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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Sozialversicherungsbeamte

Sozialversicherungsbeamte

Im Sozialstaat Deutschland hat die Regierung die Aufgabe, Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und durch langfristig angelegte Kampagnen vorzubeugen. Jeder Einzelne kann im Laufe des Lebens in Notlagen gelangen, die er aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen kann und die durch die Gemeinschaft abgefangen werden müssen, um den sozialen Abstieg zu verhindern.

Große Lebensrisiken, aus denen akute Notlagen resultieren können, sind beispielsweise:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Alter
  • Invalidität
  • Arbeitslosigkeit
  • Verlust des Hauptverdieners

In Deutschland besteht ein gesetzlicher Rechtanspruch auf Leistungen, die ein menschenwürdiges Dasein und gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit eines jeden sicherstellen. Familien sollen geschützt und gefördert werden. Jedem soll die Chance eingeräumt werden, selbst für den eigenen Lebensunterhalt sorgen zu können.

Die Sozialversicherung in Deutschland

Das Sozialversicherungssystem Deutschlands ist eines der leistungsstärksten weltweit. Die Grundlagen schuf 1881 Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck mit der „Magna Charta“, der ersten Sozialversicherung auf nationaler Ebene. Die Versicherung sollte Arbeiter mit geringem Einkommen bei Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter unterstützen. Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst die Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfall- und Pflegeversicherung. 

Sozialversicherungsbeamte werden bei Sozialversicherungsträgern in verschiedenen Bereichen im gehobenen und im höheren Dienst eingesetzt. Grundsätzlich müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, um zur Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten zugelassen zu werden. 

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats 
  • Gewährleistung, für die freiheitliche, demokratische Grundordnung einzutreten
  • Gesundheitszustand, der nicht erwarten lässt, in der nächsten Zeit dienstunfähig zu werden
  • Keine Haftstrafen
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Benötigte Qualifikation zur Ausbildung ist vorhanden

Sind diese Voraussetzungen gegeben, muss noch ein Auswahlverfahren mit verschiedenen Tests erfolgreich absolviert werden. 

Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst

Anwärter für den gehobenen Dienst absolvieren ein 3jähriges Bachelorstudium. Voraussetzung für das Studium ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife beziehungsweise ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Das duale Studium wird überwiegend von der Rentenversicherung und Bundesgenossenschaften angeboten. Das Studium ist im allgemeinen Studiengang oder Studiengang mit dem Schwerpunkt Unfallversicherung möglich.

Ihre Aufgaben als Sozialversicherungsbeamter im gehobenen Dienst

Einen Teil Ihrer Dienstzeit wird die Bearbeitung von Anträgen aller Art in Anspruch nehmen. Sie prüfen zum Beispiel, ob Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung angenommen oder abgelehnt werden. Sie berechnen die Höhe und sorgen für die Auszahlung der Leistungen. Neben der Bearbeitung von Anträgen, Eingaben und Rechtsbehelfen beraten und informieren Sie die Versicherten bei Fragen oder Unklarheiten und sind auch für das Beschwerdemanagement zuständig. Ihre beruflichen Perspektiven sind sehr gut. Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst können bereits erste Führungs- und Leitungsaufgaben übernehmen.

Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst

Die Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten im höheren Dienst kann bis zu 2 Jahre dauern und findet abwechselnd an Akademien und Bildungsinstituten der Sozialversicherungsträger und direkt bei Sozialversicherungsträgern des Bundes und der Länder statt. Voraussetzung ist ein mit Mastergrad oder Staatsexamen abgeschlossenes Studium in einer für die entsprechende Laufbahn geeigneten Fachrichtung sowie mehrjährige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss. 

Vier Laufbahnen können gewählt werden: 

  • der nichttechnische Verwaltungsdienst (geeignet für Juristen)
  • versicherungsmathematisch-statistischer Dienst
  • technischer Aufsichtsdienst (für Ingenieurwissenschaftler)
  • sozialmedizinischer, psychologischer und pharmazeutischer Dienst (mit Medizin- oder Psychologiestudium)

Nach der Ausbildung übernehmen Sie Planungs-, Leitungs- und Koordinierungsfunktionen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung, Verbänden der Sozialversicherungsträger, Versicherungsämtern und Behörden oder führen Aufgaben in Sozialministerien aus, zum Beispiel die Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Als Sozialversicherungsbeamter benötigen Sie spezielle Absicherungen

Beamte haben Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Schutz und Fürsorge. Aufgrund der umfassenden Absicherung zahlen sie keine Beiträge in die gesetzliche Sozialversicherung ein und haben auch keinen Anspruch auf Leistungen. Der Dienstherr ist zu einer lebenslangen, angemessenen Alimentation seiner Beamten und deren Angehörigen verpflichtet. 

Im Krankheitsfall erhalten Sie ohne zeitliche Begrenzung weiterhin Ihren Sold, außerdem werden Ihre bei Krankheit anfallenden Kosten zu mindestens 50 % von der Beihilfe übernommen, die Restkosten werden über Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert. Gehen Sie in den Ruhestand, endet die Fürsorgepflicht nicht. Sie erhalten von Ihrem Dienstherrn eine Pension. Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind nicht notwendig. 

Das Dienstverhältnis ist auf Lebenszeit ausgelegt, eine Kündigung müssen Sie nicht befürchten. Lediglich nach Disziplinarverfahren oder wegen Dienstunfähigkeit können Sie aus dem Dienst entlassen werden. Eine Arbeitslosenversicherung ist für Sie nicht nötig, Sie zahlen also auch keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Auch für Sozialversicherungsbeamte gilt die Krankenversicherungspflicht

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, müssen Sie dennoch eine Krankenversicherung, als Ergänzung zur Beihilfe, abschließen. Ihnen stehen sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen offen. Um Beihilfe in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung nachweisen. Beihilfekonform sind nur die Tarife privater Versicherer. Mit einer gesetzlichen und nicht beihilfekonformen Krankenversicherung kann keine Beihilfe gewährt werden, einen Anspruch auf die Beteilung Ihres Dienstherrn an Ihren Versicherungsbeiträgen haben Sie nicht. Die Finanzierung Ihres Krankenversicherungsschutzes obliegt Ihnen privat.

Privat versicherte Sozialversicherungsbeamte erfreuen sich vieler Vorteile

50 bis 80 % der Kosten im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen werden in Form der Beihilfe erstattet. Mit der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg müssen Sie nur noch die restlichen 20 bis 50 % absichern, was sich positiv auf die Beitragshöhe auswirkt. 

Vision B ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, die beihilfeberechtigten Beamten viele Vorteile zuteilwerden lässt. Beamte in der Ausbildung profitieren von den besonders günstigen Anwärtertarifen. 

Grundsätzliche Leistungen aller Tarife von Vision B:

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100%
  • Hohe Erstattungen für Medikamente und Brillen 
  • Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
  • Bei stationärer Behandlung Anspruch auf ein 1- oder 2-Bett-Zimmer

Auch Angehörige können diese Leistungen nutzen. Ehepartner sind beihilfeberechtigt, wenn das eigene Einkommen im vorvorherigen Kalenderjahr unter € 18.000 lag und sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Kinder sind beihilfeberechtigt, solange Sie Kindergeld für das Kind beziehen, maximal bis zum 25. Lebensjahr.

Krankenversicherungsschutz nach Maß für Sozialversicherungsbeamte

Sie vereinbaren mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg den individuellen Leistungsumfang Ihrer Krankenversicherung. Darauf sowie auf Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss basieren Ihre Beiträge. Die Versicherungsbedingungen werden in einem privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Sozialversicherungsbeamten und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg geregelt. Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg haben Anspruch auf die vereinbarten Leistungen, solange der Vertrag besteht. Kürzungen oder nachträgliche Ausschlüsse, auch durch den Gesetzgeber, sind nicht möglich. Neben der Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung. 

Unerlässlich sind für Sozialversicherungsbeamte weiterhin:

  • Dienst- beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung

Sie sind herzlich eingeladen

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter detailliert und unverbindlich zu den vielfältigen Absicherungs- und Vorsorgekonzepten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg.

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