DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl seiner Beamten und ihrer Familien zu sorgen. Der Anspruch auf Fürsorge und Schutz beststeht für jeden Beamten, vom Beamten auf Widerruf bis hin zum Beamten im Ruhestand. Zwischen Dienstherrn und Beamten bestehen Rechte und Pflichten, die ein Leben lang gelten. Beamte im aktiven Dienst haben unter anderem das Recht auf Besoldung und Krankheitsfürsorge. Beamte im Ruhestand haben Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation:

  • Ruhegehalt
  • Beihilfe
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Das Ruhegehalt

Bund und Bundesländer sind zuständig für die Versorgung Ihrer Beamten. Die Pensionen für Beamte im Ruhestand werden aus dem laufenden Haushalt des Dienstherrn - also Bund, Länder, Gemeinden und Kommunen - finanziert.

Das Niveau des Ruhegehalts sinkt, wie auch die gesetzliche Rente immer weiter herabgesetzt wird. So wurde 2001 der Versorgungshöchstsatz für Beamte im Ruhestand von 75 % auf 71,75 % reduziert. Deshalb wird es immer wichtiger, frühzeitig und ausreichend für das Alter oder für den Fall der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit vorzusorgen.

Anspruch auf Ruhegehalt besteht bei Beamten auf Lebenszeit erst nach fünfjähriger Dienstzeit. Es sei denn eine Dienstbeschädigung, die sich der Beamte ohne eigenes Verschulden zugezogen hat, ist die Ursache für die Versetzung in den Ruhestand. Dann gilt die Wartezeit als erfüllt. Beamte, die innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden oder die gesetzliche Altersgrenze erreichen sowie Beamte auf Probe, welche die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen, werden aus dem Dienst entlassen. Da kein Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht, kann nach Ermessen ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes gewährt werden.

Das Ruhegehalt abzüglich des Versorgungsbeitrages unterliegt der Einkommenssteuer.

Kein Anrecht auf Ruhegehalt besteht bei:

  • Entlassung
  • Verlust der Beamtenrechte
  • Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Wann gehen Beamte in den Ruhestand?

Finanzielle Ansprüche der Altersversorgung bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Beamten

Versicherungen für Beamte im Ruhestand

Krankenfürsorge – die Beihilfe

Hinterbliebenenversorgung

Unfallfürsorge

Private Altersvorsorge

Für den optimalen Durchblick - plan360° Ruhestand der DBV

Auf den Ruhestand sollten Sie sich sorgfältig vorbereiten. Wir bieten Ihnen mit dem umfassenden Beratungs- und Leistungskonzept plan360º Ruhestand detaillierte, ausführliche Antworten auf Fragen zu Ihrem Ausstieg aus dem Berufsleben.

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Fink & Wagner GmbH
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