DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Forstverwaltungsbeamte

Forstverwaltungsbeamte

Deutschland hat den höchsten Waldbestand aller Länder Mitteleuropas und ist europaweit das holzreichste Land. Unsere Wälder nehmen mit mehr als 11 Mio. Hektar 1/3 der Gesamtfläche (Brandenburg 37 %) ein. Trotz intensiver wirtschaftlicher Nutzung hat der Waldbestand, dank der nachhaltigen Bewirtschaftung in den letzten Jahrzehnten, stetig zugenommen. Unsere Wälder haben noch heute eine große wirtschaftliche Bedeutung. Der Wald ist Lieferant des umweltfreundlichen Rohstoffs und Energieträgers Holz und ist Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen. Neben seiner Nutzfunktion hat er auch eine wesentliche Schutz- und Erholungsfunktion.

Unsere Wälder sind aufgrund der ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen multifunktional. Forstverwaltungsbeamte sind in der staatlichen und kommunalen Forstverwaltung tätig. Sie pflegen und schützen unsere Wälder, ernten Holz, sind verantwortlich für die Landschaftspflege und den Naturschutz. Sie übernehmen alle erforderlichen praktischen, sachbearbeitenden und verwaltenden Aufgaben, um die wirtschaftliche Nutzung des Waldes, den Erhalt der Tier- und Pflanzenvielfalt und den Waldbestand zu sichern. 

Obwohl derzeit in öffentlichen Forstverwaltungen teilweise Personal abgebaut wird, ist absehbar, dass in den kommenden Jahren viele Posten neu besetzt werden müssen. Eine Ausbildung zum Forstverwaltungsbeamten bietet somit sehr gute Perspektiven. Grundsätzlich müssen für eine Einstellung die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Forstverwaltungsbeamte im mittleren Dienst

Forstverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst

Forstverwaltungsbeamte im höheren Dienst

Sie schützen den Wald – wie schützen Sie sich selbst?

Zu einer umfassenden Absicherung gehören:

  • Kranken- und Pflegeversicherung sind Pflichtversicherungen für jeden Bürger

Fast unverzichtbar für Forstverwaltungsbeamte sind: 

  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Private Altersvorsorge

Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen einer potenziellen Dienstunfähigkeit

Sobald Sie das eigentliche Ziel erreicht haben – die Verbeamtung auf Lebenszeit -, erhalten Sie eine Mindestpension von 1400 Euro bei einer Dienstunfähigkeit. Doch was passiert, wenn Sie Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe sind? Dann rutschen Sie schnell ins soziale Netz und müssen die gravierenden finanziellen Verluste der Erwerbsminderungsrente hinnehmen. Wenn Sie zu Beginn Ihrer Karriere überhaupt Anspruch auf diese Leistungen haben.
 
Viele Forstverwaltungsbeamte unterschätzen dieses Risiko. Dabei existiert die Lösung unserer DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München: die Dienstanfänger-Police. Mit diesem Versicherungsprodukt erhalten Sie auch Zahlungen, wenn Sie sich noch in der Anwartschaft befinden. Zudem eine monatliche Rentenzahlung (je nach Tarif) und eine Übernahme der Leistungen, wenn Sie auf Lebenszeit verbeamtet werden. 

Aber auch Forstverwaltungsbeamte auf Lebenszeit benötigen zusätzlichen finanziellen Schutz gegenüber einer Dienstunfähigkeit. Unsere Dienstunfähigkeitsversicherung erweitert die Frühpension um eine monatliche Rente, damit Sie im absoluten Ernstfall Ihren Lebensunterhalt sichern können. Gehen Sie in keinem Fall ein Risiko ein, weil eine schwere Erkrankung oder eine Verletzung (beispielsweise durch einen Unfall) die Gefahr der Dienstuntauglichkeit birgt!

Gesetzlich oder privat krankenversichern?

Forstverwaltungsbeamte haben Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge. Seine Pflicht erfüllt der Dienstherr, indem er Forstverwaltungsbeamten Beihilfe gewährt. Beihilfe bedeutet, dass mindestens 50 % der Aufwendungen im Krankheits- und Pflegfall, bei Geburt oder Tod erstattet werden. Die restlichen Kosten müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Als Beamter haben Sie grundsätzlich die freie Wahl, ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern. Für Beihilfe und private Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Bei ambulanter oder stationärer Behandlung schließen Sie mit dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus einen Vertrag ab. Für die Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie wie jede andere auch bezahlen. Rechnungen und Belege reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung ein, die Ihnen den jeweiligen Kostenanteil erstatten. 

Entscheiden Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung, rechnet der Arzt oder das Krankenhaus die Leistungen direkt mit Ihrer Krankenklasse ab. Kostenerstattungen an den Versicherten sind nicht vorgesehen. In der Regel erlischt Ihr Anspruch auf Beihilfe. In einigen Bundesländern, auch in Brandenburg, ist es möglich, eine pauschale Beihilfe zu erhalten. Ansonsten zahlen Sie den vollen Versicherungsbeitrag aus eigener Tasche. Mit der Beihilfe werden 50 bis 80 % Ihrer Aufwendungen im Krankheitsfall abgedeckt. Sie müssen nur noch die restlichen 50 bis 20 % absichern. Sie profitieren von den hervorragenden Leistungen der privaten Krankenversicherung und das bei geringen Beitragszahlungen. 

Private Krankenversicherung für Forstverwaltungsbeamte

Private Pflegeversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Fordern Sie individuelle Beratung an

Mit diesem Informationstext möchten wir Ihnen das Berufsbild des Forstverwaltungsbeamten näherbringen. Gern beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Ihre Fragen persönlich.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Nymphenburger Straße 4
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