DBV Nürnberg Wessel & Kollegen oHG | 10 Tipps zur Krankenversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg 10 Tipps zur Krankenversicherung

10 Tipps zur Krankenversicherung der
DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist seit nunmehr über 140 Jahren im öffentlichen Dienst tätig. Während dieser Zeit konnten wir uns Wissen über bedarfsgerechte Versicherungslösungen für Lehrer erarbeiten.

Besonders wichtig ist natürlich die optimale Krankenversicherung. Von dieser Expertise profitieren Sie auch bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg. Im Folgenden haben wir bereits einige wichtige Tipps zum Thema Krankenversicherung für Sie aufgelistet. 

Hierauf sollten Sie achten

1. Gute Konditionen Dank frühem Einstieg 
Als verbeamteter Lehrer haben Sie die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Sollten Sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden wollen, raten wir Ihnen zu einem möglichst frühen Eintritt. So können Sie sich attraktive Konditionen sichern. Schließlich sind bei der privaten Krankenversicherung Ihr Eintrittsalter und Ihr Gesundheitszustand bei der Beitragsberechnung maßgeblich. Nutzen Sie die Chance auf einen günstigen Monatsbeitrag.

2. Entscheiden Sie sich für eine Anwartschaftsversicherung
Sollten Sie nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein, könnten Sie sich perspektivisch für eine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung entscheiden. Dies ist vor allem für Lehrer relevant, da diese in der Regel im Laufe ihrer Karriere durch Verbeamtung von der Versicherungspflicht befreit werden. Der große Vorteil der Anwartschaftsversicherung ist die Tatsache, dass für die spätere Berechnung des monatlichen Versicherungsbeitrags in der privaten Krankenversicherung Ihr Eintrittsalter und Gesundheitszustand zum Abschluss der Anwartschaftsversicherung herangezogen werden. So garantieren Sie sich nicht nur den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung, sondern profitieren auch von niedrigen Beiträgen.

3. Vergleichen Sie die Versicherungen 
Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind in der Regel deckungsgleich ausgestaltet. Dies rührt daher, dass sowohl die Beitragsberechnung als auch der Leistungsumfang gesetzlich reglementiert sind. Anders verhält es sich bei der privaten Krankenversicherung. Zwischen den unterschiedlichen Anbietern und Tarifen kann es große Unterschiede geben. Vor allem im Leistungsumfang und der Beitragshöhe lohnt sich ein detaillierter Vergleich. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg helfen Ihnen gerne dabei. Darüber hinaus können Sie Ihren persönlich optimalen Tarif finden indem Sie unseren effektiven Vergleichsrechner nutzen.

4. Lohnenswerte Beitragsrückerstattungen nutzen 
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung können Sie in bestimmten Tarifen von attraktiven Beitragsrückerstattungen profitieren. Sollten Sie in einer Versicherungsperiode keine Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Teil der Versicherungsbeiträge zurückerstattet. Aus diesem Grund sollten Sie gegebenenfalls überlegen, ob es sich nicht lohnt, Kosten selber zu übernehmen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg raten Ihnen allerdings dringend dazu, nicht immer auf eine Beitragsrückerstattung zu pochen. Sollten Sie eine ärztliche Behandlung benötigen, nehmen Sie diese auch in Anspruch. Wer eine nötige Behandlung unterlässt, dem drohen weitaus höhere Kosten aufgrund einer Langzeiterkrankung.

5. Wählen Sie die Selbstbehalte behutsam aus
Ihre Versicherungsbeiträge können nicht nur durch Faktoren wie Gesundheitszustand, Eintrittsalter und Leistungsumfang beeinflusst werden. Darüber hinaus können Sie durch Wahl eines Selbstbehaltes für eine Senkung der Beiträge sorgen. Sollte es zum Schadensfall kommen, müssen Sie die Kosten in Höhe des von Ihnen gewählten Selbstbehaltes selber wählen. Wenn Sie sich für einen Selbstbehalt entscheiden, sollten Sie dessen Höhe äußerst behutsam auswählen. Schließlich drohen im Ernstfall hohe Kosten, die vor allem bei einer langwierigen Erkrankung zu einer wirtschaftlichen Misere führen können. Aus diesem Grund sollten nur kerngesunde Menschen zu einem hohen Selbstbehalt greifen. Wer dazu neigt häufig zu erkranken, sollte im besten Fall eine Selbstbeteiligung ausschließen.

6. Informieren Sie sich über Ihre Versicherungspflicht 
Bevor Sie sich für private Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie zunächst überprüfen, ob Sie zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt berechtigt sind. Um dies herauszufinden, müssen Sie sich über Ihre Versicherungspflicht informieren. Die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Angestellte, deren Jahresgehalt unter der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dies ist vor allem für angestellte Lehrer von großer Bedeutung. Ihnen ist ein Beitritt in die private Krankenversicherung erst ab Überschreitung der Entgeltgrenze möglich. Als verbeamteter Lehrer haben Sie eine attraktive Wahlfreiheit. Sie haben keine Pflicht zum Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung, sondern können sich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Da bei der gesetzlichen Krankenversicherung Ihre Berechtigung zum Erhalt der Beihilfe entfällt, raten wir Ihnen zur privaten Krankenversicherung. In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg erklären wir Ihnen die Regelungen zur Versicherungspflicht gerne im Detail.

7. Ein Beitragsvergleich lohnt sich u.U. auch in der gesetzlichen Krankenversicherung
Da die Beitragsberechnung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen gesetzlich reglementiert ist, besteht in der Regel kein großer Unterschied. Selbiges gilt für die jeweiligen Leistungskataloge. Allerdings können bestimmte Zusatzbeiträge oder Sonderleistungen für einen Unterschied der Versicherungen sorgen. Hier lohnt sich im Einzelfall ein detaillierter Vergleich der Anbieter. 

8. Profitieren Sie von der Familienversicherung
Es ist Fakt, dass die private Krankenversicherung einen umfangreichen Leistungskatalog bietet, mit dem die gesetzliche Krankenversicherung nicht mithalten kann. Schließlich bietet diese lediglich einen gesetzlich festgelegten Grundschutz für ihre Gesundheit. Allerdings bietet die gesetzliche Krankenversicherung auch einen entscheidenden Vorteil, der nicht unter den Teppich gekehrt werden kann. Hiervon profitieren vor allem Familien mit Kindern. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit Familienmitglieder kostenlos mitzuversichern. Diesen Umstand sollten Sie als verbeamteter Lehrer mit Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung bei Ihrer Entscheidung mit einfließen lassen. Mithilfe attraktiver privater Zusatzversicherungen können Sie den Leistungskatalog Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bei Bedarf anpassen.

9. Gesundheit ist Trumpf
Sie sollten stets im Hinterkopf behalten, dass Ihre Gesundheit nicht mit Geld aufgewogen werden kann. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg raten Ihnen dazu, nicht am falschen Ende zu sparen. Lassen Sie notwendige ärztliche Behandlungen unbedingt durchführen. Wenn Sie an Ihrer Gesundheit sparen, sparen Sie am falschen Ende. Schlimmstenfalls drohen Ihnen bei Unterlassen wichtiger Behandlungen Mehrkosten. Schließlich kann eine nicht behandelte Erkrankung langfristige Auswirkungen haben.

10. Bleiben Sie bei der Wahrheit
Bei Eintritt in Ihre Krankenversicherung müssen Sie umfangreiche Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Insbesondere über Vorerkrankungen und Ihren allgemeinen Gesundheitszustand müssen Sie Auskunft geben. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg raten Ihnen vehement davon ab, durch Falschaussagen vergünstigte Beiträge erzielen zu wollen. Sollten Sie einmal eine längerfristige Erkrankung haben, werden unsere Mitarbeiter Ihre Krankengeschichte überprüfen. Kommt dabei heraus, dass Sie bei Vertragsschluss gelogen haben, droht Ihnen die Streichung vieler Leistungen. 

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