Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Ein Beamter ist dann dienstunfähig, wenn es ihm aufgrund physischer oder psychischer Erkrankungen nicht mehr möglich ist, seinen Dienst zu leisten. Zwar erhalten Sie im Falle der Dienstunfähigkeit staatliche Unterstützung, aber diese sollten Sie nicht überschätzen. Aus diesem Grund legen wir Ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg ans Herz. Hier sichern Sie sich auf privatem Wege eine monatliche Zusatzrente in Form der Dienstunfähigkeitsrente, wenn Sie dienstunfähig werden. 

Bereits ein Blick auf die Statistiken rund um das Thema der Dienstunfähigkeit macht deutlich, wie wichtig eine passende Absicherung ist. Das Besondere hierbei ist, dass vor allem junge Lehrer von der Dienstunfähigkeit betroffen sind. Bei vielen kommt es gar dazu, dass sie ihren Beruf nicht bis zum Einstieg in den Ruhestand ausüben können. Selbstverständlich entstehen hierbei Versorgungslücken, die geschlossen werden sollten. Da die DBV Deutsche Beamtenversicherung seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig ist, wissen wir, was für einen Dienstunfähigkeitsschutz wichtig ist.

  • Die Dienstunfähigkeit
    Gemäß repräsentativen Statistiken werden zehn Prozent der Lehrer im Laufe ihrer Karriere dienstunfähig. Eine passende Absicherung ist sehr wichtig, um den drohenden Versorgungslücken entsprechend vorzubeugen.
  • Ablehnung
    Wer lediglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, dem kann die Auszahlung einer Rente im Falle der Dienstunfähigkeit verwehrt werden. Schließlich setzen manche Versicherer auf einen bestimmten Grad der Berufsunfähigkeit, damit ein Anspruch auf Rentenzahlung entsteht.
  • Ruhegehalt
    Beamte auf Lebenszeit werden im Falle der Dienstunfähigkeit bedingungslos in den Ruhestand versetzt. Hierbei steht Ihnen ein monatliches Ruhegehalt seitens des Dienstherrn zu. Die Höhe des Ihnen zustehenden Ruhegehalts richtet sich nach Ihren geleisteten Dienstjahren. So erhalten Sie maximal 71,75% Ihres zuletzt gezahlten Gehalts. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie 40 Dienstjahre geleistet haben. Hier entsteht eine Versorgungslücke, die Sie mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg effektiv schließen können.

Im Gegensatz zu Beamten auf Lebenszeit, steht Beamten auf Probe oder Widerruf kein bedingungsloses Ruhegehalt zu. Im Falle der Dienstunfähigkeit wird Ihr Dienstherr Sie schlimmstenfalls aus dem Beamtenverhältnis entlassen. In Folge dessen haben Sie nur noch Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Da Ihnen maximal eine Erwerbsminderungsrente zusteht, sollten Sie sich dringend um eine passende Absicherung kümmern. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist die optimale Lösung.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Gründe für eine Dienstunfähigkeit

Es gibt viele Ursachen für Dienstunfähigkeit. Bei Lehrern ist das hohe Stresslevel eine der relevantesten Gründe für eine Dienstunfähigkeit. So ist nicht nur große Unruhe an der Tagesordnung. Darüber hinaus gilt es jeden Tag Unterrichtsvorbereitungen zu treffen und offene Klausuren zu korrigieren.

Zu guter Letzt sollten auch herausfordernde Schüler und Auseinandersetzungen mit Vorgesetzten oder Eltern nicht unterschätzt werden. Dementsprechend sind die meisten Fälle von Dienstunfähigkeit auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. 

Die häufigsten Ursachen:

  • psychische Erkrankungen (31%)
  • Erkrankter Bewegungsapparat (22%)
  • Sonstige Krankheiten (15%)
  • Krebserkrankungen (14%)
  • Unfallfolgen (10%)
  • Herz-/ Kreislauferkrankungen (8%)

Dienstunfähigkeitsversicherung: Ihre Versorgung

Ihr Dienstverhältnis ist von Fürsorgepflichten seitens Ihres Dienstherrn geprägt. Aus diesem Grund unterstützt dieser Sie unter Umständen im Ernstfall der Dienstunfähigkeit. Als Lehrer, der auf Lebenszeit verbeamtet wurde, steht Ihnen im Falle der Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt von Ihrem Dienstherrn zu. Diese Versorgung genügt jedoch in der Regel nicht, um den vorherigen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Diese Versorgungslücke sollten Sie dringend schließen, um keine wirtschaftlichen Probleme zu bekommen.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg ist die optimale Lösung, um für den Ernstfall vorzusorgen. Im Bereich der Versorgung muss zwischen Beamten auf Lebenszeit und Beamten auf Probe und Widerruf unterschieden werden. Während Beamten auf Lebenszeit definitiv ein Ruhegehalt zusteht, können sich Beamte auf Widerruf und Probe maximal auf die Erwerbsminderungsrente verlassen.

In beiden Fällen sollten Sie mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Darüber hinaus empfehlen wir Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg eine maßgeschneiderte Kombi-Lösung. Diese bietet nicht nur einen zuverlässigen Dienstunfähigkeitsschutz, sondern auch ein effektives Produkt zur Altersvorsorge.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Tarifvergleich

Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg unterstützen Lehrer bei der Findung der passenden Dienstunfähigkeitsversicherung. Dabei bieten wir Ihnen einen unabhängigen Tarifvergleich, den Sie entweder persönlich in unserer Geschäftsstelle oder per E-Mail anfordern können. 

Wie wird Ihr Beitrag berechnet?

Seit jeher steht die DBV Deutsche Beamtenversicherung für maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine sehr individuelle Versicherung. Dementsprechend werden auch die Beiträge anhand persönlicher Faktoren bestimmt.

  • Eintrittsalter
    Selbstverständlich zahlen Sie einen geringeren Beitrag, wenn Sie in jungen Jahren in die Dienstunfähigkeitsversicherung eintreten. Schließlich sind die gesundheitlichen Risiken geringer.
  • Rentenhöhe
    Bei Vertragsschluss können Sie festlegen wie hoch Ihre monatliche Rente im Falle der Dienstunfähigkeit ausfallen soll. Je höher die Rentenhöhe ist, umso höher fällt Ihr Versicherungsbeitrag aus. 
  • Risikozuschläge
    Bestimmte persönliche Faktoren können zu Risikozuschlägen im Bereich der Beiträge führen. Beispielhaft zu nennen seien dabei Vorerkrankungen oder ein risikoreiches Berufsfeld. 
  • Krankenakte
    Selbstverständlich interessiert die Versicherung, wie Ihre Krankenvorgeschichte aussieht. Schließlich hat auch dies einen großen Einfluss auf Ihr persönliches Risiko dienstunfähig zu werden.
  • Laufzeit
    Bei Vertragsschluss erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen wie lang Ihr Dienstunfähigkeitsschutz andauern soll. Je länger Ihr Schutz andauern soll, umso höher fällt Ihr Beitrag aus. Wir raten Ihnen dazu, einen nahtlosen Übergang zwischen Dienstunfähigkeitsschutz und Eintritt in den Ruhestand zu wählen. So haben Sie einen lückenlosen Versicherungsschutz. 

Was passiert, wenn Sie dienstunfähig werden

Als verbeamteter Lehrer werden Sie nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit muss die Dienstunfähigkeit nicht ärztlich attestiert werden. Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären, wenn er der Meinung ist, dass Sie Ihren Dienst nicht mehr leisten können. Hieraus folgt, dass eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung Ihnen keine Rente bietet, wenn Sie von Ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt wurden.

Erst ein ärztliches Attest begründet den Anspruch. Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Dienstunfähigkeitsklausel zu achten. Hier springt Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann für Sie ein, wenn Sie „nur“ dienstunfähig sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeit ist nur für Lehrer im Angestelltenverhältnis relevant. Schließlich stehen diese nicht in einem Dienstverhältnis. Der Grad einer Berufsunfähigkeit wird von einem Gutachter ermittelt. 

Als Lehrer im Beamtenverhältnis ist die Dienstunfähigkeit für Sie von Bedeutung. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg werden Ihnen detaillierte Informationen zur zuverlässigen Dienstunfähigkeitsversicherung geben.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Andreas Wessel

Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
0911 650537488
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Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer - FAQ

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Von dieser Erfahrung und Expertise profitieren Sie unter anderem bei unserer Dienstunfähigkeitsversicherung. Hier schließen wir effektiv Versorgungslücken.

Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs in unserer DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg erhalten Sie ein unverbindliches Angebot zur Dienstunfähigkeitsversicherung. Vor Ort stehen wir Ihnen auch gerne mit Rat und Tat zur Seite. Im Folgenden haben wir einige häufige Fragen zum Thema der Dienstunfähigkeit beantwortet.

Wie kann ich die verschiedenen Versicherungen vergleichen?

Ein Blick auf den Versicherungsmarkt macht deutlich, dass es im Bereich der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung zahlreiche Anbieter und Tarife gibt. Selbstverständlich kann hierbei schnell der Überblick verloren gehen.

Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg helfen Ihnen gerne dabei den Durchblick zu haben. Wir bieten Ihnen einen unabhängigen Tarifvergleich an, damit Sie die Versicherung finden, die optimal zu Ihren Wünschen, Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten passt.

Kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden?

Mit der Arbeitskraft hat der Mensch sein wichtigstes Kapital. Diese ermöglicht ihm seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Hierzu zählt nicht nur die körperliche, sondern auch die geistige Fähigkeit, einer Arbeit nachzugehen. Im Umkehrschluss führt es zu schweren finanziellen Einbußen, wenn die Arbeitskraft wegfällt. 

Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Arbeitskraft effektiv absichern. So vermeiden Sie ein finanzielles Fiasko aufgrund des Wegfalls Ihrer Arbeitskraft. Lehrer im Angestelltenverhältnis sollten sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Lehrer im Beamtenverhältnis mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.

Angestellte Lehrer sollten hierbei perspektivisch handeln und eine Dienstunfähigkeitsklausel in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung einarbeiten. Die Beiträge, welche Sie für Ihre persönliche Absicherung zahlen, können Sie steuerlich geltend machen. Schließlich sind Aufwendungen, die der gewöhnlichen privaten Absicherung dienen, über die Steuererklärung absetzbar. Hierbei sollten Sie jedoch nicht allzu hohe Rückerstattungen erwarten. 

Kann ich die Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündigen?

Sie können Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit kündigen. Hierbei müssen Sie selbstverständlich die Kündigungsfrist Ihres Versicherungsvertrages beachten. Sollten Sie sich für eine monatliche Zahlung der Beiträge entschieden haben, ist in der Regel eine Kündigung zum Ende des Monats möglich. 

Allerdings sollte Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung nicht Hals über Kopf kündigen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie stets abgesichert sind. Ihre einzahlten Beiträge erhalten Sie nur unter Umständen zurück.

Sollten Sie sich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung entschieden haben, die Rückstellungen für die Altersvorsorge bildet, erhalten Sie das angehäufte Kapital zurück. Dies gilt nicht, wenn Sie sich lediglich für eine Risikoversicherung entschieden haben. Hier erhalten Sie keine Rückerstattung Ihrer Beiträge.

Wie finde ich die optimale Versicherung für Lehrer?

Kostenfragen sind im Bereich der Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung nur schwer zu beantworten. Schließlich hängt die Beitragshöhe stark von individuellen Faktoren des Versicherungsnehmers ab. Den größten Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge hat die Rentenhöhe. Bei Vertragsschluss können Sie festlegen wie hoch die Dienstunfähigkeitsrente ausfallen soll. Je höher Sie die Rentenhöhe bestimmen, umso höher ist Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag.

Neben der Rentenhöhe, ist auch die Vertragslaufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung von großer Bedeutung. Hier sollten Sie jedoch nicht an der falschen Stelle sparen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in rnberg raten Ihnen dazu einen nahtlosen Übergang zum Ruhestand bzw. der Altersrente zu wählen. So sind Sie durchgehend finanziell abgesichert. 

Darüber hinaus ist es auch von Bedeutung wie alt Sie bei Eintritt in die Versicherung sind. Schließlich ist das Dienstunfähigkeits- bzw. Berufsunfähigkeitsrisiko in jungen Jahren geringer. Außerdem sind Risikozuschläge möglich. Hierbei findet vor allem Ihr Beruf große Beachtung. Selbstverständlich zahlen Polizisten einen höheren Beitrag als Verwaltungsbeamte im Büro.

Zu guter Letzt wird Ihr Versicherer bei der Berechnung Ihres individuellen Versicherungsbeitrags Ihres Gesundheitszustands mit einbeziehen. Sollten Sie Vorerkrankungen oder eine chronische Erkrankung haben, steigt Ihr Beitrag. Im Ernstfall kann eine Aufnahme in die Versicherung gar verwehrt bleiben. Aus diesem Grund ist es schwer, pauschale Aussagen zur optimalen Versicherung zu treffen. Allerdings unterstützen Sie die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg dabei, Ihre maßgeschneiderte Absicherung zu finden. 

Wie teuer ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer?

Die Berechnung der Beiträge fußt auf individuellen Faktoren des Versicherungsnehmers. Hierzu zählen Laufzeit, Eintrittsalter, Rentenhöhe, Vorerkrankungen und Risikozuschläge. Als Lehrer zählen Sie zu einer Risikogruppe. Dies ist auf die hohen mentalen Anforderungen Ihres Berufs zurückzuführen. 

Um Ihrem Eintrittsalter entsprechend von attraktiven Konditionen zu profitieren, raten wir Ihnen zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung bereits zu Beginn Ihres Referendariats. Aufgrund des geringen Alters werden die Beiträge niedrig ausfallen.

Die erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg werden Sie dabei unterstützen Ihren Tarif so preiswert wie möglich zu gestalten. Wir machen Ihnen vor Ort gerne ein unverbindliches Angebot. 

Brauchen Lehrer eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Auch wenn Sie noch so fit sind, sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass dies den Rest Ihres Lebens der Fall sein wird. Unvorhergesehene Unfälle oder Krankheiten können die Ursache dafür sein, dass Sie Ihren Dienst nicht länger ausüben können. Mithilfe einer soliden Absicherung können Sie sich vor dem finanziellen Fiasko absichern, das in einem solchen Fall droht. 

Beamten auf Lebenszeit steht ein monatliches Ruhegehalt zu. Die Höhe wird an Ihrem zuletzt gezahlten Gehalt bemessen. Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe hingegen steht keine derartige Unterstützung durch ihren Dienstherrn zu. Sie müssen sich auf die gesetzliche Unterstützung in Form der Erwerbsminderungsrente verlassen. 

In beiden Fällen klafft eine Versorgungslücke, die Sie schließen sollte. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Wessel in Nürnberg sichern Sie sich eine Unterstützung in Form der Dienstunfähigkeitsrente.

Ist ein Wechsel der Versicherung für Lehrer jederzeit möglich?

Eine Änderung der Lebensumstände oder aber die Sichtung eines besseren vergleichbaren Angebotes können Anlass dafür geben, die Versicherung wechseln zu wollen. Sollten Sie einen Wechsel anstreben, raten wir Ihnen dringend dazu, nicht überstürzt zu handeln. Zunächst sollten Sie sich detailliert über die geltenden Kündigungsfristen informieren. So ist die Kündigung einer Haftpflichtversicherung in der Regel drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres möglich.

Selbiges gilt für die private Krankenversicherung. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Kündigung erst zum übernächsten Monat möglich, wenn eine gewisse Laufzeit vergangen ist. Dies hat vor allem für angestellte Lehrer Relevanz. Schließlich sind diese in der Regel von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen. Dies ändert sich erst nach Verbeamtung oder Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

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