Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Lehrer

DBV MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart

Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, kommt für Lehrer nur in bestimmten Ausnahmefällen infrage. Hintergrund ist die Beihilfe des Dienstherrn, die ausschließlich bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung effektiv genutzt werden kann. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung MB Versicherungsvermittlungs GmbH in Stuttgart zeigt, welche Besonderheiten es für Lehrkräfte in allen Bundesländern gibt!

Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um ein sogenanntes Solidarsystem. Alle versicherten Personen zahlen den prozentual gleichen Anteil ihres Einkommens als Beitrag ein. Im Gegenzug erhalten alle Menschen identische Leistungen. Die gesetzliche Krankenkasse bietet damit eine solide, aber kaum variable, Einheitsversorgung für alle Versicherten an. Es besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang, das heißt, der Versicherer muss jeden Antragsteller aufnehmen.
 
Lehrerinnen und Lehrer erhalten als Beamtinnen und Beamte allerdings die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt damit zwar einen Teil der Krankheitskosten, nicht aber die Hälfte des monatlichen Versicherungsbeitrages. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung muss von Lehrern daher in voller Höhe selbst gezahlt werden. Da der Arzt außerdem keine Krankheitskosten in Rechnung stellt, ist die Beihilfe praktisch nutzlos – denn zwingende Voraussetzung für ihre Inanspruchnahme ist eine Rechnung über die durchgeführten Leistungen.
 
Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Lehrer daher regelmäßig teurer als ihr privates Pendant und bietet außerdem deutlich weniger Anpassungsmöglichkeiten. In der PKV können Sie sich alle Leistungen weitgehend selbst aussuchen und den Versicherungsschutz mit unterschiedlichsten Bausteinen an den individuellen Bedarf anpassen. Die private Krankenversicherung wird dabei als „Restkostenversicherung“ abgeschlossen, denn sie muss nur den nach der Beihilfe verbleibenden Anteil der Kosten übernehmen.

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Ja, alle Beiträge für eine (gesetzliche wie private) Krankenversicherung für Lehrer sind steuerlich Sonderausgaben. Als solche können sie steuermindernd geltend gemacht werden. Bei der privaten Krankenversicherung gilt dies allerdings nur für den Grundschutz, für Wahlleistungen ist in der Regel kein Ansatz als Sonderausgaben möglich.

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Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter der Beihilfe für Lehrer?

Wie erhalte ich die Beihilfe meines Dienstherrn?

Welche Vorteile hat die gesetzliche Krankenversicherung für Lehrer?

Welche Vorteile hat die private Krankenversicherung für Lehrer?

Wann erhalte ich meine Leistungen?

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

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