Dienstanfänger-Police

Werden Beamte krank und können längere Zeit ihren Dienst nicht mehr ausüben, besteht für sie, genau wie für Arbeitnehmer, das Risiko, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden. Etwa jeder 4. Beamte wird aufgrund von gesundheitlichen Problemen dienstunfähig und muss mit herben wirtschaftlichen Folgen rechnen. Diese Gefahr besteht für jeden Beamten, unabhängig davon, in welchem Stadium seiner Dienstlaufbahn er sich befindet.

Beamte der Feuerwehr genießen umfassenden Schutz und Fürsorge ihres Dienstherrn. Jedoch weist der Schutz in den ersten Jahren noch Lücken auf, wie bei der Versorgung im Fall von Dienstunfähigkeit. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn lebt erst nach einer 5jährigen Wartezeit, nach 5 Jahren im Dienst als Beamter auf Lebenszeit, auf.

Wird die Wartezeit noch nicht erfüllt, bestehen für Beamte der Feuerwehr noch keine Versorgungsansprüche gegenüber ihrem Dienstherrn. Sie können nicht in den Ruhestand versetzt, sondern nur aus dem Dienst entlassen werden. Lediglich wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung verursacht wurde, ist eine Entschädigung möglich.

Sie können sich nicht darauf verlassen, dass Sie sich jetzt bester Gesundheit erfreuen und dies auch so bleiben wird oder Ihnen als Beamter nichts passieren kann. Das Risiko, dienstunfähig zu werden, besteht jederzeit. Psychische Krankheiten stehen als Ursache von Dienstunfähigkeit an erster Stelle. Aber auch durch einen schweren Unfall beim Sport oder im Haushalt, langwierige oder akute Erkrankungen kann ein Beamter dienstunfähig werden.

Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und auf Probe trifft es am härtesten

Werden Sie aufgrund der Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen, ist Ihr Dienstherr lediglich verpflichtet, Sie für die geleistete Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern. Weitere Ansprüche haben Sie nicht. Auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung können Sie hoffen, wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Aufgrund der kurzen Versicherungszeit sind Ihre Ansprüche minimal. Ihnen droht Hartz 4.

Ging die Dienstunfähigkeit eines Anwärters aus einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung hervor, kann, wenn mindestens eine 20%ige Erwerbsminderung vorliegt, ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt werden.

Werden Beamte auf Probe oder Beamte auf Lebenszeit in den ersten 5 Dienstjahren durch einen Dienstunfall oder Dienstbeschädigung dienstunfähig, haben Sie bereits Ansprüche Ihrem Dienstherrn gegenüber: Sie können mit einem Unfallruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden.

Junge Beamte benötigen einen besonders hohen finanziellen Schutz. Das durchaus existenzbedrohende Risiko einer Dienstunfähigkeit können Sie mit der speziellen Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg perfekt absichern.

Vorteile der Dienstanfänge-Police für Beamte der Feuerwehr

Bereits während des Vorbereitungsdienstes haben Beamte der Feuerwehr bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit finanzielle Sicherheit durch die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente. Die Beiträge sind insbesondere in den ersten Jahren gering. Die genaue Höhe Ihres Versicherungsbeitrages zur Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg richtet sich nach Ihrem Gesundheitszustand, der bei Versicherungsabschluss festgestellt wird. Eine spätere Überprüfung findet nicht mehr statt.

Wie hoch ist die Rente aus der Dienstanfänger-Police für Beamte der Feuerwehr?

Die Höhe der Rente kann an Ihre jeweiligen Versorgungsansprüche gegenüber dem Dienstherrn angepasst werden. Wird die Wartezeit noch nicht erfüllt, Sie noch keine finanziellen Ansprüche geltend machen können, sollte die Rente selbstverständlich hoch sein. Wird die Wartezeit erfüllt und erhalten Sie bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt vom Dienstherrn, ist Ihr Bedarf geringer und die Rente entsprechend niedriger.

Die Dienstanfänger-Police gliedert sich in zwei Phasen:

In Phase eins – für Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und auf Probe sowie Dienstanfänger, deren finanzielles Risiko besonders hoch ist, bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg folgende Dienstunfähigkeits-Renten:

Monatliche Zahlungen:

  • im einfachen und mittleren Dienst bis zu 1.200 €
  • im gehobenen Dienst sind bis zu 1.500 € möglich
  • im höheren Dienst bis zu 1.800 €

In Phase zwei wird Ihre Rente an Ihre Versorgungsansprüche angepasst. Erfüllen Sie die Wartezeit auf ein Ruhegehalt, kann ein größerer Teil Ihrer Beiträge in Ihre Altersvorsorge investiert werden.

Dienstunfähigkeit bei Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit

Erfüllen Beamte auf Lebenszeit die 5jährigen Wartezeit, haben sie Anspruch auf ein Ruhegehalt und können in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Das Ruhegehalt ist abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Dienstjahre. Anfangs ist der Anspruch noch gering und wird sich auf die Mindestversorgung in Höhe von etwa € 1.400 beschränken. Mit jedem Dienstjahr erhöht sich der Anspruch um 1,79375 Prozent. Mit einer Dienstunfähigkeitsrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg und dem Ruhegehalt Ihres Dienstherrn haben Sie eine solide finanzielle Basis und profitieren von wirtschaftlicher Unabhängigkeit.

Die Dienstanfänger-Police - Absicherung einer Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge

Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Beamten der Feuerwehr in der Regel keinen hinreichenden Schutz, denn Dienstunfähigkeit ist nicht mit Berufsunfähigkeit gleichzusetzten.

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn infolge von Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall der Beruf oder eine andere, der Ausbildung und Erfahrung entsprechende Tätigkeit, zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Die Berufsunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt und meist durch einen Gutachter nach den Kriterien der Versicherung überprüft.

Beamte werden von ihrem Dienstherrn als dienstunfähig erklärt. Mit der Feststellung des Dienstherrn wird die Dienstunfähigkeit von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg anerkannt und die vereinbarte Rente gezahlt.

Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren Dienst innerhalb der letzten 6 Monate weniger als 3 Monate wie gewohnt ausüben konnten und nicht die Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb des nächsten halben Jahres wiederhergestellt wird.

Doppelte Vorsorge für Beamte der Feuerwehr mit der Dienstanfänger-Police

Finanzielle Vorsorge für das Alter ist auch für Beamte wichtig und kann nicht früh genug begonnen werden. Die Dienstanfänger-Police ist eine Kombination aus der Absicherung des Einkommens und einem Produkt der Altersvorsorge der DBV. Sollten Sie dienstunfähig werden, zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Ihre Beiträge für die Altersvorsorge weiter.

Nach Ihrer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit können Sie Ihre Altersvorsorge flexibel an die veränderte Lebenssituationen angleichen, zum Beispiel bei: Beförderung, Heirat, Geburt eines Kindes oder dem Kauf einer Immobilie. Bis zu Ihrem 45. Lebensjahr können Anpassungen ohne erneute Gesundheitsüberprüfung vorgenommen werden.

Vorteile der Dienstanfänger-Police im Überblick:

  • Geringe Beiträge
  • Nachversicherungsgarantie ohne nochmalige Gesundheitsprüfung
  • Anpassungsfähige Dienstunfähigkeitsrente – ganz nach Ihrem Bedarf
  • Leistungsdynamik kann vertraglich vereinbart werden
  • Sie legen gleichzeitig das Fundament Ihrer finanziellen Absicherung im Alter

Fordern Sie individuelle Beratung an

Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, Spezialist für die Absicherung im öffentlichen Dienst, kennen den Absicherungsbedarf von Beamten in Ausbildung und den ersten Dienstjahren ganz genau und unterstützen Sie gern. Sprechen Sie uns an! Unsere Experten für Versicherung und Vorsorge beantworten Ihnen gern ausführlich und unverbindlich Ihre individuellen Fragen.

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