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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Beamte erhalten von Ihrem Dienstherrn keinen Zuschuss zu den Beiträgen Ihrer Krankenversicherung. Sie haben Anspruch auf Krankenfürsorge in Form der Beihilfe. Beihilfe ist eine Kostenerstattung für Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen. Die Erstattung erfolgt nicht direkt vom Dienstherrn. Jedes Bundesland hat seine eigenen Beihilfestellen, die dafür zuständig sind. Von der Beihilfestelle werden in der Regel 50 % der beihilfefähigen Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen sowie Heil- und Hilfsmittel zurückgezahlt. 

Die Beihilfebemessungssätze legt jedes Bundesland selbst fest. Die meisten Bundesländer orientieren sich dabei an den vom Bund festgelegten Bemessungssätzen. Für Beamte in Bayern gilt eine Kostenerstattung von:

  • 50 % für Beamte ohne Kinder oder mit einem Kind
  • 70 % für Beamte mit zwei und mehr Kindern, für beihilfeberechtigte Ehe- oder Lebenspartner und für Beamte im Ruhestand
  • 80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen 

Beihilfeberechtigt sind Ehe- oder Lebenspartner Beamter im Freistaat Bayern, die im vorletzten Kalenderjahr weniger als 18.000 € eigenes Einkommen erzielt haben und nicht sozialversicherungspflichtig sind. Daher müssen berücksichtigungsfähige Angehörige die tatsächliche Höhe des Jahreseinkommens per Kopie ihres Steuerbescheids nachweisen. Die Aufwendungen werden von der zentralen Bezügestelle des Landes Bayern erstattet.

Länderspezifische Bestimmungen der Beihilfe für Beamte 

Gesetzliche Grundlage der Beihilferegelung ist die Bundesbeihilfeverordnung. Eine bundeseinheitliche Regelung für die Beihilfe gibt es nicht. Jedes Bundesland kann seine eigenen Verordnungen erlassen. Bayern hält sich größtenteils an die vom Bundesinnenministerium als allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen Regelungen. Abweichungen sind beispielsweise: Nur Anwärter in Bayern, Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg haben Anspruch auf Kostenerstattung für Zahnersatz und -kronen, Inlays, funktionsanalytische und funktionstherapeutische sowie implantologische Leistungen. Beim Zahnersatz ist Bayern überhaupt sehr großzügig. In den meisten Bundesländern haben Verwaltungsbeamte nur einen Beihilfeanspruch auf zwei Implantate pro Kiefer. In Bayern sind zwei Implantate pro Kiefernhälfte beihilfefähig. Unterschiede gibt es auch bei Beihilfeleistungen in Todesfällen oder inwieweit eingetragene Lebenspartner berücksichtigungsfähig sind.

Genaue Informationen und welche Aufwendungen im Einzelnen beihilfefähig sind, erhalten Sie auf der Website der Zentralen Bezügestelle des Landes Bayern im „Informationsblatt über die Gewährung in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen“. Einige Bundesländer haben eine Kostendämpfungspauschale eingeführt, die oft nach Besoldungsgruppen gestaffelt oder pauschal von der Beihilfe abgezogen wird, in anderen wiederum werden Eigenbehalte verrechnet.

Detaillierte Infos

Der Eigenbehalt – Selbstbeteiligung Beamter 

Beamte des Freistaates Bayern werden 3 € für verordnete Medizinprodukte, Arzneimittel und Verbandmittel angerechnet. Die Höhe der Gesamtzuzahlungen pro Jahr ist allerdings begrenzt. Maximal dürfen 2 % des Jahreseinkommens einbehalten werden. Chronisch kranken Verwaltungsbeamten werden nur 1 % der Jahresbezüge als Eigenbehalt angerechnet.

Unser Tipp

Beamte auf Widerruf können sich komplett von Einbehalten befreien lassen. Sie stellen bei der Beihilfestelle einen Antrag auf die Freistellung von Eigenbehalten für Medikamente, Hilfsmittel, Fahrkosten sowie bei Krankenhaus- und Reha-Maßnahmen.

Anwärterbezüge stellen keine Einnahmen nach der Bundesbeihilfeverordnung dar. Somit wird die Belastungsgrenze grundsätzlich überschritten. Den Antrag müssen Beamte auf Widerruf jedes Jahr mit dem Formular „Antrag auf Befreiung von Eigenbehalten“ neu stellen. 

Wie erhalten Beamte in Bayern verauslagte Kosten zurück?

Vor der ersten Kostenerstattung möchte die Beihilfestelle ausführliche Informationen von Ihnen, unter anderem zu:

  • Beschäftigungsverhältnis
  • Familienstand
  • Anschrift
  • im Familienzuschlag berücksichtigungsfähige Kinder
  • Krankenversicherung des Antragstellers sowie berücksichtigungsfähiger Personen
  • Bankverbindung

Fehlende oder unvollständige Angaben können die Bearbeitung unnötig verzögern. Über jede Änderung in den persönlichen Verhältnissen muss die Beihilfestelle umgehend unterrichtet werden. Für Erstattungen müssen immer schriftliche und eigenhändig unterschriebene Anträge mit: 

  • Kopien der Rechnungen
  • quittierten Rezepten mit vollständigen Pharmazentralnummern 

bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Anträge erhalten Sie von der Beihilfestelle oder im Internet als Download. Vordrucke finden Sie auch im Formular-Center des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Beamte des Freistaates Bayern reichen Ihren Beihilfeantrag mit allen Nachweisen in Kopie beim Landesamt für Finanzen in Würzburg ein. Die Bezügestelle ist für die Festsetzung und Zahlung von Zuschüssen zu Krankheitskosten in Form der Beihilfe zuständig. Alle Beamten Bayerns können bei dieser Beihilfestelle ihre Beihilfeanträge einreichen.

Rücksprache mit der Beihilfestelle bei Behandlungen Beamter 

Normalerweise geht der kranke Beamte zum Arzt, wird behandelt und erhält darüber eine Privatrechnung. Die Rechnung zahlt er wie üblich und reicht den Antrag auf Kostenerstattung bei seiner Beihilfestelle ein. Diese prüft den Antrag und überweist die erstattungsfähigen Kosten. Alles kein Problem, Absprachen müssen nicht getroffen werden. Bei einigen Behandlungen ist es aber sinnvoll, vor der Behandlung die Kostenübernahme mit der Beihilfestelle zu klären.

Beispielsweise: Bei beabsichtigter Psychotherapie sollten Sie im Vorfeld klären, ob die Behandlung beihilfefähig ist. Werden Zahnersatzmaßnahmen notwendig, ist es von Vorteil, bei der Festsetzungsstelle vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einzureichen und prüfen zu lassen, ob für die anstehende Behandlung Beihilfe erstattet wird. Sonst kann es passieren, dass Sie nach der Behandlung feststellen müssen, dass die Beihilfe ausgerechnet für diese Maßnahme keine Erstattungen vorsieht und es teuer für Sie wird. Den Heil- und Kostenplan müssen Sie nicht unbedingt einreichen.

Die Bagatellgrenze – Beamte müssen Belege sammeln 

Ein Erstattungsantrag sollte erst gestellt werden, wenn die Bagatellgrenze von € 200 überschritten wird. Erst wenn Ihre Rechnungen und Belege den Gesamtrechnungsbetrag erreichen, kann in der Regel ein Erstattungsantrag bearbeitet werden. Die Belege dürfen allerdings nicht älter als 12 Monate sein. Bei Rezepten gilt das Kaufdatum, bei Rechnungen das Datum der Erstausstellung. Ausnahmen können gemacht werden, wenn nach einem Leistungsfall innerhalb von zehn Monaten keine weiteren beihilfefähigen Aufwendungen entstanden sind. 

Zusammenfassung:

  • Beim Erstantrag auf Kostenerstattung müssen Sie die lange Version des Beihilfeantrages sowie alle notwendigen Bescheinigungen und Nachweise einreichen (beispielsweise Kindergeldbescheinigungen)
  • Bei Folgenden Anträgen genügt die kurze Version
  • Rechnungen und Rezepte müssen immer in Kopie beigefügt werden 
  • Bei Rezepten muss die Pharmazentralnummer vermerkt werden

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG

Erich-Ollenhauer-Str. 41
90427 Nürnberg
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Fax: +49(0)228 99358-2823 
Telefon (2): +49(0)221 758-0 
E-Mail: poststelle@bva.bund.de 
Homepage: www.bundesverwaltungsamt.de 

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe finden Sie auf der Website der BVA.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Dort finden Sie ebenfalls eine Liste der zuständigen Ansprechpartner Ihrer Dienststelle.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Neben den genannten Adressen können Sie sich bei offenen Fragen natürlich auch gern an unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg wenden.

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