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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Verwaltungsbeamte

Beamte

Beamte sind in verschiedenen Fachbereichen der allgemeinen Verwaltung tätig, beispielsweise im Vermessungswesen, im Archivdienst oder dem Justizvollzugsdienst. Unterschieden wird in jedem Bereich nach Laufbahnen, die abhängig von vorhandenen Kenntnissen und Vorbildungen gewählt werden können. Es gibt:

  • Beamte im einfachen Dienst
  • Beamte im mittleren Dienst
  • Beamte im gehobenen Dienst (Studium)
  • Beamte im höheren Dienst (Studium)
  • Beamte im mittleren nichttechnischen Dienst
  • Beamte im gehobenen nichttechnischen Dienst (Studium)
  • Beamte im höheren nichttechnischen Dienst (Studium)
  • Beamte im mittleren technischen Dienst
  • Beamte im gehobenen technischen Dienst (Studium)
  • Beamte im höheren technischen Dienst (Studium)

Wer  eine Beamtenlaufbahn in der allgemeinen Verwaltung anstrebt, muss gewisse beamtenrechtlcihe Voraussetzungen erfüllen, dazu gehören:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates
  • Gewähr, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, einwandfreies Führungszeugnis, nicht entmündigt und nicht vorbestraft
  • teilweise gilt ein Mindest- oder Höchstalter
  • Besitz der nach Landesrecht vorgeschriebenen Befähigung

Die Auswahl geeigneter Verwaltungsbeamtenanwärter ist bei allen Laufbahnen fast identisch

Für Bewerber, die die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, beginnt das Auswahlverfahren mit mündlichen und schriftlichen Tests. Geprüft werden meist Deutsch- und Mathematikkenntnisse, Logisches Denken und das Allgemeinwissen. Bestehen Sie die Tests, findet anschließend eine ärztliche Einstellungsuntersuchung statt. 

Welche Vorbildungen benötigen Sie für die einzelnen Laufbahnen?

Bewerber für eine Laufbahn im einfachen Dienst müssen einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss mitbringen. Für den mittleren Dienst werden Bewerber mit Realschulabschluss oder einem Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in Richtung des Fachbereichs zugelassen. In einigen Bundesländern ist bereits der qualifizierende Hauptschulabschluss ausreichend. 

Die Hoch- oder Fachhochschulreife befähigt Sie für eine Ausbildung, dem Bachelorstudium, zum Beamten im gehobenen Dienst. (Ausnahme: technischer Dienst) Besitzen Sie ein abgeschlossenes Masterstudium oder einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss des entsprechenden Studienfachs, dürfen Sie die Ausbildung zum Verwaltungsbeamten im höheren Dienst antreten. 

Der nächste Schritt – die Ausbildung zum Verwaltungsbeamten beginnt

Die Ausbildung, der Vorbereitungsdienst, wird durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt und besteht aus praktischen und theoretischen Abschnitten. Anwärter für den einfachen oder mittleren Dienst erlernen die Theorie in der Regel an Verwaltungsschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung. Ist das Ziel der gehobene Dienst, wird das theoretische Wissen an Verwaltungsfachhochschulen oder anderen Bildungseinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermittelt. Referendare des höheren Dienstes studieren an einer Verwaltungsakademie oder einer speziellen Hochschuleinrichtung der öffentlichen Verwaltung. Die theoretischen Kenntnisse können Sie direkt in den entsprechenden Behörden praktisch umsetzen.

Beamte im einfachen Dienst

Ausbildungen im einfachen Dienst sind kaum noch von Bedeutung. Möglich ist beispielsweise noch die Laufbahn Justizwachtmeister im einfachen Dienst. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes variiert von Bundesland zu Bundesland und kann in der Regel nach 6 bis 12 Monaten abgeschlossen werden. Eingesetzt werden Beamte im einfachen Dienst bei Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen. Hier verrichten Sie vor allem praktische Tätigkeiten zum Beispiel: in der Postverteilung oder an der Pforte.

Beamte im mittleren Dienst

Beamte im mittleren Dienst der allgemeinen Verwaltung werden bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden in der allgemeinen und der inneren Verwaltung, zum Beispiel in der Bauverwaltung oder im Verkehrswesen, tätig. Möglich ist auch der Dienst in öffentlichen Betrieben und Zweckverbänden. Die Anwärter können nach 2 Jahren ihre Ausbildung abschließen.

Sie erledigen überwiegend Verwaltungsaufgaben in den unterschiedlichen Fachbereichen. Das kann im Bauwesen, Verkehrswesen, der Wirtschaftsförderung oder in der internen Verwaltung sein. Möglicherweise können Sie auch in der Personalverwaltung eingesetzt werden, wo Sie unter anderem Personaldaten der Mitarbeiter erfassen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen überprüfen und Krankheits- und Urlaubslisten führen. Im Finanz- und Rechnungswesen verbuchen Sie Rechnungen und sind am Zahlungsverkehr beteiligt. Sie können auch Anträge von Bürgern entgegennehmen und diese bearbeiten oder weiterleiten, Sie erteilen Auskünfte, ermitteln Gebühren oder sind für die Kasse zuständig.

Beamte im gehobenen Dienst

Ist das Ziel der Ausbildung Beamter im gehobenen Dienst, studieren Sie im Schnitt 3 Jahre an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung in den Fachrichtungen:  Rechtswissenschaften, Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwissenschaften. Können Sie das Studium erfolgreich beenden, erwerben Sie den Abschluss Bachelor. Praktische Erfahrungen sammeln Sie bei Ausbildungsbehörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, beispielsweise in der Landesentwicklung oder im Verkehrswesen.

Aufgaben Beamter im gehobenen Dienst

Sie übernehmen Fachaufgaben in unterschiedlichen Bereichen, wie der Bauverwaltung, Liegenschaftsverwaltung, Landesentwicklung oder Verkehrswesen. Mit Ihren umfangreichen Rechtskenntnissen sorgen Sie für die Einhaltung der Rechtsvorschriften in Ihrem Bereich. Auch beratende Tätigkeiten oder die Auftragsbearbeitung können ausgeübt werden. Sie haben die Befugnis, über die Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen zu entscheiden. Abhängig von der Behörde nehmen Sie Aufgaben im Außendienst vor Ort wahr, zum Beispiel bei Betriebskontrollen oder im Vermessungswesen.

Beamte im höheren Dienst (Studium)

Mit abgeschlossenem Masterstudium der Rechts-, Wirtschafts-, Finanz-, Sozial-, Verwaltungs- oder politischen Wissenschaften und erfolgreich beendetem Vorbereitungsdienst sind Sie gut ausgerüstet für die verantwortungsvollen Tätigkeiten eines Beamten im höheren Dienst. 
Beamte im höheren Dienst besetzen Führungspositionen bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden in der allgemeinen und inneren Verwaltung. Sie werden mit spezifischen Verwaltungs-und Führungsaufgaben betraut. Fachkundig wirken Sie an der Vorbereitung und am Erlass von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften mit. Verwaltungsbeamte im höheren Dienst entwerfen Vorlagen für neue Rechtsverordnungen und schreiben Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. Sie planen und organisieren die Arbeitsabläufe und den Personaleinsatz innerhalb Ihrer Abteilung oder Dienststelle. Sie überprüfen die korrekte Anwendung von Gesetzen und Verordnungen in Ihrem Bereich. Sie erarbeiten allgemeine Verwaltungsvorschriften und erlassen Weisungen. Außerdem koordinieren und kontrollieren Sie den ordnungsgemäßen und einheitlichen Verwaltungsvollzug in untergeordneten Behörden. 

Beamte im mittleren nichttechnischen Dienst

Nachdem Sie den 2jährigen Vorbereitungsdienst und die Probezeit bestanden haben, erledigen Sie als Beamter im mittleren nichttechnischen Dienst sachbearbeitende und verwaltende Aufgaben bei Behörden des Bundes, der Länder sowie bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen. Mit guten Rechtskenntnissen erfüllen Sie Ihre Aufgaben. Bei Ihrem Dienst achten Sie auf die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Beamte im gehobenen nichttechnischen Dienst (Studium)

Nach dem 3jährigen Vorbereitungsdienst werden Sie beispielsweise

  • im Archivdienst
  • im Auswärtigen Dienst
  • im Bibliotheks- und Dokumentationsdienst
  • bei der Deutschen Bundesbank
  • beim Bundesnachrichtendienst
  • im Justizvollzugsdienst

eingesetzt.

Beamte im gehobenen nichttechnischen Dienst übernehmen die Aufgaben eines Sachbearbeiters sowie erste Leitungs- und Führungsaufgaben bei Behörden des Bundes, der Länder und bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen. Grundlage Ihrer Tätigkeiten sind Gesetze, Verordnungen und Dienstvorschriften.

Beamte im höheren nichttechnischen Dienst (Studium)

Sie durchlaufen in der Regel einen 2jährigen Vorbereitungsdienst. An Verwaltungsakademien oder speziellen Hochschuleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung wird das für den anspruchsvollen Dienst notwendige Fachwissen vermittelt. Die Einweisung in den praktischen Dienst erfolgt bei den entsprechenden Behörden. Nach Ihrer Ausbildung führen Sie Fach- und Führungsaufgaben bei Behörden des Bundes, der Länder und bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen aus. Aufgrund Ihrer breit gefächerten Ausbildung können Sie als Generalist in allen Tätigkeitsbereichen einer Behörde eingesetzt werden: Ihre Tätigkeiten sind von organisierender, überwachender und leitender Natur. Dabei wenden Sie sicher Gesetze, Verordnungen und Dienstvorschriften an.

Beamte im mittleren technischen Dienst

Dauer des Vorbereitungsdienstes: In der Regel 1 bis 2 Jahre. Auf Sachbearbeiter -Ebene verrichten Sie kontrollierende und überwachende Aufgaben in technisch orientierten Behörden des Bundes, der Länder sowie bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen. Sie bearbeiten und prüfen Anträge, zum Beispiel Bauanträge, und bereiten Verwaltungsentscheidungen vor. Dabei wenden sie Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften an. 

Ihren Dienst können Sie unter anderem

  • bei der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
  • im feuerwehrtechnischen Dienst
  • in der Gewerbeaufsichtsverwaltung
  • im Vermessungswesen
  • in der Wehrverwaltung des Bundes

leisten.

Beamte im gehobenen technischen Dienst (Studium)

Die Hoch- oder Fachhochschulreife ist für den gehobenen technischen Dienst nicht ausreichend. Sie müssen über ein für die Laufbahn geeignetes abgeschlossenes Bachelorstudium oder einen als gleichwertig anerkannten Hochschulabschluss verfügen. Der Vorbereitungsdienst dauert je nach Laufbahn in der Regel 1 bis 2 Jahre. Danach übernehmen Beamte im gehobenen technischen Dienst sachbearbeitende, organisatorische und leitende Aufgaben in technisch ausgerichteten Behörden des Bundes, der Länder sowie bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen. Beispielsweise:

  • in der Agrarverwaltung
  • im feuerwehrtechnischer Dienst
  • im Forstdienst
  • im bautechnischen Dienst
  • in der Gewerbeaufsichtsverwaltung
  • in der Umweltverwaltung
  • im Vermessungswesen
  • in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
  • in der Wehrverwaltung des Bundes

Hier üben Sie planerische und konzeptionelle Tätigkeiten aus, bearbeiten und prüfen Anträge, zum Beispiel. für Bauvorhaben und technische Anlagen, und sind beratend tätig. Dabei berufen Sie sich stets auf Gesetze, Verordnungen und Dienstvorschriften.

Beamte im höheren technischen Dienst (Studium)

Der Vorbereitungsdienst dauert je nach Laufbahn 1 1/2 bis 2 Jahre. Beamte im höheren technischen Dienst übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in technisch ausgerichteten Behörden des Bundes, der Länder sowie bei Stadt-, Gemeinde- und Bezirksverwaltungen. Es gibt viele interessante und anspruchsvolle Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen: vom technischen Verbraucherschutz, der technischen Gefahrenabwehr bis hin zu Wissenschaft und Forschung, zum Beispiel:

  • in der Bergverwaltung
  • im feuerwehrtechnischen Dienst
  • in der Gewerbeaufsichtsverwaltung
  • im bautechnischen Dienst
  • in der Umweltverwaltung
  • im Vermessungswesen
  • in der Wehrverwaltung des Bundes

Sie üben organisierende, überwachende, kontrollierende und leitende Tätigkeiten aus. Dabei wenden sie Gesetze, Verordnungen und Dienstvorschriften an. 

Welche Absicherungen sind für Beamte wichtig?

An erster Stelle stehen natürlich die Kranken- und Pflegeversicherung, die in Deutschland zu den Pflichtversicherungen gehören. Schon bei Ausbildungsbeginn sollten Sie sich mit den Themen Dienstunfähigkeit und Diensthaftpflichtversicherung eingehend auseinandersetzen. Sowohl Dienstunfähigkeit als auch Schadenersatzforderungen für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, können Sie ohne Absicherung finanziell ruinieren. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, sind Spezialist für Absicherungen im öffentlichen Dienst und kennen Ihren spezifischen Versicherungsbedarf genau. Gern beraten wir Sie ausführlich, analysieren mit Ihnen Ihre individuellen Risiken und erarbeiten für Sie maßgeschneiderte Versicherungskonzepte. 

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, Sie persönlich und gehen auf Ihre speziellen Fragen und Bedürfnisse ein. Mit dem Text, den Sie gerade gelesen haben, möchten wir Ihnen einen Einblick in das Berufsbild Beamte verschaffen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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