Forstverwaltungsbeamte im mittleren Dienst
Für die Ausbildung zum Forstverwaltungsbeamten im mittleren Dienst ist in der Regel ein Hauptschulabschluss ausreichend. Selbstverständlich ist die Ausbildung auch für Bewerber mit Realschulabschluss geeignet. In der 3jährigen Ausbildungszeit wechseln sich theoretische Phasen in der Berufsschule und praktische Phasen direkt vor Ort, im Wald, ab. Sie lernen Wachstum, Fortpflanzung und die Bestimmung von Flora und Fauna kennen und werden mit den verschiedenen Holzernteverfahren und Maßnahmen zum Schutz von Boden und Baumbestand vertraut gemacht. Zudem erlernen Sie den Umgang mit Motorsägen und anderen notwendigen Maschinen. Wichtig sind Kenntnisse zum Arbeitsschutz, Unfallverhütungsvorschriften sowie zum Umweltschutz.
Nach der Ausbildung Sind Ihre schwerpunktmäßigen Aufgaben in einem Forstrevier, einem Forstamt oder einer Oberforstdirektion:
- Verwaltungstätigkeiten, wie Buchführungsarbeiten, Mitarbeit bei der Personaleinsatzplanung, Lohnabrechnung und bei der Erstellung von Haushaltsplänen
- Sicherstellung der wirtschaftlichen Nutzung
- Sie sind für den der Verkauf von Walderzeugnissen oder Rechten verantwortlich
- Planung von Maßnahmen zur Bestandspflege
- Schutz des Waldes, indem Sie Schädlinge beobachten und bekämpfen
- Allgemeiner Natur- und Umweltschutz
- Wege anlegen und pflegen
- Holz nach Menge und Qualität verbuchen und verkaufen
- Schutzmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung und rechtswidrige Handlungen ergreifen
Forstverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst
Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist in der Regel Hochschul- oder Fachhochschulreife. Forstverwaltungsbeamte müssen einen Nachweis ihrer gesundheitlichen Eignung, die Forstdiensttauglichkeit, erbringen. Meist wird der Besitz des Jagd- und des Führerscheins vorausgesetzt. Die duale 3jährige Ausbildung zum Forstverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst erfolgt als 6-semestriges Bachelor-Studium an einer Fachhochschule für Forstwirtschaft mit anschließender praktischer Ausbildung in einer Landesforstverwaltung. Nach bestandener Laufbahnprüfung werden Sie als Revierförster einen Forstbezirk oder ein Revier leiten.
Ihre Tätigkeiten sind unter anderem:
- Auszeichnen von Bäumen, die gefällt werden können
- Anleitung und Überwachung der Waldarbeiter
- Organisation der Maschineneinsätze
- Betreuung von Waldbesitzern
- Jagd
- Waldführungen
- Kalkulationen und Betriebsabrechnungen
Möglich ist auch der Dienst als Sachbearbeiter in einer Forstbehörde oder in Ministerien der Länder für Umwelt und Landwirtschaft.
Forstverwaltungsbeamte im höheren Dienst
Für eine Ausbildung in der Laufbahn des höheren Dienstes benötigen Sie eine akademische Ausbildung an der forstlichen Fakultät einer Universität. Schließen Sie das zweijährige Referendariat mit erfolgreicher Laufbahnprüfung ab, tragen Sie den Titel: "Assessorin/Assessor des Forstdienstes" und sind befähigt, Leitungs- und Führungstätigkeiten, beispielsweise in der Forstamtsleitung von Bund, Ländern und Kommunen sowie in Privatforstverwaltungen als Betriebsleiter oder in den Servicestellen zu übernehmen.
Ihre Aufgaben könnten sein:
- Betreuen von Waldbesitzern, Auskünfte über Fördermöglichkeiten erteilen
- Repräsentation des Forstbezirkes gegenüber der Bevölkerung, Ämtern sowie Städten und Gemeinden
- Vertretung der Belange rund um den Wald
- Planung der nachhaltigen Nutzung und Verbesserung des Waldzustandes
- Öffentlichkeitsarbeit, das heißt, die Bevölkerung über den Wald, seinen Zustand und die Bewirtschaftung informieren
- Beratung bei allen forstlichen Fragen
- Leitung der Jagd im Verwaltungsjagdbezirk des Forstbezirkes