DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Sozialversicherungsbeamte

Sozialversicherungsbeamte

Soziale Sicherheit ist heute ein Grundbedürfnis eines jeden Bürgers. Soziale Sicherung bedeutet, einem Menschen, der in eine Krisensituation gerät, die er mit eigner Kraft und eignen Mitteln nicht mehr bewältigen kann, helfend zur Seite zu stehen. Langfristig angelegte Maßnahmen sollen Notlagen vorbeugen - so dass Menschen aufgrund Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder Alter nicht in Leid und Elend enden. Genau das ist das Ziel der Sozialversicherung in Deutschland. Schutz vor Schwierigkeiten, Unvorhergesehenem, Unerwartetem, materieller Not und sozialem Abstieg.

Die Sozialversicherung in Deutschland

1881 wurde von Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck mit der „Magna Charta“ die Grundlage der ersten Sozialversicherung auf nationaler Ebene gelegt. Er wollte eine Absicherung der Arbeiter bei Krankheit, Unfall, Invalidität und zur Versorgung im Alter schaffen. Die erste Versicherung, die 1883 dann schließlich vom Reichstag genehmigt wurde, war die Krankenversicherung. Es folgte die Unfallversicherung und 1889 die Alters- und Invaliditätsversicherung. Damit war Deutschland Vorreiter und Vorbild zur Errichtung staatlicher Sozialsysteme. Die Sozialversicherung Deutschlands gilt heute als eine der leistungsstärksten unter den sozialen Absicherungen - weltweit. 

Unsere Sozialversicherung steht auf 5 Säulen:

  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: gewährt eine gewisse finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit
  • Gesetzliche Rentenversicherung: je nachdem wie viel und wie lange Beiträge eingezahlt wurden, besteht für Rentner, bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und im Falle des Todes für Hinterbliebene Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen
  • Gesetzliche Krankenversicherung: übernimmt die Kosten für die notwendigsten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit und Rehabilitation
  • Gesetzliche Unfallversicherung: übernimmt Kosten zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall 
  • Gesetzliche Pflegeversicherung: finanzielle Unterstützung bei Pflegebedürftigkeit

Sozialversicherungsbeamte werden bei Sozialversicherungsträgern in verschiedenen Bereichen eingesetzt. Zur Ausbildung angeboten werden die Laufbahn ist im gehobenen und im höheren Dienst. Grundsätzlich gilt: Um zur Ausbildung zum Sozialversicherungsbeamten zugelassen zu werden, müssen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Bürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats (mit wenigen Ausnahmen)
  • Eintreten für die freiheitliche, demokratische Grundordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist
  • Gesundheit, die nicht erwarten lässt, in der nächsten Zeit dienstunfähig zu werden
  • Bei schwerbehinderten Bewerbern darf eine Dienstunfähigkeit nicht innerhalb der nächsten fünf Jahre vorhersehbar sein
  • Keine Haftstrafen
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Die benötigte Vorbildung ist vorhanden

Wenn dies alles gegeben ist muss noch der Auswahltest bestanden werden.

Sozialversicherungsbeamte im gehobenen Dienst

Sozialversicherungsbeamte im höheren Dienst

Mit Ihrer Tätigkeit tragen Sie zum Schutz von Arbeitnehmern bei – wie können sich Sozialversicherungsbeamte absichern?

Die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung dienen der Absicherung von Arbeitnehmern. Bei Beamten gelten andere Regeln. Sie stehen mit Ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Das heißt, Sie haben Ihrem Dienstherrn gegenüber Rechte und Pflichten. Der Dienstherr ist beispielsweise zu einer lebenslangen Alimentation seiner Beamten und deren Angehörigen verpflichtet. Daraus ergibt sich Ihr Anspruch auf Fürsorge.

Konkret: Sie profitieren von einer unbegrenzten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, außerdem werden Ihre bei Krankheit anfallenden Kosten zu mindestens 50 % von der Beihilfe übernommen – Sie sind nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Gehen Sie in den Ruhestand, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Pension. In die gesetzliche Rentenversicherung müssen Sie keine Beiträge einzahlen. Beamten kann nicht gekündigt werden, sie können lediglich nach Disziplinarverfahren oder wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen werden. Eine Arbeitslosenversicherung ist für Sie nicht nötig, Sie zahlen also auch keine Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Die private Krankenversicherung

Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Sie sind herzlich eingeladen

Mit diesem Text möchten wir Sie über das Berufsbild des Sozialversicherungsbeamten informieren. Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter detailliert und unverbindlich zu den vielfältigen Absicherungs- und Vorsorgekonzepten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
80335 München
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