Gesetzliche oder private Krankenversicherung

In Deutschland existieren nebeneinander zwei grundverschiedene Krankenversicherungssysteme. Die gesetzliche Krankenversicherung, der etwa 90 % der Bürger angehören und die private Krankenversicherung, in welcher die restlichen 10 % der Bevölkerung versichert sind. Die meisten Bundesbürger haben nur Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte können sich unabhängig von ihrem Einkommen freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Beamte mit Heilfürsorge benötigen im aktiven Dienst keine Krankenversicherung, für sie übernimmt der Dienstherr die Kosten komplett. Der Dienstherr ist seinen Beamten gegenüber zu Schutz und Fürsorge verpflichtet.

Beamte haben Anspruch auf Krankenfürsorge. Dieser Pflicht kommt der Dienstherr nach, indem er Feuerwehrbeamten des Freistaates Bayern Beihilfe gewährt. Mit der Beihilfe beteiligt er sich zu einem bestimmten Prozentsatz an den tatsächlich entstanden Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge.

An Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt er sich nicht. Kosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Die Leistungen der über 100 gesetzlichen Krankenversicherungen sind fast identisch. Private Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Tarife, Wahlleistungen, Bausteine, Erstattungsmöglichkeiten und individuelle Vereinbarungen an. Beide Versicherungssysteme bringen Vor- und Nachteile mit sich.


Die Unterschiede bei der Aufnahme von Beamten der Feuerwehr

Private Krankenversicherung

Private Krankenkassen müssen nicht so ohne weiteres jeden Antragsteller aufnehmen. Zunächst möchte sich der Versicherer ein Bild über den Gesundheitszustand des Antragstellers machen. Danach richtet sich die Aufnahme und die Höhe der Versicherungsbeiträge. Bei privaten Krankenversicherungen gilt der Kontrahierungszwang nur für den Basistarif. Art, Umfang und Höhe der Leistungen dieses Tarifs sind vergleichbar mit den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen.

Private Krankenkassen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, bieten mit der sogenannte „Öffnungsaktion“ einen erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung an. Davon profitieren vor allem Personen mit chronischen Krankheiten oder Vorerkrankungen, die dadurch eine Aufnahme im Basistarif, beziehungsweise Risikozuschläge in einem normalen Tarif, umgehen können. Der Antrag muss innerhalb der ersten 6 Monate der Erstverbeamtung gestellt werden. Für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte der Feuerwehr, gelten keine Fristen.

Vorteile der Öffnungsaktion:

  • Keinem Antragsteller darf aus Risikogründen die Aufnahme im Normaltarif verwehrt werden
  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Maximal sind Risikozuschläge von 30 % des Beitrags erlaubt

Gesetzliche Krankenversicherung

Für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange das Jahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 60.750,00€ im Jahr liegt. Ist das Gehalt höher, können sie in die private Krankenversicherung wechseln.

Für die gesetzlichen Krankenversicherungen besteht Kontrahierungszwang. Sie müssen jeden Versicherungspflichtigen, der zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört, ohne vorherige Wartezeiten versichern. Bereits bestehende Erkrankungen oder das Alter sind keine Ablehnungsgründe.

akkordeon-modul-neutral.JPG

Die Versicherungsbeiträge zur Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Versicherungsbeiträge gesetzlicher Krankenversicherungen richten sich nur nach dem Einkommen der Versicherten. Bei hohem Einkommen sind auch die Beiträge hoch. Arbeitgeber in der Privatwirtschaft beteiligen sich zu 50 % an den monatlichen Beiträgen ihrer Arbeitnehmer.

An den Beiträgen freiwillig gesetzlich versicherter Feuerwehrbeamter beteiligt sich der Dienstherr nicht, da er die Möglichkeit bietet, einen Teil der dem Beamten tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Sie zahlen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse komplett aus eigener Tasche.

Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen einheitlich bei 14,6 %. Dazu kommt ein Zusatzbeitrag von etwa 1 %, den jede Kasse individuell festlegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern eine Familienversicherung an, in der Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert werden können. Ein Vorteil, der vor allem großen Familien zugutekommt.

Private Krankenversicherung

Der individuelle Beitrag wird bei Versicherungsabschluss festgelegt und richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand sowie nach den vertraglich vereinbarten Leistungen. Da bereits mindestens 50 % der Kosten vom Dienstherrn übernommen werden, müssen Beamte der Feuerwehr nur noch die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern, dadurch sind die Beiträge besonders niedrig. Von einem Teil der Versicherungsprämien werden Altersrückstellungen gebildet.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ist eine Restkostenversicherung für Beamte der Feuerwehr, welche die Leistungen der Beihilfe perfekt ergänzt. Beihilfeberechtigte Kinder und Ehepartner können ebenfalls von den günstigen, leistungsstarken Tarifen der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg profitieren.

Dienstanfängern bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg spezielle, preiswerte Ausbildungstarife an.

Leistungen der Krankenversicherungen für Beamte der Feuerwehr

Die gesetzliche Krankenversicherung

Der Gesetzgeber gibt in einem Leistungskatalog genau vor, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Versicherten anbieten dürfen. Die Leistungen können jederzeit von ihm gekürzt oder gestrichen werden. Behandlungen und Medikamente können auch verweigert oder auf einen späteren Termin verschoben werden, wenn das festgelegte Jahresbudget bereits ausgeschöpft wurde.

Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.“

Vor allem bei zahnärztlichen Leistungen wurden in den letzten Jahren umfassende Kürzungen vorgenommen. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten für die Regelversorgung. Bei gepflegtem Bonusheft ist der Anteil etwas höher. Wer den Leistungsumfang und Komfort verbessern möchte, kann private Krankenzusatzversicherungen abschließen, etwa eine Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung.

Die private Krankenversicherung

Jeder Versicherte schließt mit seiner Versicherung einen privatrechtlichen Vertrag ab, in dem Leistungen und Leistungsumfang genau festgelegt werden. Sie können nach Vertragsabschluss weder gestrichen oder noch geändert werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg bietet Ihnen mit der privaten Krankenversicherung Vision B spezielle Beamtentarife an. Drei Tarife stehen, ganz nach dem persönlichen Absicherungsbedarf, zur Auswahl: der Tarif Basis, Komfort und Premium.

Leistungen der Tarife von Vision B sind unter anderem:

  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
  • Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Hohe Erstattungen für Medikamente und Brillen

Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg haben freien Zugang zu den geeignetsten Therapien und innovativsten Medikamenten. Als Privatpatient können Beamte der Feuerwehr Arzt oder Krankenhaus frei wählen, profitieren von geringen Wartezeiten in der Arztpraxis und einer bevorzugten Terminvergabe. Der Versicherungsschutz besteht europaweit, auch weltweite Absicherungen sind möglich.

Wir beraten Sie gern

Sie stehen vor der Entscheidung, Gesetzliche oder Private Krankenversicherung? Sprechen Sie uns an, wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, beraten Sie gern ausführlich und völlig unverbindlich.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG

Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
0911 650537488
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Wessel & Kollegen oHG
Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
Termin vereinbaren 0911 65053740 0911 650537444 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 19:00
Montag:
09:00 bis 19:00
Dienstag:
09:00 bis 19:00
Mittwoch:
09:00 bis 19:00
Donnerstag:
09:00 bis 19:00
Freitag:
09:00 bis 19:00
karte
In Google Maps öffnen