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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Große Anwartschaft

Große Anwartschaftsversicherung

Beamte der Feuerwehr, deren Dienst mit einem hohen gesundheitlichen Risiko verbunden ist, erhalten in einigen Bundesländern von ihrem Dienstherrn im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge freie Heilfürsorge. Sie benötigen im Gegensatz zu Beamten der Feuerwehr mit Beihilfe keine zusätzliche Krankenversicherung, da die freie Heilfürsorge die Kosten bereits komplett abdeckt. Beamte mit Beihilfe dagegen müssen die Restkosten mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Ausschlaggebend für eine Aufnahme in die private Krankenversicherung und die Beitragshöhe sind Gesundheitszustand und Alter des Antragstellers.

Vorteile einer Anwartschaftsversicherung für Beamte der Feuerwehr

Eine Anwartschaft auf die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg ist im Prinzip eine ruhende Versicherung. Die Anwartschaft sichert, später problemlos in die private Krankenversicherung einsteigen zu können und zwar zu den Bedingungen, die beim heutigen Abschluss gelten würden. Die Versicherungsbedingungen werden sozusagen „konserviert“ und gelten bei Umwandlung in die private Krankenversicherung unverändert. Auf weitere Gesundheitsprüfungen wird verzichtet.

Die Anwartschaft ist eine Option: privater Versicherungsschutz kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Sie ist die Garantie auf eine problemlose Aufnahme in die private Krankenversicherung sobald der Versicherungsschutz gewünscht wird. Leistungen im Krankheitsfall gewährt die große Anwartschaft nicht.

Kleine oder große Anwartschaft für Beamte der Feuerwehr?

Angeboten werden kleine und große Anwartschaften. Die kleine Anwartschaft ist geeignet, wenn ein kurzer, überschaubarer Zeitraum überbrückt werden soll. Hier wird nur der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss konserviert. Bei der Aktivierung der Krankenversicherung zählt das aktuelle Alter. Die Beiträge zur kleinen Anwartschaft sind niedriger als für eine große Anwartschaft. Da das zu berücksichtigende Alter noch nicht feststeht, können noch keine Altersrückstellungen gebildet, sondern mit den Beiträgen nur die Kosten für die Verwaltung abgedeckt werden. Die kleine Anwartschaft ist auch für Beamtenanwärter empfehlenswert, die noch nicht genau wissen, ob sie nach der Ausbildung Anspruch auf freie Heilfürsorge oder auf Beihilfe haben werden. Gegebenenfalls kann die kleine Anwartschaft später in eine große Anwartschaft umgewandelt werden, damit ab diesem Zeitpunkt die wichtigen Altersrückstellungen gebildet werden können.

Vorteile der großen Anwartschaftsversicherung für Beamte
der Feuerwehr

Die große Anwartschaft ist zwar teurer als die kleine Anwartschaft, bietet aber den großen Vorteil, dass von den Beiträgen zur Anwartschaft bereits Altersrückstellungen gebildet werden. Das „konservierte“ Alter des Beamten der Feuerwehr ist auch die Grundlage für spätere Beiträge und wirkt sich positiv auf die Höhe der monatlichen Versicherungsprämien aus.

Mit fortschreitendem Alter treten nach und nach Erkrankungen ein, Arztbesuche werden häufiger, die Behandlung intensiver. Im Alter steigen die Kosten für die medizinische Versorgung an. Damit die Beiträge aber stabil bleiben, werden bei Bedarf die gebildeten Rückstellungen aufgelöst. 

Mit der großen Anwartschaft kann der Beamte der Feuerwehr bereits in jungen Jahren, auch Jahrzehnte vor der Umwandlung in einen Versicherungstarif, die garantierte Aufnahme in die private der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, basierend auf den Konditionen bei Anwartschaftsabschluss, sicherstellen. Wird die Anwartschaft beispielsweise mit 20 Jahren abgeschlossen, die private Krankenversicherung aber erst mit 60 benötigt, so wird er behandelt, als ob er bereits 40 Jahre zahlendes Mitglied wäre. Die Dauer der Anwartschaftsversicherung wird auf die Wartezeiten von Leistungen des gewählten Tarifs angerechnet.

Für wen ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Eine Anwartschaft ist für jeden Beamten, der zum jetzigen Zeitpunkt keine private Krankenversicherung benötigt, aber weiß, dass dies früher oder später der Fall sein wird, empfehlenswert. Ohne Anwartschaft kann Ihnen bei einem späten Beihilfeanspruch und gleichzeitiger Antragstellung auf die Aufnahme in die private Krankenversicherung unter Umständen der Zutritt in Standardtarife nur mit Risikoaufschlägen, beziehungsweise Leistungseinschränkungen ermöglicht werden. Eventuell müssen Sie auch mit dem Basistarif vorlieb nehmen. Das heißt, Sie kommen nicht in den Genuss der komfortablen und umfangreichen Leistungen eines Standardtarifes, sondern erhalten nur eine Grundversorgung auf dem Leistungsniveau gesetzlicher Krankenversicherungen.

Wartezeiten für den vollen Versicherungsschutz gelten im Basistarif nicht. Mit Zusatzversicherungen können Sie den Tarif nach Bedarf ergänzen, wodurch Ihr Krankenversicherungsschutz sehr teuer werden kann. Anspruch auf Beihilfe haben Sie nur, wenn Sie im Besitz einer beihilfekonformen Krankenversicherung sind. Schließen Sie eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ab, können Sie keine Beihilfe in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zu Arbeitgebern in der Privatwirtschaft beteiligt sich Ihr Dienstherr auch nicht an den Versicherungsbeiträgen. Der Dienstherr erstattet seinen Beamten einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten bei Krankheit. Damit erfüllt er seine Fürsorgepflicht. Mit der großen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg lassen sich diese Nachteile vermeiden.

Die Gesundheitsprüfung - so verhalten sich Beamte der Feuerwehr
richtig

Vor dem Abschluss der großen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg werden Ihnen einige Fragen zu Ihrer Gesundheit gestellt. Beantworten Sie diese so präzise wie möglich und versuchen Sie nicht, Fakten zu verschweigen oder unwahre Angaben zu machen, um möglichst niedrige Beiträge zahlen zu müssen. Dies kann später fatale Folgen für Sie haben. Treten Krankheiten auf oder werden teure Maßnahmen notwendig, kann die Versicherung Ihre gesamte Krankengeschichte prüfen.

Mit der Unterschrift unter dem Vertrag entbinden Sie Ihre behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht. Bei Anfragen der Versicherung können alle Ärzte Auskunft über Ihren Gesundheitszustand und Ihre gesundheitlichen Risiken geben. Selbst wenn die Erkrankung und die Falschangaben in keinem Zusammenhang stehen, kann es dazu führen, dass Ihnen Leistungen verwehrt werden. Unter Umständen kann der Vertrag gekündigt und der Versicherungsschutz vollkommen aufgehoben werden. Am besten ist es, wenn Sie Ihre Ärzte zu Rate zu ziehen und Einsicht in die Krankenakten nehmen.

Kündigung der Anwartschaftsversicherung

Wird die große Anwartschaft gekündigt, gehen auch die Altersrückstellungen verloren. Diesen Schritt sollte man sich genau überlegen. Auch der Übertrag zu einer anderen privaten Versicherungsgesellschaft ist nur eingeschränkt möglich. Bei einem erneuten Versicherungsabschluss würde wieder eine Gesundheitsprüfung stattfinden, Wartezeiten auf Leistungen bestehen und der Versicherungsbeitrag um einiges höher als bei der vorherigen Versicherung ausfallen.

Unser Versprechen an Beamte der Feuerwehr

Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen können vom Gesetzgeber jederzeit gekürzt oder gestrichen werden. Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag. Auf das einmal bei der Aufnahme gegebene Leistungsversprechen können Sie sich ein Leben lang verlassen. Änderungen seitens der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg oder auch durch den Gesetzgeber sind ausgeschlossen.

Wir beraten Sie gern

Ihre individuellen Fragen zur kleinen oder großen Anwartschaft beziehungsweise zu weiteren Versicherungs- und Vorsorgemöglichkeiten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch gern ausführlich.

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