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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Die Feuerwehr leistet tagtäglich Großes für unsere Gesellschaft. Früher war ein Feuer eine der schlimmsten Bedrohungen für die Bevölkerung. Heute wird die Feuerwehr nicht nur zum Löschen von Bränden gerufen. Rettungseinsätze gehören mittlerweile zu den primären Aufgaben. Bei Sturm, Hochwasser, Unfällen, Störfällen und anderen Katastrophen ist die Feuerwehr sofort zur Stelle, um Menschen und Tiere zu retten und zu bergen. Angehörige der Feuerwehr setzen sich engagiert für den Schutz von Sachwerten und der Umwelt ein.

Ohne perfekt ausgebildete Beamte der Feuerwehr und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr würden Unfälle oder Katastrophen weitaus größere Schäden hinterlassen. Bei einem Feuerwehreinsatz müssen in kürzester Zeit Entscheidungen getroffen und sofort gehandelt werden. Sekunden können über Leben oder Tod entscheiden. Ein Fehler oder nur ein kleines Missgeschick reicht, um dem Dienstherrn oder einer dritten Person einen Schaden von immensem Ausmaß zuzufügen.

Ein Versicherungsschutz in Form einer Diensthaftpflichtversicherung ist für Beamte der Feuerwehr bereits in der Ausbildung unverzichtbar, um nicht die eigene finanzielle Zukunft aufgrund hoher Schadensersatzforderungen zu gefährden. Das Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) sowie §839 BGB besagen, dass Beamte sowie alle Arbeiter und Angestellten des Öffentlichen Dienstes für Schäden haften, die aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung entstehen.

Das Haftungsprivileg für Beamte der Feuerwehr

Die Feuerwehr genießt das sogenannte Haftungsprivileg, wenn es um die Abwehr von Gefahren geht. Beamte der Feuerwehr müssen sofort reagieren und dürfen keine Zeit verlieren, wenn Leben und Sachwerte in Gefahr sind. Nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln kann die Feuerwehr zu Schadensersatz verpflichtet werden. Grob fahrlässig bedeutet beispielsweise, wenn die Beamten den Unglücksort verlassen, obwohl das Feuer noch nicht gelöscht ist, daraufhin das Feuer wieder neu entflammt und anschließen das Gebäude komplett zerstört wird.

Kommt es allerdings zu einem Schaden während Einsätzen, bei denen keine Gefahr droht, haftet die Feuerwehr bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Das Haftungsprivileg schützt Beamte der Feuerwehr beispielsweise nicht bei Unfällen im Straßenverkehr, wenn Verkehrsregeln nicht beachtet werden. Ist ein Schaden entstanden, ist nicht immer klar, wer für den Schaden aufkommen muss. Schadensersatzansprüche werden zunächst an den Dienstherrn gestellt. Er kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Regressforderungen an seine Beamte stellen, was er häufig auch tut.

Nur eine Diensthaftpflichtversicherung kann Beamte der Feuerwehr schützen

Fehler unterlaufen jedem, vor allem unter Zeitdruck. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Sie sich optimal absichern, dass Sie nicht aufgrund eines kleinen Fehlers vor Ihrem persönlichen finanziellen Ruin stehen. Das Risiko einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen, ist für Beamte der Feuerwehr aufgrund ihrer vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben groß. Wird Ihnen grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen, können Sie dafür in voller Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht werden.

Drohende Schadensersatzforderungen für Beamte der Feuerwehr

Ob Personenschäden oder Schäden an Sachwerten - die Schadensersatzansprüche können durchaus in die Millionen gehen: beispielsweise, wenn Sie Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Verdienstausfall oder lebenslange Renten zahlen müssen. Schadensersatzforderungen können auch durch das Abhandenkommen oder die Beschädigung von fiskalischem Eigentum, wie an der Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenständen, entstehen. Im Artikel 34 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist verankert: „Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV für Beamte der Feuerwehr

Nur wenige Versicherungsunternehmen können Beamten der Feuerwehr leistungsstarke Absicherungen im Bereich Diensthaftpflicht anbieten. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg schützt Sie unter anderem, wenn:

  • Sie Schäden an Einsatzfahrzeugen des Dienstherrn verursachen, beispielsweise durch falsche Betankung oder Beschädigung im Einsatz
  • fiskalisches Eigentum zu Schaden kommt
  • bei Schlüsselverlust, zum Beispiel Schlüssel der Wache

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung für
Beamte der Feuerwehr

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg übernimmt Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Im Grundschutz können Sie sich mit bis zu 10 Millionen € für den dienstlichen Bereich absichern. Bis zu 10 Millionen € können auch für den privaten Bereich vereinbart werden, auch hier ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst spezialisiert. Mit unserer Diensthaftpflichtversicherung genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz im dienstlichen Bereich - ohne zeitliche Begrenzung.

Unsere BOXflex Diensthaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lässt sich durch individuelle Vereinbarungen auch an die persönlichen Bedürfnisse von Beamten der Feuerwehr anpassen und sichert Sie gegen Schadensersatzforderungen Dritter perfekt ab. Sie profitieren außerdem vom passiven Rechtsschutz. Die Forderungen werden von uns grundsätzlich auf ihre Rechtmäßigkeit und Angemessenheit geprüft. Berechtigte Forderungen werden von uns zuverlässig reguliert - unberechtigte Forderungen hingegen wehren wir ab, notfalls auch vor Gericht. Sämtliche Kosten, wie für Gericht, Anwälte oder Gutachten, trägt dieDBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg.

Die Versicherungsleistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können ganz flexibel an Ihren individuellen Bedarf angepasst werden. Neben dem Grundschutz können Sie sich mit dem optimalen Schutz noch umfangreicher absichern. Der leistungsstarke optimale Schutz bietet Ihnen Versicherungssummen in Höhe von:

  • 20 Millionen € für Personen- und Sachschäden
  • 20 Millionen € für Schäden an fiskalischem Eigentum

Verschiedene, ergänzende Bausteine stehen Ihnen zur Optimierung Ihrer Sicherheit zur Verfügung.
Mit dem Baustein Premium können Beamte der Feuerwehr den Schutz der BOXflex Diensthaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg bestmöglich erweitern.

Leistungen:

  • 50 Millionen € für Vermögens- und Sachschäden
  • Bis zu 100.000 € beim Verlust fremder Schlüssel

Sie selbst sind der Geschädigte?

Von der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg profitieren Sie nicht nur, wenn Dritte durch Sie zu Schaden kamen. Genauso gut können Sie zum Leidtragenden werden. Wenn Sie Pech haben, hat der Verursacher weder die finanziellen Mittel noch eine Haftpflichtversicherung, um Ihnen den Schaden zu ersetzen.

Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV müssen Sie in diesem Fall nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Die Forderungsausfalldeckung der DBV bezahlt Ihnen den Schaden an Stelle der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Falls Sie bereits bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert sind, besteht die Option der Ergänzungsdeckung. Sie können sofort zusätzlich die hervorragenden Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnbergin Anspruch nehmen – und das bereits für 1 % des Beitrages.

Wir beraten Sie gern persönlich!

Sie möchten sich persönlich beraten lassen? Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnbergbeantworten Ihnen gern ausführlich Ihre Fragen zum Thema Diensthaftpflichtversicherung und Privathaftpflichtversicherung.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG

Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
0911 650537488
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