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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Forstverwaltungsbeamte

Forstverwaltungsbeamte

Unseren Wäldern kommt eine große wirtschaftliche Bedeutung zu. Über 1/3 der Gesamtfläche Deutschlands ist von Wald bedeckt. Der Wald liefert uns mit Holz einen umweltfreundlichen Rohstoff und Energieträger. Vielen Pflanzen und Tieren bietet er Lebensraum. Neben seiner Nutzfunktion hat er auch eine wesentliche Schutz- und Erholungsfunktion. Damit erfüllen unsere Wälder ökologische, ökonomische und soziale Funktionen. 

Hier ist auch der Arbeitsort von Forstverwaltungsbeamten, die unsere Wälder pflegen, schützen und Holz ernten. Forstverwaltungsbeamte sind in der staatlichen und kommunalen Forstverwaltung tätig und verantwortlich für die Landschaftspflege und den Naturschutz. Es ist absehbar, dass in den kommenden Jahren viele Posten neu besetzt werden müssen. Eine Ausbildung zum Forstverwaltungsbeamten bietet somit sehr gute Perspektiven. Grundsätzlich müssen für eine Einstellung die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Vor der Ausbildung wird zusätzlich die gesundheitliche Eignung, die Forstdiensttauglichkeit, geprüft.

Forstverwaltungsbeamte im mittleren Dienst

Für eine Ausbildung im mittleren Dienst reicht bereits ein Hauptschulabschluss. Die 3jährige Ausbildungszeit verbringen Sie abwechselnd in der Berufsschule und direkt vor Ort, also im Wald. Sie lernen Wachstum, Fortpflanzung und die Bestimmung von Flora und Fauna kennen und werden mit den verschiedenen Holzernteverfahren sowie Maßnahmen zum Schutz von Boden und Baumbestand vertraut gemacht. Zudem erlernen Sie den Umgang mit allen notwendigen Maschinen und Geräten.

Ihren Dienst leisten Sie in einem Forstrevier, einem Forstamt oder einer Oberforstdirektion. Zu Ihren Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Verwaltungstätigkeiten, wie die Buchführung
  • Sicherstellung der wirtschaftlichen Nutzung
  • Verkauf von Walderzeugnissen oder Rechten
  • Planung von Maßnahmen zur Bestandspflege 
  • Schutz des Waldes, indem Sie Schädlinge beobachten und bekämpfen 
  • Allgemeiner Natur- und Umweltschutz
  • Wege anlegen und pflegen
  • Holz nach Menge und Qualität verbuchen und verkaufen
  • Schutzmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung und rechtswidrige Handlungen ergreifen

Forstverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist in der Regel die Hochschul- oder Fachhochschulreife. Meist wird der Besitz des Jagd- und des Führerscheins vorausgesetzt. Die duale 3jährige Ausbildung zum Forstverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst erfolgt als 6-semestriges Bachelor-Studium an einer Fachhochschule für Forstwirtschaft mit anschließender praktischer Ausbildung in einer Landesforstverwaltung. Nach der Ausbildung können Sie unter anderem als Revierförster einen Forstbezirk oder ein Revier leiten. Ihre Tätigkeiten sind unter anderem:

  • Anleiten und Überwachen der Waldarbeiter
  • Organisation der Maschineneinsätze
  • Betreuung von Waldbesitzern
  • Jagd
  • Waldführungen
  • Kalkulationen und Betriebsabrechnungen

Möglich ist auch der Dienst als Sachbearbeiter in einer Forstbehörde oder in Ministerien der Länder für Umwelt und Landwirtschaft. 

Forstverwaltungsbeamte im höheren Dienst

Für eine Ausbildung zum Forstverwaltungsbeamten im höheren Dienst benötigen Sie die akademische Ausbildung einer forstlichen Fakultät oder Universität. Schließen Sie das zweijährige Referendariat mit erfolgreicher Laufbahnprüfung ab, tragen Sie den Titel: "Assessorin/Assessor des Forstdienstes" und sind befähigt, Leitungs- und Führungstätigkeiten, beispielsweise in der Forstamtsleitung von Bund, Ländern und Kommunen sowie in Privatforstverwaltungen als Betriebsleiter oder in den Servicestellen zu übernehmen. 

Ihre Aufgaben könnten sein:

  • Betreuung von Waldbesitzern
  • Aufzeigen von Fördermöglichkeiten
  • Repräsentation des Forstbezirkes gegenüber der Bevölkerung, Ämtern sowie Städten und Gemeinden
  • Planung der nachhaltigen Nutzung und Verbesserung des Waldzustandes
  • Öffentlichkeitsarbeit: die Bevölkerung über den Wald, seinen Zustand und die Bewirtschaftung in Kenntnis setzen 
  • Leitung der Jagd im Verwaltungsjagdbezirk des Forstbezirkes

Sie schützen den Wald – und wer schützt Sie? Optimale Absicherung von Forstverwaltungsbeamten

Neben der Kranken- und Pflegepflichtversicherung gehören zu einer umfassenden Absicherung:

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Private Altersvorsorge

Wie sichern sich Forstverwaltungsbeamte für den Krankheitsfall am besten ab?

Der Dienstherr gewährt Forstverwaltungsbeamten Krankenfürsorge in Form von Beihilfe. Das bedeutet, mindestens 50 % der Aufwendungen im Krankheits- und Pflegfall, bei Geburt oder Tod werden Ihnen erstattet. Die restlichen Kosten müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Nur private Krankenversicherungen bieten eine Restkosten-, also beihilfekonforme Krankenversicherung an. Mit der Beihilfe wird bereits ein Teil Ihrer Aufwendungen im Krankheitsfall abgedeckt. Sie müssen nur noch die restlichen 50 bis 20 % Kosten absichern. Sie profitieren von den hervorragenden Leistungen der privaten Krankenversicherung - bei geringen Beitragszahlungen. Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, entscheiden Sie sich gegen die Beihilfe und zahlen den vollen Krankenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche.

Private Krankenversicherung für Forstverwaltungsbeamte

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg bietet Ihnen mit Vision B eine perfekt an die Beihilfe angepasste private Krankenversicherung an. Wählen Sie den zu Ihren Bedürfnissen passenden Tarif: Vision B Basis, Vision B Komfort oder Vision B Premium. Beamtenanwärtern bieten wir spezielle Tarife besonders preiswert an: Sie zahlen einen geringeren Beitrag bei vollem Leistungsumfang.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Forstverwaltungsbeamte

Eine Dienstunfähigkeit kann existenzbedrohend sein, besonders gefährdet sind Sie in der Ausbildungs- oder Probezeit, beziehungsweise als Beamter auf Lebenszeit während der ersten 5 Dienstjahre. Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine Ausnahme bildet ein Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung mit folgender Dienstunfähigkeit, hier sind finanzielle Unterstützungen möglich. 

Wie ist es bei Entlassung um Ihren Lebensunterhalt bestellt? 

Das gewohnte monatliche Einkommen fällt weg, finanzielle Unterstützung erhalten Sie weder vom Dienstherrn noch von staatlicher Seite. Ihnen droht Hartz 4. Dem können Sie jedoch ganz einfach vorbeugen – mit der Dienstunfähigkeitsversicherung, beziehungsweise Dienstanfänger-Police, der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg.

Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV:

  • Ihre Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden bei Dienstunfähigkeit von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg übernommen
  • Flexible Anpassungen sind möglich, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, zum Beispiel bei Heirat oder Hausbau
  • Bis zu € 1.800 monatliche Rente kann vereinbart werden
  • Dienstunfähigkeitsschutz ist mit einem Produkt der Altersvorsorge kombinierbar
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Sie mit geringen Versicherungsbeiträgen vorsorgen, dass Ihnen zusätzlich zu Ihrer Erkrankung nicht auch noch der finanzielle Ruin droht. 

Diensthaftpflichtversicherung für Forstverwaltungsbeamte

Eine wichtige Absicherung für Forstverwaltungsbeamte ist die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Warum? Viele Menschen nutzen den Wald als Erholungsraum. Beispielsweise könnten Menschen, die im Wald Ihre Ruhe suchen, während Forstarbeiten verletzt werden. Für Sie besteht ein hohes Risiko, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen. Die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg übernimmt den Versicherungsfall, auch bei Schäden, die Sie Ihrem Dienstherrn direkt zufügen. 

Sie genießen aktiven und passiven Rechtsschutz. Die Forderungen werden von uns zunächst auf Angemessenheit und Rechtmäßigkeit geprüft. Berechtigte Forderungen werden von der DBV zuverlässig bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme reguliert. Sollten die Forderungen unberechtigt sein, wehren wir diese ab, notfalls auch vor Gericht. 

Fordern Sie individuelle Beratung an

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg sind gern für Sie da und beantworten Ihnen Ihre Fragen persönlich und detailliert.

Kontaktieren Sie uns

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