Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Aufnahme in die Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitnehmer, deren jährliche Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 60.750,00€ im Jahr liegen, sind verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Überschreitet das Gehalt mehr als ein Jahr die Grenze, können sie in die private Krankenversicherung wechseln. Die meisten Arbeitnehmer gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an.

Beamte sind an keine Einkommensgrenzen gebunden. Sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen müssen jeden Versicherungspflichtigen aufnehmen. Ablehnungen, beispielsweise aufgrund von Krankheiten, sind nicht möglich.

Private Krankenversicherung

Beamte der Feuerwehr haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge. Dieser Pflicht kommt er nach, indem er seinen Beamten auf Widerruf, Probe, Lebenszeit und im Ruhestand Beihilfe gewährt (in einigen Bundesländern auch Heilfürsorge). Die restlichen Kosten werden über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert.

Private Krankenversicherungen prüfen zunächst den Gesundheitszustand des Antragstellers. Personen mit Vorerkrankungen dürfen abgelehnt werden, beziehungsweise ist der Zugang nur im Basistarif möglich. Auch müssen Sie unter Umständen hohe Risikozuschläge zahlen.

Ausnahmeregelung ist die sogenannte „Öffnungsaktion“, mit der einige private Krankenversicherungen, auch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, bei Erstverbeamtung einen erleichterten Zugang in die private Krankenversicherung bieten. Davon profitieren vor allem Personen mit chronischen oder Vorerkrankungen, die dadurch hohe Risikozuschläge oder eine Ablehnung der Aufnahme umgehen können.

Der Antrag muss innerhalb der ersten sechs Monate der Beihilfeberechtigung gestellt werden. Ausgenommen sind freiwillig gesetzlich versicherte Beamte der Feuerwehr. Für sie gelten keine Fristen.

Vorteile der Öffnungsaktion:

  • Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt
  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Maximale Höhe von Risikozuschlägen 30 % des tariflichen Beitrags

Beiträge

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen. Der Arbeitgeber in der Privatwirtschaft beteiligt sich zu 50 % an den monatlichen Beiträgen. Entscheiden sich Beamte der Feuerwehr für die gesetzliche Krankenversicherung, besteht weder Anspruch auf Beihilfe noch beteiligt sich der Dienstherr an den Versicherungsbeiträgen. Sie zahlen den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse komplett aus eigener Tasche.

Zu den Einkünften von Pflichtversicherten gehören Gehalt, gesetzliche Rente oder Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten. Bei Rentnern wird zusätzliches Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit angerechnet.

Bei freiwillig Versicherten werden bei der Beitragsermittlung auch sonstige Einnahmen, zum Beispiel aus Kapitaleinkünften oder aus Vermietung und Verpachtung, berücksichtigt.

Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen einheitlich bei 14,6 %. Dazu kommt ein individueller Zusatzbeitrag von ca. 1 %. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen jeweils 50 % der Beiträge.

Private Krankenversicherung

Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie nach den vertraglich vereinbarten Leistungen.

Beamte der Feuerwehr müssen keine Vollkostenversicherung abschließen, sondern nur die Kosten absichern, die nicht von der Beihilfe erstattet werden. Welche Kosten das genau sind, können Sie selbst entscheiden.

Ein Zuschlag von 10 % auf die monatlichen Beiträge wird zur Bildung von Altersrückstellungen erhoben.

Die beihilfekonforme, private Krankenversicherung Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist eine Restkostenversicherung für Beamte. Durch spezielle Beamtentarife sind die Beiträge gering. Kinder und Ehepartner, die beihilfeberechtigt sind, profitieren ebenfalls von den günstigen, leistungsstarken Tarifen.

Für Beamte der Feuerwehr auf Widerruf und auf Probe bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München preiswerte, spezielle Ausbildungstarife an.

Leistungen

Leistungen

Gesetzliche Krankenversicherung

Alle Regelungen und Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen in der Hand des Gesetzgebers. Die Leistungen können jederzeit gekürzt oder gestrichen werden. Eine Garantie für Leistungen gibt es nicht. Ist das vom Gesetzgeber festgelegte Jahresbudget ausgeschöpft, können Behandlungen und Medikamente verweigert oder auf einen späteren Termin verschoben werden.

Es besteht nur Anspruch auf die günstigsten Leistungen. Prinzipiell können sich gesetzlich Versicherte nur von Kassenärzten behandeln lassen. Behandlungen, zum Beispiel durch einen Alternativmediziner, wie einem Heilpraktiker, werden von gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen funktionieren nach dem Solidarprinzip und bieten allen Versicherten genau festgelegte, einheitliche Leistungen an, unabhängig davon wie hoch ihre Beiträge sind und welche Leistungen in welcher Höhe wirklich in Anspruch genommen werden. Versicherte mit höheren Beitragszahlungen sichern die Kosten von Geringverdienern mit niedrigen Beiträgen ab. Der einheitlich definierte Versicherungsschutz wurde in den letzten Jahren kontinuierlich eingegrenzt.
 
Wer den Leistungsumfang und Komfort verbessern möchte, kann private Zusatzversicherungen abschließen, etwa eine Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatzversicherung, welche die monatlichen Aufwendungen zur Krankenversicherung erhöhen.

Private Krankenversicherung

Hier kommt das Individualprinzip zum Tragen. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen vertraglich zwischen Versichertem und Versicherung geregelt und können weder gestrichen oder noch geändert werden. Der privat versicherte Beamte der Feuerwehr wählt Leistungen und Leistungsumfang nach seinem persönlichen Bedarf aus und kann damit seinen Beitrag selbst mitbestimmen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen mit der privaten Krankenversicherung Vision B spezielle Beamtentarife an. Drei Tarife stehen, ganz nach dem persönlichen Absicherungsbedarf zur Auswahl, der Tarif Basis, Komfort und Premium.

Leistungen der Tarife von Vision B sind unter anderem:

  • Freie Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen, wie durch Heilpraktiker
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
  • Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Hohe Erstattungen für Medikamente und Sehhilfen

Die Leistungen richten sich nicht nach der Wirtschaftlichkeit, sondern nach der medizinischen Notwendigkeit. Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München haben Anspruch auf die Versorgung, die der Arzt für angemessen und notwendig erachtet. Er hat freien Zugang zu den geeignetsten Therapien und den besten Medikamenten. Ärzte und Krankenhaus können selbst gewählt werden.

Als Privatpatienten profitieren Beamte der Feuerwehr von geringen Wartezeiten in der Arztpraxis und einer bevorzugten Terminvergabe. Der Versicherungsschutz besteht europaweit, auch weltweite Absicherungen sind möglich.

Zahnarzt

Gesetzliche Krankenversicherung

Vor allem bei zahnärztlichen Leistungen wurden in den letzten Jahren in den gesetzlichen Krankenversicherungen Kürzungen vorgenommen. Zahnersatz ist teuer. Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 50% der Kosten für die Regelversorgung. Bei gepflegtem Bonusheft ist der Anteil etwas höher.

Behandlungen, die über die Regelversorgung hinausgehen (z.B. für ein Inlay), werden nur bis zur Höhe der Kosten einer Regelbehandlung getragen. Die Differenz muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden.

Abrechnung der kassenärztlichen Leistungen

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Der Arzt rechnet die Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Nur Zuzahlungen sind sofort zu zahlen.

Die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip. Vor der Behandlung wird zwischen Arzt und Patient ein Vertrag geschlossen. Nach der Behandlung erhält der Versicherte eine Privatrechnung, die er selbst zahlt. Rechnungen und Belege werden bei der Beihilfestelle und der Krankenkasse eingereicht, die daraufhin ihren Kostenanteil erstatten. Bei größeren Beträgen, beispielsweise einer Krankenhausbehandlung, kann der Arzt die Rechnung auch direkt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München abrechnen.

Altersversorgung

Der demographische Wandel bringt mit sich, dass immer weniger Menschen in die Sozialversicherungskassen einzahlen und immer mehr Menschen Anspruch auf Leistungen haben. Die Zahl der Rentner steigt, ebenso die Lebenserwartungen und damit auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Außerdem benötigen ältere Menschen meist intensivere und umfangreichere ärztliche Behandlungen.

Gesetzliche Krankenkassen funktionieren nach dem Solidaritätsprinzip. Das heißt, mit den eingenommen Krankenkassenbeiträgen müssen die Kosten aller Versicherten abgedeckt werden. Sind die eingezahlten Beiträge zur Kostendeckung nicht ausreichend, muss die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge oder den Eigenanteil der Versicherten erhöhen bzw. können nur noch bestimmte Leistungen, die zur Grundversorgung gehören, angeboten werden. Die Einsparmaßnahmen müssen alle Versicherten gleich tragen.

Bei der privaten Krankenversicherung werden während der Versicherungszeit von einem Teil der Beiträge die sogenannten „Altersrückstellungen“ gebildet, die nach und nach aufgelöst werden und dadurch die höheren Kosten abfedern können. Die Beiträge und Leistungen der privaten Krankenversicherung bleiben unverändert. In der privaten Krankenversicherung sorgt jeder Versicherte für seine im Alter steigenden Gesundheitskosten selbst vor.

Kuren

Gesetzlich Versicherte müssen Kuren bei ihrer Krankenkasse beantragen. In Betracht kommt auch hier nur die günstigste Variante. Die Auswahl trifft die Krankenkasse. Der Versicherte zahlt für die ersten 28 Tage einen Eigenanteil in Höhe von 10 € pro Tag.

Bei privat versicherten Beamten der Feuerwehr übernehmen die Kassen, was vertraglich vereinbart wurde. Arzt und Patient können selbst entscheiden, ob und wo eine Kur in Frage kommt. Im Tarif Komfort und Premium der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind Kurleistungen eingeschlossen.

Weitere nützliche Informationen

Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenkasse können Ehepartner und Kinder kostenlos im Rahmen der Familienversicherung ohne zusätzliche Beitragszahlungen mitversichern. Dieser Vorteil macht die gesetzliche Krankenversicherung für große Familien mit vielen Kindern interessant.

Beamte, deren Krankheitskosten fast vollständig über die freie Heilfürsorge abgedeckt werden, sollten bereits bei Ausbildungsbeginn eine Anwartschaft auf den späteren, problemlosen Eintritt in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München abschließen. Das betrifft Beamte einiger Bundesländer im Vollzugsdienst sowie Soldaten, die truppenärztlich versorgt werden.

Anwartschaftsversicherung

Eine Anwartschaftsversicherung gibt es nur in der privaten Krankenversicherung. Mit der Anwartschaft werden Gesundheitszustand und eventuell das Alter bei Vertragsabschluss „eigefroren“ und beim späteren Eintritt in die private Krankenversicherung aktiviert. Diese Faktoren haben maßgeblichen Einfluss auf die Aufnahme und die Beitragszahlungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Alter und Gesundheitszustand für die Aufnahme und die monatlichen Prämien nicht relevant. Eine Anwartschaft würde keinerlei Vorteile mit sich bringen.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserern Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München auf. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie. Wir freuen uns auf Sie!

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