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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Landesverwaltungsbeamte

Landesverwaltungsbeamte

Die Verwaltung Deutschlands findet auf 3 Ebenen statt:

  • Bundesverwaltung durch den Bund direkt
  • Landesverwaltung, die jedes Bundesland selbst aufstellt
  • Gemeinden und Gemeindeverbände haben eine Kommunalverwaltung 

Der überwiegende Anteil an Beamten wird in den Landesverwaltungen beschäftigt. Tätig sind Landesverwaltungsbeamte bei Behörden und Institutionen der öffentlichen Verwaltung der Bundesländer, zum Beispiel in Ämtern für Verbraucherschutz, Oberfinanzdirektionen, Landwirtschaftsämtern oder Ausländerbehörden. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören unter anderem die regionale Entwicklungsplanung, Wirtschaftsförderung, der Umwelt- und Naturschutz, der Gesundheitsdienst oder die Schulaufsicht. Die Gesetzgebung fällt zwar in die Kompetenz des Bundes, ausgeführt werden die Gesetze überwiegend durch die Ministerien, nachgeordneten Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltungen der einzelnen Bundesländer. Der Bund ist für länderübergreifende Interessen zuständig, die nicht von den einzelnen Ländern geregelt werden können, wie beispielsweise die Verteidigung.

Die Landesverwaltung setzt die selbst erlassenen Gesetze, die Ländergesetze, und die vom Bund erlassenen Gesetze durch. Wie die Verwaltung organisiert wird, kann jedes Bundesland nach eigenem Ermessen bestimmen. Aufgaben der Landesverwaltung nehmen unmittelbare und mittelbare Landesverwaltungsbeamte wahr. Unmittelbare Beamte sind in der Landesregierung, den Landesministerien und den ihnen nachgeordneten Behörden und Einrichtungen anzutreffen. Das Land selbst ist Träger seiner Behörden und Dienstherr der unmittelbaren Landesverwaltungsbeamten. Mittelbare Landesverwaltungsbeamte sind in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts tätig. Ihnen werden hoheitliche Aufgaben des Landes durch Gesetze übertragen. 

Wer eine Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten anstrebt muss gewisse Bedingungen erfüllen. Zuerst einmal die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, das sind:

  • Deutschen Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Gewähr, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, einwandfreies Führungszeugnis, nicht entmündigt, nicht vorbestraft oder überschuldet
  • Besitz der geforderten Vorbildung und erfolgreiches Absolvieren des Auswahlverfahrens

Vor der Ausbildung zum Landesverwaltungsbeamten

Bewerber, deren Bewerbungsunterlagen überzeugen konnten und die die formellen Voraussetzungen erfüllen, werden zum Auswahlverfahren eingeladen.  Das Auswahlverfahren besteht aus mündlichen und schriftlichen Tests sowie einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung. Eine Ausbildung im mittleren Dienst ist mit Realschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in Richtung des Fachbereichs möglich. In einigen Bundesländern ist bereits der qualifizierende Hauptschulabschluss ausreichend. 

Die Laufbahn des Landesverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst setzt Hoch- oder Fachhochschulreife voraus. Für die Ausbildung im höheren Dienst sind Bewerber mit abgeschlossenem Masterstudium oder einem als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs geeignet. 

Landesverwaltungsbeamte auf Widerruf

Die Ausbildung, der Vorbereitungsdienst, wird durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und besteht aus praktischen und theoretischen Abschnitten. Anwärter für den einfachen oder mittleren Dienst erlernen die Theorie in der Regel an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung.

Zukünftigen Landesverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst werden die theoretischen Grundlagen an Verwaltungsfachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermittelt. Referendare des höheren Dienstes studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung. Die praktischen Abschnitte verbringen alle Beamten bei den entsprechenden Behörden. Der Vorbereitungsdienst wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen. Normalerweise wird bei Bestehen der Prüfung der Beamte auf Widerruf zum Beamten auf Probe ernannt. Eine Garantie gibt es aber nicht. 

Landesverwaltungsbeamte auf Probe

Bei der Ernennung zum Beamten auf Probe wird eine Ernennungsurkunde überreicht, in welcher die Begründung des Beamtenverhältnisses angegeben werden muss. Beamten auf Probe wird ein Amt verliehen, zu dem er den entsprechenden Titel tragen darf. Die Probezeit dauert in der Regel 3, maximal 5 Jahre. Können Sie die Befähigung und fachlichen Leistungen zum Landesverwaltungsbeamten nachweisen und erfüllen Sie alle beamtenrechtlichen Voraussetzungen, können Sie nach bestandener Probezeit zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden.

Gegen relevante Risiken sollten sich Landesverwaltungsbeamte möglichst schon bei Ausbildungsbeginn absichern

Pflichtversicherungen für alle Bürger Deutschlands sind die Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere wichtige Absicherungen, mit denen Sie sich frühzeitig beschäftigen sollten, sind: 

  • Dienstunfähigkeit
  • Diensthaftpflicht
  • Altersvorsorge

Beamte sind generell von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit. Bei Krankheit wird der Sold unbefristet weitergezahlt. Sie erhalten Krankenfürsorge in Form der Beihilfe oder der freien Heilfürsorge und müssen Sie sich nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern. Sie zahlen weder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung noch zur Arbeitslosenversicherung. Wenn Sie in den Ruhestand gehen erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Pension und sie können auch nicht arbeitslos werden. 

Krankenversicherung für Landesverwaltungsbeamte

Anspruch auf Beihilfe haben Landesverwaltungsbeamte, die eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung nachweisen können. Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, verlieren ihren Anspruch auf Beihilfe. Die monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie in voller Höhe, ohne finanzielle Beteiligung des Dienstherrn. Beihilfeberechtigte Landesverwaltungsbeamte benötigen lediglich eine Restkostenversicherung für den Teil der Aufwendungen, den die Beihilfe nicht abdeckt. Das heißt, Sie müssen nur 20, 30 oder 50 % Ihrer Kosten absichern. Daraus resultieren besonders niedrige monatliche Prämien. 

Beihilfeberechtigten Landesverwaltungsbeamten bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg die private, beihilfekonforme Krankenversicherung Vision B mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Je nachdem wie komfortabel die Leistungen im Krankheitsfall sein sollen, stehen Ihnen der Tarif Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium zur Auswahl. 

Dienstunfähigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko für Landesverwaltungsbeamte

Sollten Sie längere Zeit krank sein, kann Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden können nur Beamte auf Lebenszeit, welche die Wartezeit von 5 Jahren erfüllen. Alle anderen, Beamte auf Widerruf, auf Probe und Beamte in den ersten 5 Dienstjahren, werden aus dem Dienst entlassen. Ohne finanzielle Ansprüche dem Dienstherrn gegenüber ist eine private Absicherung besonders wichtig.

Mit der „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg sichern Sie sich von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge, insbesondere in den ersten Jahren, niedrig. Die Dienstanfängerpolice der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg kombiniert die Absicherung der Dienstunfähigkeit mit einem Produkt der privaten Altersvorsorge. Als monatliche Rentenzahlungen können bis zu € 1.800 vereinbart werden. Die Leistungen können bei den ersten Ansprüchen auf Ruhegehalt zu Gunsten der Altersvorsorge angepasst werden.

Altersvorsorge von Landesverwaltungsbeamten

Das Thema Altersvorsorge gewinnt auch für Beamte immer mehr an Bedeutung. Ab Ihrer Pensionierung erhalten Sie noch maximal 71,75 % der letzten Bezüge als Ruhegehalt ausgezahlt. Um den Lebensstandard im Ruhestand halten zu können, sind noch etwa 80 % des letzten Solds notwendig. Ob Rürup-, Riester-, Relax- oder Privat Rente, mit einer privaten Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Sie vorsorgen, damit Sie Ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen können. Weitere Informationen haben wir für Sie in unserem plan 360° Ruhestand zusammengestellt.

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Sie möchten unverbindlich und detailliert beraten werden? Sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg sind gern für Sie da.

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