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DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte

Deutschland Verkehrsnetz umfasst Bundesautobahnen, Bundesstraßen und die Bundesbahn sowie die Bundeswasserstraßen, die eine essenzielle Rolle im Gütertransport spielen. Verantwortlich für die Nutzbarkeit der rund 23.000 km² Seewasserstraßen und etwa 7.300 km Binnenwasserstraßen sowie der dazugehörigen circa 450 Schleusenkammern, 290 Wehre, vier Schiffshebewerke, 15 Kanalbrücken, zwei Talsperren und über 15.000 Schifffahrtszeichen ist die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Deutschland hat die weltweit modernste und leistungsfähigste Flotte an Schadstoffunfallbekämpfungsschiffen, die bei größeren Havarien auch international Hilfe leisten.

Funktionen der Wasserstraßen

Die Nutzung der Wasserstraßen für den Transport von Massengütern, für den Containertransport und die Transporte von gefährlichen Gütern trägt maßgeblich zur Entlastung des Straßen-, Flug- und Schienenverkehrs Deutschlands bei. Jährlich werden bis zu 240 Millionen Tonnen Güter und etwa 1,5 Millionen Container auf dem Wasserweg transportiert.

Eine wichtige Rolle spielen die Bundeswasserstraßen bei der Wasserversorgung sowie für die Entwässerung, der Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Eis, der Kraftwerksnutzung und der Fischerei. Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte sorgen mit ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung dafür, dass all diese Funktionen auch in Zukunft gewährleistet werden können.

Deutschlands Bundeswasserstraßen werden nicht nur wirtschaftlich genutzt, sondern bieten ein breites Spektrum an Erholungs- und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten, beispielsweise Kanusport, Rudern, Surfen, Wasserskilaufen, Angeln sowie die Ausflugsschifffahrt.

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte im Einsatz

Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte sorgen nicht nur für die Instandhaltung, dem Aus- und Neubau der Bundeswasserstraßen, sondern auch dafür, dass durch die intensive Nutzung der Bundeswasserstraßen weder Umwelt noch Menschen zu Schaden kommen. Dafür setzen sich die etwa 13.000 Beschäftigte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, zu der die Strompolizei- und Bauaufsichtsbehörde gehören, ein.

Rund um die Uhr beobachten Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte in den Verkehrs- und Revierzentralen das Geschehen zu Wasser und sind damit in der Lage, bei Havarien oder Problemen sofort eingreifen zu können. Verantwortlich sind Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte beispielsweise für:

  • Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit 
  • Erhaltung, Schutz und Pflege von Flussbetten und Ufern
  • Beseitigung oder Verhütung von Schäden infolge der Nutzung
  • Instandhaltung der Schleusen, Wehre, Brücken, Staumauern, Leuchttürme und Signaleinrichtungen

Die Ausbildung von Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten

Um in die engere Wahl für eine Ausbildung zu kommen, müssen zunächst die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Gewährleistung, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine Schulden oder Vorstrafen
  • Nachweis über die nach Landesrecht vorgeschriebene Qualifizierung 

Persönliche Voraussetzungen:

  • Nicht älter als 50 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Nachweis der körperlichen Eignung durch eine amtsärztliche Untersuchung
  • Führerschein und die Bereitschaft zum Führen eines Fahrzeuges

Sind diese Voraussetzungen gegeben, muss noch ein Auswahlverfahren mit verschiedenen Tests erfolgreich absolviert werden. 

Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst oder der 3. Qualifikationsebene

Anwärter für den technischen Dienst der 3. Qualifikationsebene in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes absolvieren einen 12 bis 18monatigen Vorbereitungsdienst in den Fachrichtungen Bautechnik, Maschinentechnik (Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Informationstechnik, Schiffbau) oder Vermessung/Geoinformatik. In der Vorbereitungszeit werden die Anwärter für Ihre zukünftigen, komplexen und verantwortungsvollen Aufgaben geschult. Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf dürfen Sie den Titel: „Technischer Regierungsoberinspektoranwärter“ tragen. 

Fachliche Voraussetzungen:

  • abgeschlossenes Bachelorstudium einer Hochschule, Universität oder anderen gleichwertigen Bildungseinrichtung
  • in der Fachrichtung Bautechnik: abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen – von Vorteil ist eine Vertiefung in den Bereichen Wasserbau, Grundbau oder konstruktiver Ingenieurbau
  • in der Fachrichtung Maschinentechnik: abgeschlossenes Studium beispielsweise im Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Informationstechnik oder Schiffbau 
  • in der Fachrichtung Vermessungstechnik / Geoinformatik abgeschlossenes Studium im Vermessungswesen

Die praktische Ausbildung findet in unterschiedlichen Dienststellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes statt, beispielsweise in der Generaldirektion der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, beziehungsweise in einer Außenstelle oder in nachgeordneten Wasser­ und Schifffahrtsämtern.

Wie geht es nach der Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten weiter?

Mit der Ernennung zum Beamten auf Probe wird Ihnen ein Amt verliehen, Sie tragen die Amtsbezeichnung: „Technischer Regierungsoberinspektor“. Das entspricht der Besoldungsgruppe A10. Sie werden in der Besoldungsgruppe A10 (abhängig von anrechenbaren Vordienstzeiten) einer der 8 Stufe zugeordnet, von welcher Sie innerhalb der Besoldungsgruppe nach 2 bis 4 Jahren um eine Stufe aufsteigen. Ausbildungs- beziehungsweise Studienzeiten werden bei der Einstufung nicht berücksichtigt, nur Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit können angerechnet werden.

Beamte im technischen Dienst der Fachrichtung Bautechnik entwerfen beispielsweise neue Wasserbauwerke und sorgen dafür, dass bereits vorhandene Bauwerke instandgehalten werden. Sie entwickeln Pläne und konstruieren Modelle zu Neu- und Ausbaumaßnahmen, erstellen Leistungskataloge, vergleichen Angebote und überwachen die Umsetzung Ihrer Projekte.

In der Fachrichtung Maschinentechnik sind Sie für die technischen Bauteile zuständig. Sie konzipieren und bauen Antriebe und Steuerungen, beispielsweise für Schleusenanlagen. Sie führen Berechnungen durch, planen und organisieren die Fertigung und kontrollieren die Instandhaltungsarbeiten und Reparaturen. Sie können auch die Planung, beispielsweise von Investitionsmaßnahmen an Schifffahrtsanlagen übernehmen oder Schifffahrtsunfälle abwickeln. Bei Eignung übernehmen Sie erste Führungsaufgaben. Das kann unter anderem die Leitung eines Außenbezirkes oder eines Bauhofes sein, beziehungsweise werden Sie als Sachbereichsleiter in einem Wasser¬ und Schifffahrtsamt tätig. 

Ausbildung zum Wasserverwaltungsbeamten und Schifffahrtsverwaltungsbeamten der vierten Qualifikationsebene, dem höheren Dienst

Nachwuchskräfte der vierten Qualifikationsebene im technischen Dienst in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung eignen sich während des Referendariats spezifische Kenntnisse in den Fachbereichen: 

  • Bautechnik
  • Maschinentechnik (Maschinenbau, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Schiffbau, Schiffstechnik) 

an. Sie übernehmen als Experte für Technik, Nautik, Recht, Ökologie und Wirtschaft die Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit unserer Wasserstraßen. 

Nicht immer verläuft alles nach Plan - Versicherungen für Wasserverwaltungsbeamte und Schifffahrtsverwaltungsbeamte

Mit Ausbildungsbeginn benötigen Sie eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung, dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Damit sind Sie aber noch nicht umfassend abgesichert. Elementar sind für Sie außerdem eine:

  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung 

Eine Dienstunfähigkeit kann jedem Beamten schnell wirtschaftliche Probleme bereiten. Vor allem in den ersten Dienstjahren, wenn noch keine finanziellen Ansprüche dem Dienstherrn gegenüber geltend gemacht werden können, droht ohne Absicherung der finanzielle Ruin.

Mit der „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg können Sie sich vom Ausbildungsbeginn an eine angemessene Dienstunfähigkeitsrente sichern, gleichzeitig sind die Beiträge in den ersten Jahren gering. Durch die Kombination mit einem Altersvorsorgeprodukt DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg beginnen Sie gleichzeitig mit dem Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge. 

Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg unterteilt sich in zwei Phasen: 

In Phase eins, wenn bei Dienstunfähigkeit die Entlassung erfolgt, ist Ihr Absicherungsbedarf besonders hoch. Sie können mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg eine monatliche Rentenzahlung von bis zu € 1.800 vereinbaren. 

In Phase zwei, mit ersten Ansprüchen dem Dienstherrn gegenüber, kann Ihre Absicherung aktualisiert und ein größerer Teil Ihrer Versicherungsbeiträge in Ihre Altersvorsorge investiert werden.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Für eine optimale Absicherung beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg, Sie gern persönlich und erarbeiten mit Ihnen an Ihre Bedürfnisse angepasste Versicherungs- und Vorsorgekonzepte.

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