Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

Wird bei Krankheit eine Behandlung durch einen Arzt oder ein Krankenhaus notwendig, können enorme Kosten für die medizinische Versorgung, Medikamente und Hilfsmittel oder gar Maßnahmen der Rehabilitation entstehen, die privat nicht bezahlbar sind oder hohe Schulden verursachen könnten. Die Krankenversicherung stellt die Finanzierung der medizinischen Leistungen bei Erkrankungen oder Unfällen sicher und ermöglicht jedem, unabhängig von seiner finanziellen Situation, eine angemessene medizinische Versorgung. Sie ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt.

Seit 2009 gilt in Deutschland für jeden Bürger die sogenannte allgemeine Krankenversicherungspflicht. Damit kann sichergestellt werden, dass Jeder grundlegende medizinische Behandlungen ohne eigenes Kostenrisiko in Anspruch nehmen kann. Wer der Krankenversicherungspflicht nicht nachkommt, muss später mit Nachzahlungen für die versicherungsfreie Zeit rechnen.

Die Krankenversicherung in Deutschland

Die Ursprünge unserer Krankenversicherung gehen in das 19. Jahrhundert zurück. 1883 wurde von Otto von Bismarck das "Gesetz betreffend der Krankenversicherung der Arbeiter" erlassen. Von diesem Zeitpunkt an waren Arbeiter, deren Einkommen unter einer gewissen Grenze lag krankenversicherungspflichtig. Mit der staatlichen Krankenversicherung auf nationaler Ebene wurde Deutschland Vorbild für Sozialversicherungssysteme anderer Industrienationen. Heute ist die gesetzliche Krankenversicherung eine der 5 Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.

In Deutschland existieren zwei grundverschiedene Krankenversicherungen parallel nebeneinander

  • die gesetzliche Krankenversicherung

und

  • die private Krankenversicherung

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Die Grenze wird in der Regel jährlich angehoben und liegt 2019 bei 60.750 €. Für Beamte gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung nicht. Sie können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

Beihilfe vom Dienstherrn für Beamte der Feuerwehr

Aufgrund des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses haben Beamte der Feuerwehr Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Dazu gehört auch das Recht auf Krankenfürsorge. Anders als in der Privatwirtschaft, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich die Krankenversicherungsbeiträge teilen, beteiligt sich der Dienstherr nicht an den Versicherungsbeiträgen, sondern erstattet seinen Beamten einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod. Beamten, deren Gesundheit und Leben durch ihre dienstlichen Aufgaben besonders gefährdet wird, erhalten freie Heilfürsorge. Der Dienstherr trägt die Kosten bei Krankheit komplett. Beamte der Feuerwehr des Freistaates Bayern haben Anspruch auf Beihilfe.

  • Für Beamte ohne oder mit einem Kind werden 50 %
  • Für Beamte mit mindestens 2 Kindern, für beihilfeberechtigte Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und für Beamte im Ruhestand 70 %
  • Für Kinder und Waisen 80 %

der Kosten übernommen.

Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr

Die nicht durch die Beihilfe abgedeckten 20 bis 50 % der Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Beihilfekonforme Tarife werden nur von privaten Versicherern angeboten. Sowohl für die Beihilfe als auch die private Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Die Behandlungskosten werden dem Beamten der Feuerwehr privat in Rechnung gestellt und auch von ihm bezahlt. Anschließend können Rechnungen und Belege bei der Krankenkasse und Beihilfestelle mit einem Antrag auf Kostenerstattung eingereicht werden. Gesetzlich Krankenversicherte kommen mit dem Abrechnungsvorgang nicht in Berührung. Der Leistungserbringer rechnet die Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Eine Kostenerstattung an den Versicherten ist nicht notwendig.

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Leistungen der Krankenkassen für Beamte der Feuerwehr

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden vom Gesetzgeber genau vorgegeben und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Der Gesetzgeber hat auch das Recht, jederzeit Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Die Beiträge richten sich nach der Höhe des Einkommens, gesundheitliche Risiken sind weder für die Aufnahme noch die Beiträge relevant. Beamte, die meist recht gut verdienen, müssen auch entsprechend hohe Beiträge zahlen. Dazu kommt, dass der Dienstherr keinen Zuschuss zu den Beiträgen zahlt. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte müssen den gesamten Krankenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche bezahlen.

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, bieten ein breites Spektrum an Leistungen, die von jedem Versicherten individuell ausgewählt und in einem privatrechtlichen Vertrag fest vereinbart werden. Der Beitrag richtet sich nach dem Gesundheitszustand und dem Alter bei Versicherungsabschluss, den gewünschten Leistungen und dem Beihilfebemessungssatz. Mit der Beihilfe werden bereits mindestens 50 % der Krankheitskosten abgedeckt. Nur noch die Restkosten müssen abgesichert werden.

Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg krankenversicherte Beamte der Feuerwehr mit Beihilfe zahlen besonders günstige monatlichen Prämien und erhalten dafür eine ausgezeichnete medizinische Versorgung. Sie müssen sich nicht mit einer Grundversorgung begnügen, die zudem vom Gesetzgeber jederzeit eingeschränkt werden kann. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg bietet Beamten einen speziellen Beamtentarif, Vision B an. Sie profitieren von einer kostengünstigen Krankenversicherung mit komfortablen Leistungen, die weit über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

Die Vorteile von Vision B

Feuerwehrbeamte genießen die Vorzüge eines Privatpatienten, wie beispielsweise freie Arzt-, Zahnarzt und Krankenhauswahl, kurze Wartezeit in Arztpraxen, bevorzugte Terminvergabe und Behandlung. Ihre Gesundheit steht jederzeit im Vordergrund, benötigen Sie medizinische Behandlung, erhalten Sie mit einem Tarif von Vision B die bestmögliche Versorgung mit den geeignetsten Heilverfahren und innovativsten Medikamenten.

Bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Sie frei wählen, welche Kosten Sie absichern. Ihre Beiträge zahlen Sie nur für Ihr individuell zusammengestelltes Leistungspaket. Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Feuerwehrbeamten einige Vorteile:

  • Erstklassige frei wählbare Leistungen: Es existiert kein allgemeingültiger, starrer Leistungskatalog, der vorschreibt, welche Behandlungen und Medikamente in Anspruch genommen werden dürfen
  • Die vertraglich individuell vereinbarten Leistungen werden garantiert: Kürzungen seitens des Versicherers sind ausgeschlossen
  • Da Sie nur die von Ihnen bestimmten Leistungen absichern, sind Ihre Kosten überschaubar
  • Bezahlbare Kosten auch im Alter: Beamte der Feuerwehr sind im Ruhestand weiterhin beihilfeberechtigt, 70 % der Kosten werden von der Beihilfe erstattet
  • Durch die Möglichkeit, Altersrückstellungen aufzulösen, bleiben die Beiträge stabil

Der Tarif Vision B für Feuerwehrbeamte

Perfekt auf die Beihilfe abgestimmte Tarife sind: Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium.

Grundsätzlich bieten alle Tarife von Vision B:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Chefarztbehandlung bei stationärer Versorgung
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Kosten zahnärztlicher Behandlungen werden bis zu 100 % übernommen
  • Hohe Kostenübernahmen für Brillen und Medikamente

Wir beraten Sie gern

Wir unterstützen Sie bei der Wahl der für Sie besten Krankenversicherung. Sprechen Sie uns an! Gern sind unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg persönlich für Sie da.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG

Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
0911 650537488
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