Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst
Für die Laufbahn im gehobenen Dienst absolvieren Sie ein 3jähriges Bachelorstudium. Notwendige schulische Vorbildung für das Studium ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife beziehungsweise ein vergleichbarer Bildungsabschluss. Das duale Studium wird überwiegend von Rentenversicherungen und Bundesgenossenschaften angeboten. Das Studium ist im allgemeinen Studiengang oder Studiengang mit dem Schwerpunkt Unfallversicherung möglich. In den theoretischen Phasen besuchen Sie eine Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Schwerpunkte der theoretischen Ausbildung sind rechtswissenschaftliche, verwaltungs-, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Themen. Ihre praktischen Fähigkeiten können Sie bei Sozialversicherungsträgern und Behörden erwerben.
Ihr Aufgaben als Sozialversicherungsbeamter im gehobenen Dienst
Beamte im gehobenen Dienst sind vorrangig für die Antragsbearbeitung zuständig. Sie prüfen Anträge auf Leistungen der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung, und entscheiden, ob Ansprüche bestehen. Sie berechnen die Höhe der Leistungen und sorgen dafür, dass die Versicherten bei genehmigten Anträgen die ihnen rechtlich zustehenden Leistungen erhalten. Neben der Bearbeitung von Anträgen, Eingaben und Rechtsbehelfen beraten und informieren Sie die Versicherten bei Fragen oder Unklarheiten und sind auch für das Beschwerdemanagement zuständig.
Im Bereich der Sozialversicherung gibt es häufig Änderungen beziehungsweise Neuheiten, die es zu beachten gilt. Sozialversicherungsbeamte müssen mit Ihrem Wissen stets auf dem Laufenden Stand sein. Sie können viele Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten wahrnehmen. Diese können intern, also berufsbegleitend, oder außerhalb des Dienstes stattfinden. Ihre beruflichen Perspektiven sind sehr gut. Beamte im gehobenen Dienst können bereits erste Führungs- und Leitungsaufgaben übernehmen. Sozialversicherungsbeamte müssen Ihre Zeit nicht nur am Schreibtisch verbringen. Sie können auch Aufgaben im Außendienst wahrnehmen, beispielsweise bei Betriebsprüfungen.
Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst
Die Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten im höheren Dienst dauert, abhängig von der gewählten Laufbahn beziehungsweise dem Aufgabengebiet, 4-24 Monate. Diese Zeit verbringen Sie abwechselnd an Akademien und Bildungsinstituten der Sozialversicherungsträger und direkt bei Sozialversicherungsträgern des Bundes und der Länder.
Für die Ausbildung benötigen Sie bereits einschlägiges Vorwissen, in der Regel wird ein mit Mastergrad oder Staatsexamen abgeschlossenes Studium in einer für die entsprechende Laufbahn geeigneten Fachrichtung vorausgesetzt. Der Studienabschluss allein reicht allerdings noch nicht. Außerdem werden mehrjährige Berufserfahrung nach dem Hochschulabschluss und spezielle Fachkenntnisse gefordert. Abhängig von Ihrer Vorbildung können Sie eine der vier Laufbahnen einschlagen:
Sozialversicherungsbeamter
- im nichttechnischen Verwaltungsdienst (geeignet für Juristen)
- im versicherungsmathematisch-statistischen Dienst
- im technischen Aufsichtsdienst (für Ingenieurwissenschaftler)
- im sozialmedizinischen, psychologischen und pharmazeutischen Dienst (mit Medizin- oder Psychologiestudium)
Ihre Aufgaben könnten sein:
Planungs-, Leitungs- und Koordinierungsfunktionen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung, Verbänden der Sozialversicherungsträger, Versicherungsämtern und Behörden. Sie können auch zur Überprüfung der Geschäfts- und Rechnungsführung von Sozialversicherungsträgern eingesetzt werden oder in Sozialministerien bei der Vorbereitung von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften mitwirken.
Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst prüfen die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitsschutzverordnungen in Betrieben. Sie sorgen dafür, dass bestehende Mängel behoben werden. Im sozialmedizinischen, psychologischen und pharmazeutischen Bereich sind Sie unter anderem für Eignungsuntersuchungen oder psychologische Beratungen verantwortlich. Sie stellen gesundheitliche Einschränkungen fest und erstellen Gutachten und Berichte.