Im Verwaltungsalltag reicht eine fehlerhafte Bescheiderstellung, um einen Bürger finanziell zu schädigen. Der Dienstherr kann dabei Regress nehmen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das bedeutet: Sie haften persönlich mit Ihrem Privatvermögen.
Zeitdruck, wechselnde Rechtsgrundlagen und ein hohes Fallaufkommen erhöhen das Risiko für solche Situationen erheblich. Die Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München greift genau in diesen Momenten. Sie sichert Sie finanziell ab, wenn Ihr Dienstherr Rückgriff auf Sie nimmt. Typische Situationen, in denen ein Regressanspruch entstehen kann:
- Ein Bürger erhält einen fehlerhaften Bescheid und erleidet dadurch einen finanziellen Nachteil.
- Eine Frist wird im Tagesgeschäft übersehen und die Fristversäumnis löst einen Schaden aus.
- Eine Subvention wird fehlerhaft bewilligt und muss rückabgewickelt werden.
- Interne Daten werden versehentlich an unbefugte Stellen weitergegeben.
Diese Szenarien sind keine Ausnahmen. Sie passieren in Verwaltungsbehörden täglich, oft ohne Vorsatz und trotz sorgfältiger Arbeit.