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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt eine Leistung in Anspruch nehmen zu können, zu den Konditionen, die heute gelten. 

Eine Anwartschaftsversicherung ist eine ruhende Versicherung, die erst dann in eine private Krankenversicherung, umgewandelt wird, wenn der Versicherungsschutz benötigt wird. Die Anwartschaft selbst bietet keine Leistungen im Krankheitsfall. Die Beiträge zur Anwartschaft sind gering, da nur die Verwaltungskosten abgedeckt werden. Werden bereits Altersrückstellungen für die private Krankenversicherung gebildet, sind die Kosten etwas höher. 

Krankenfürsorge für Beamte der Feuerwehr

Beamte haben generell Anspruch auf Krankenfürsorge. Diese Pflicht erfüllt der Dienstherr, indem er Beihilfe oder freie Heilfürsorge gewährt. Heilfürsorge ist Beamten vorbehalten, deren Gesundheit und Leben im Dienst hohen Gefahren ausgesetzt sind, wie beispielsweise bei Beamten im Vollzugsdienst und Beamten der Feuerwehr. Eine einheitliche, länderübergreifende Regelung gibt es allerdings nicht. Einige Bundesländer beschränken die Heilfürsorge nur auf die Ausbildungszeit, andere gewähren Heilfürsorge während der aktiven Zeit oder lassen den Beamten die Wahl, ob Sie Heilfürsorge oder Beihilfe in Anspruch nehmen. 

Ob Sie als Beamter der Feuerwehr im Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall Anspruch auf Heilfürsorge oder auf Beihilfe haben, hängt maßgeblich vom Dienstherrn, dem Dienstverhältnis, dem Status und der Art der Tätigkeit ab. Im Freistaat Bayern haben Beamte der Feuerwehr während der Ausbildung, im aktiven Dienst und im Ruhestand Anspruch auf Beihilfe. 

Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr

Erhalten Beamte der Feuerwehr Heilfürsorge, übernimmt der Dienstherr fast die kompletten Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist nicht notwendig. Allerdings ist Heilfürsorge eine zeitlich befristete Leistung. Spätestens mit der Beendigung des aktiven Dienstes, der Versetzung in den Ruhestand tritt an die Stelle der Heilfürsorge die Beihilfe. Der Dienstherr übernimmt die Kosten nicht mehr zu 100 %, sondern erstattet mindestens 50 % der entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge. 

Seit 2009 gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht, das heißt, die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden. Gesetzliche Krankenkassen bieten keine Teil-, sondern nur Vollkostentarife an und sind damit nicht beihilfekonform. Nur bei privaten Versicherungsunternehmen, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, können beihilfeergänzende Versicherungen abgeschlossen werden. 

Beihilfe für Beamte der Feuerwehr

Der Dienstherr von Beamten beteiligt sich nicht wie Arbeitgeber in der Privatwirtschaft zur Hälfte an den Versicherungsbeiträgen, sondern erstattet in Form der Beihilfe die entstandenen Aufwendungen bei Krankheit zu einem bestimmten Prozentsatz:

  • 50 % für Beamte ohne Kinder oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern, beihilfeberechtigte Ehepartner und Beamte im Ruhestand 
  • 80 % für Kinder und Waisen

Privat krankenversicherte Beamte der Feuerwehr

Nehmen Sie medizinische Leistungen in Anspruch, erhalten Sie dafür eine Privatrechnung, die Sie von Ihrem Einkommen bezahlen. Rechnungen und Belege reichen Sie mit einem Kostenerstattungsantrag bei Ihrer Beihilfestelle und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ein. Daraufhin werden die erstattungsfähigen zurückgezahlt. 

Gesetzlich krankenversicherte Beamte der Feuerwehr

Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert nach dem Sachleistungsprinzip. Nach der Behandlung rechnet der Leistungserbringer, der Arzt oder das Krankenhaus, die Leistungen direkt mit der Versicherung ab. Der Patient muss nicht in Vorkasse gehen. Erstattungen an den Beamten der Feuerwehr durch die Beihilfe sind nicht notwendig.

Übergang von Heilfürsorge zur Beihilfe

Um den Anspruch auf Beihilfe geltend machen zu können, muss eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung nachgewiesen werden. In fortgeschrittenem Alter wird es schwierig, noch eine private Krankenversicherung abzuschließen, beziehungsweise müssen hohe Versicherungsbeiträge entrichtet werden. Aufnahme und Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist maßgeblich abhängig vom Gesundheitszustand, auch das Alter wirkt sich auf die Beitragshöhe aus. 

Private Krankenversicherungen sind nicht verpflichtet, jeden Antragsteller aufzunehmen, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. 

Bei Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die ein hohes Risiko darstellen, kann die Aufnahme verweigert werden, beziehungsweise ist eine Aufnahme nur im Basistarif oder mit hohen Risikozuschlägen und Leistungsausschüssen möglich. 

Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg kann sowohl der Gesundheitszustand als auch das Alter konserviert werden. Wenn der Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung dann benötigt wird, werden diese Faktoren der Versicherung zugrunde gelegt.

Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Eine Anwartschaft bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnbergsollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Das Risiko von Erkrankungen nimmt im Laufe der Zeit zu. Ihr Gesundheitszustand wird nur einmal überprüft und zwar bei Abschluss der Anwartschaft. Das heißt, selbst wenn Sie die private Krankenversicherung erst Jahrzehnte später aktivieren, zählt immer noch der Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung

Ohne erneute Risikoprüfung werden Sie garantiert in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg aufgenommen und können, ohne Wartezeiten erfüllen zu müssen, sofort von allen Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren. 

Erkrankungen, die nach dem Abschluss der Anwartschaft auftreten, egal wie schwer diese sind, werden nicht mehr berücksichtigt. Das ist das Ziel einer Anwartschaftsversicherung - die Absicherung eines sich eventuell verschlechternden Gesundheitszustandes.

Die kleine und die große Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Gemeinsamkeiten von kleiner und großer Anwartschaft:

  • Bei der Umwandlung von der Anwartschaft in eine private Krankenversicherung ist der aktuelle Gesundheitszustand unwichtig – es gilt die gesundheitliche Verfassung bei Abschluss der Anwartschaft 
  • Beim Übergang erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Keine Wartezeit im Leistungsfall, die Dauer der Anwartschaft wird angerechnet
  • Die Anwartschaftsversicherung ist keine Krankenversicherung

Kleine Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Mit der kleinen Anwartschaft können kurze Zeiträume, beispielsweise wenn der Heilfürsorgeanspruch nur während Ausbildung besteht und nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit Beihilfe greift, optimal überbrückt werden. Das Alter hat bei wenigen Monaten kaum Auswirkungen auf die Beiträge. Da keine Altersrückstellungen gebildet werden, sind die Beiträge geringer als bei der großen Anwartschaft.

Große Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Für Beamte, die Heilfürsorge erhalten und wahrscheinlich erst bei Beendigung des aktiven Dienstes Anspruch auf Beihilfe haben, ist die große Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg die bessere Lösung, neben dem Gesundheitszustand wird auch das Alter bei Abschluss der Anwartschaft festgehalten. Mit den höheren Beiträgen können bereits Altersrückstellungen gebildet werden.

Vorteil: Die Kosten sind später geringer, da schon genügend Rückstellungen vorhanden sind, die bei Bedarf hohe Kosten abfedern können.

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Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ausführlich und persönlich zur Krankenfürsorge und den Anwartschaftsversicherungen der DBV. Sprechen Sie uns an!

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