Beihilfestellen in Deutschland
Beamte der Polizei haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge. In Bayern wird Anwärtern und Beamten der Bereitschaftspolizei Heilfürsorge gewährt, alle anderen Beamten haben Anspruch auf Beihilfe.
Für finanzielle Aufwendungen, die für Krankheit, Pflege, Geburt, Tod oder Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und Schutzimpfungen aufgebracht werden mussten, stellen beihilfeberechtigte Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle einen Antrag auf Kostenerstattung. Erstattet werden mindestens 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel. Der Beihilfebemessungssatz für Beamte der Polizei mit zwei oder mehr Kindern, berücksichtigungsfähige Ehe- oder eingetragene Lebenspartner sowie Beamte im Ruhestand liegt bei 70 % Prozent. Für im Familienzuschlag berücksichtigte Kinder und beihilfeberechtigte Waisen werden 80 % der Aufwendungen von der zentralen Bezügestelle des Landes Bayern zurückgezahlt.
Berücksichtigungsfähig sind Ehe- oder Lebenspartner bayrischer Beamter, die im vorletzten Kalenderjahr weniger als 18.000 € eigenes Einkommen erzielt haben und nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die tatsächliche Höhe des berücksichtigungsfähigen Jahreseinkommens muss per Kopie des Steuerbescheids jedes Jahr nachgewiesen werden.
Detaillierte Infos
Eigenbehalt oder Kostendämpfungspauschale?
Einige Bundesländer haben eine Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) eingeführt, die oft nach Besoldungsgruppen gestaffelt oder pauschal erhoben wird.
Beamte der Polizei des Freistaates Bayern müssen nur drei Euro für verordnete Arzneimittel, Verbands- und Hilfsmittel zuzahlen. In anderen Bundesländer werden 5 bis 10 € angerechnet.
Zuzahlungen werden generell erhoben für:
- Arzneimittel
- Hilfsmittel
- Fahrtkosten
- Haushaltshilfen
- Soziotherapie
- vollstationären Krankenhausaufenthalt
- die Inanspruchnahme eines Zweibett-Zimmers
- Reha-Maßnahmen
Bei Wahlleistungen ist der Selbstbehalt höher.
Eigenbehalte für die ambulante medizinische Versorgung wurden abgeschafft. Insgesamt darf die Summe der Gesamtzuzahlungen pro Jahr maximal 2 % des Jahresbruttoeinkommens betragen. Bei chronisch kranken Beamten der Polizei gilt als Belastungsgrenze 1 % der Jahresbezüge. Beamte auf Widerruf sind von Zuzahlungen befreit.
Auch für bayrische Beamte der Polizei gilt: Belege sammeln bis zur Bagatellgrenze
Rechnungen und Quittungen können normalerweise erst bearbeitet werden, wenn die Gesamtsumme € 200 übersteigt. Erst dann ist eine Erstattung möglich. Beachten Sie die Fristen: Die Belege dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Bei Rezepten gilt das Kaufdatum, bei Rechnungen das Datum der Erstausstellung. Bei einem geringeren Erstattungsanspruch, mindestens aber € 15, kann der Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle ausnahmsweise vorher gestellt werden, wenn innerhalb von zehn Monaten keine weiteren beihilfefähigen Aufwendungen entstanden sind.
Zusammenfassung:
- Beim ersten Antrag auf Kostenerstattung muss die Langversion des Beihilfeantrages ausgefüllt werden, dem sämtliche Bescheinigungen und Nachweise zugefügt werden (beispielsweise Kindergeldbescheinigungen)
- Bei den folgenden Anträgen, wenn keine Änderungen eingetreten sind, genügt die kurze Version
- Rechnungen und Rezepte müssen immer in Kopie eingereicht werden und dürfen nicht älter als 12 Monate sein
- Bei Rezepten muss die Pharmazentralnummer vermerkt werden
Fordern Sie individuelle Beratung an
Jedes Bundesland kann seine eigenen Beamten der Polizei ernennen. Es gelten die jeweiligen Beamtengesetze der Bundesländer. Jedes Bundesland hat für seine Beamten eigene Beihilfestellen, in der die Erstattungsanträge der Beamten der Polizei des Landes bearbeitet und Auskünfte zur Beihilfe gegeben werden.
Bei Fragen, lassen Sie sich gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg beraten.
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Das Bundesverwaltungsamt
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+49(0)221 758-0
poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de
Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem stellt die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes zur Verfügung.
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe
Wessel & Kollegen oHG
Schopenhauerstr. 10
90409 Nürnberg
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