernehmen.

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Ja, alle Beiträge für eine (gesetzliche wie private) Krankenversicherung für Lehrer sind steuerlich Sonderausgaben. Als solche können sie steuermindernd geltend gemacht werden. Bei der privaten Krankenversicherung gilt dies allerdings nur für den Grundschutz, für Wahlleistungen ist in der Regel kein Ansatz als Sonderausgaben möglich.

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Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter der Beihilfe für Lehrer?

Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den anfallenden Krankheitskosten. Diese werden je nach Familienstand und Dienstherr zu mindestens 50 Prozent, meist aber zu 70 Prozent, übernommen. Die private Krankenversicherung muss nur noch die verbliebenen 30 oder 50 Prozent der Kosten tragen.

Wie erhalte ich die Beihilfe meines Dienstherrn?

Um Beihilfe zu erhalten, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle. Diese ist in Bayern beispielsweise beim Landesamt für Finanzen, in Baden-Württemberg beim Landesamt für Besoldung und Versorgung, angesiedelt. Dem Antrag sind alle erhaltenen Rechnungen von Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Kliniken beizufügen.
 
Die Beihilfestelle erstattet entsprechend des Beihilfesatzes einen Teil der Aufwendungen. Indem Sie die Belege auch an Ihre private Krankenversicherung senden, werden im Ergebnis 100 Prozent der anfallenden Kosten übernommen.

Welche Vorteile hat die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?

Die gesetzliche Krankenversicherung hat für Lehrer oft mehr Nach- als Vorteile. Allerdings kann sie sich durch die kostenfreie Familienversicherung beispielsweise lohnen, wenn Sie viele Kinder haben. Entsprechendes gilt bei Vorerkrankungen, denn hier kommt in der privaten Krankenversicherung gegebenenfalls ein Risikozuschlag auf Sie zu. Derartige Zuzahlungen sieht die gesetzliche Krankenversicherung nicht vor.

Welche Vorteile hat die private Krankenversicherung für Lehrer?

Die private Krankenversicherung für Lehrer, auch Restkostenversicherung genannt, ergänzt die Beihilfe optimal. Gleichzeitig profitieren Sie von allen Leistungen eines Privatpatienten, etwa der Unterbringung im Einzelzimmer einer Klinik, erweiterter Kostenübernahme bei Sehhilfen sowie der Erstattung von Honorarleistungen. Gleichzeitig ist die PKV für Lehrer meist günstiger, weil der Versicherer nur noch einen Teil der Krankheitskosten übernehmen muss.

Wann erhalte ich meine Leistungen?

Wenn Sie alle Belege bei der DBV eingereicht haben, beginnen wir mit der Bearbeitung. In der Regel dauert die Erstattung dabei nicht länger als ein bis zwei Wochen. Je höher der Rechnungsbetrag, desto schneller kommt Ihr Antrag an die Reihe – denn wir wissen, dass Sie mitunter in Vorleistung gehen müssen, um die offenen Behandlungsrechnungen zu begleichen.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Ja, alle Beiträge für eine (gesetzliche wie private) Krankenversicherung für Lehrer sind steuerlich Sonderausgaben. Als solche können sie steuermindernd geltend gemacht werden. Bei der privaten Krankenversicherung gilt dies allerdings nur für den Grundschutz, für Wahlleistungen ist in der Regel kein Ansatz als Sonderausgaben möglich.

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