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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Bundespolizist

Bundespolizist/ in

Ausbildung zum Bundespolizisten

Einstellungsvoraussetzungen

Der Beruf des Bundespolizisten ist anspruchsvoll und bringt die Beamten oftmals an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Da ein hoher körperlicher Einsatz von Nöten ist, müssen die Anwärter psychisch und physisch fit und belastbar sein, um Bedrohungen oder Gefährdungen standzuhalten. Unabdingbar ist die Bereitschaft überdurchschnittliche Leistungen, auch über einen längeren Zeitraum, zu erbringen. Wichtig ist auch Zivilcourage, soziale Kompetenz und Toleranz. Nicht zuletzt zählen auch ein positives Erscheinungsbild und sicheres Auftreten.

Oftmals müssen Zeugen, Opfer und Verdächtige befragt werden, deshalb sollten Bundespolizisten über eine ausgeprägte, professionelle Kommunikationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen verfügen.

Sie sollten ein Teamplayer sein. Die optimale Ausführung der Aufgaben kann nur durch ständige Zusammenarbeit und dem Austausch mit den Kollegen untereinander gewährt werden.

Formale Voraussetzungen:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder EU-Staatsangehörigkeit
  • die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • durch Polizeiarzt bestätigte Polizeidiensttauglichkeit
  • Führerschein der Klasse B, muss spätestens bis zum Abschluss des Grundstudiums vorliegen
  • Schwimmabzeichen Bronze
  • einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse (keine Schulden)

Bundepolizisten werden nicht nur innerhalb Deutschlands eingesetzt, sondern können bei Bedarf auch für polizeiliche oder nichtmilitärische Aufgaben im Ausland tätig werden. Außerdem sind sie qualifiziert, das Bundesamt für Verfassungsschutz auf dem Gebiet der Funktechnik zu unterstützen. Außerdem treten Sie für den Umweltschutz ein.

Drei Laufbahnen sind möglich. Innerhalb der drei Laufbahnen bieten sich unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten sowie Karrierechancen:

  • Der mittlere Polizeivollzugsdienst stellt die größte Gruppe bei der Bundespolizei dar. Einsatzbereiche sind unter anderem der Kontroll- und Streifendienst. Bei Eignung und der nötigen Berufserfahrung besteht die Möglichkeit, sich zur Spezialisierung in verschiedenen Aufgabenbereichen der Bundespolizei zu qualifizieren.
  • Beamte im gehobene Polizeivollzugsdienst übernehmen praktische Aufgaben wie Sachbearbeitung, Lehrtätigkeiten und übernehmen Führungsfunktionen. Diese Beamten besitzen die Fach- bzw. Hochschulreife oder sind aus dem mittleren Dienst aufgestiegen.
  • Bewerberinnen und Bewerbern mit zweiter Staatsprüfung, Masterstudium oder vergleichbarer Qualifikation bzw. aus dem gehobenen Dienst aufgestiegene Beamte führen im höheren Dienst hauptsächlich praktische und strategische Führungsaufgaben in den Dienststellen und Behörden der Bundespolizei aus.

Einsatzmöglichkeiten der Bundespolizisten

Bundespolizisten kommen beispielsweise bei Gefährdung der inneren Sicherheit, bei besonderen Gefahrenlagen, zum Beispiel bei Einsätzen an den Grenzen, zum Schutz des Bahnverkehrs oder der Bundesorgane, bei Großveranstaltungen oder beim Katastrophenschutz zum Einsatz.

Bahnpolizei

Bei der Bahn sorgen Bundespolizisten im mittleren Dienst für die Sicherheit des Bahnverkehrs, indem sie Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung direkt vor Ort abwehren.

Sie verfolgen Eigentums- und Gewaltkriminalität sowie Vandalismus (Graffiti, Diebstahl und Körperverletzung) und wehren Gefahren ab, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Bahnverkehrs stören könnten.

Schutz für Objekte des Bundes

Bundespolizisten überwachen und schützen durch Zugangskontrollen sowie Posten- und Streifenpräsenz die Grundstücke und Gebäude der Bundesorgane, um Störungen oder Übergriffe auf die Verfassungsorgane des Bundes sowie der Bundesministerien zu verhindern.

Im Notstands- und Verteidigungsfall kann der Bundespolizist von der Bundesregierung eingesetzt werden, um drohenden Gefahren für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes sowie Gefahren für die Allgemeinheit abzuwehren.

Ein weiterer Aufgabenbereich ist die aktive Kriminalitätsbekämpfung. Bundespolizisten üben Ermittlungs-, Fahndungs-, Observations- und Aufklärungsmaßnahmen aus, gegen:

  • einfache Kriminalität, wie zum Beispiel Erschleichen von Leistungen oder Sachbeschädigung, Steuerhinterziehung
  • organisierte Kriminalität, zum Beispiel Schleusungen oder Urkundenfälschungen
  • oder banden- und gewerbsmäßige Kriminalität

Bundespolizei See

Bundespolizisten überwachen die Grenzen zu Land, zu Wasser und in der Luft. Sie kontrollieren den grenzüberschreitenden Verkehr an der maritimen Schengen-Außengrenze und unterstützen die polizeilichen Ermittlungen von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten auf Nord- und Ostsee.

Zu den Aufgaben gehören auch Hilfeleistung auf See und Seeunfallermittlungen.

Im Grenzschutz überwachen Beamte der Bundespolizei Grenzen sowie den grenzüberschreitenden Verkehr. Sie überprüfen Papiere und kommen auch bei Grenzfahndungen und der Abwehr von Gefahren, verursacht durch Passieren der Grenzen, zum Einsatz.

Luftschutz

Bundespolizisten sind an den 14 deutschen Flughäfen zum Schutz vor Angriffen stationiert. Sie kontrollieren beispielsweise Fluggäste sowie mitgeführtes Hand- und Reisegepäck auf Gegenstände, die gefährlich sein könnten, zum Beispiel Waffen, Chemikalien oder ähnliches. Sie haben den genauen Überblick, was wann wo geschieht und können sofort geeignete Schutzmaßnahmen einleiten.

Ausbildung zum Bundespolizisten in den verschiedenen Laufbahnen

Ausbildung zum Bundespolizisten im mittleren Dienst

Schulische Voraussetzungen für eine Ausbildung zum Bundespolizisten sind:

  • mittlerer Bildungsabschluss oder einen entsprechenden Bildungsstand beziehungsweise
  • Hauptschulabschluss und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (mindestens zweijährig)
  • in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend)
  • im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend)
  • eine Verständigung in Englisch ist möglich

Bei Ausbildungsbeginn muss der Bewerber mindestens 16 und höchstens 27 Jahre alt sein. Ausnahmen sind möglich, wie bei Bewerbern mit abgeschlossener Berufsausbildung. Hier liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren, vorausgesetzt eine dreijährige Berufserfahrung kann nachgewiesen werden.

Die Ausbildung zum Bundespolizisten im mittleren Dienst dauert zweieinhalb Jahre. Zur theoretischen Ausbildung gehören die Fächer:

  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Poltische Bildung
  • Einsatzrecht (Polizei- und Ordnungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Straf- und Strafprozessrecht)
  • Verkehrsrecht
  • Dienstrecht
  • Einsatzlehre
  • Polizeidienstkunde
  • Verkehrslehre
  • Kriminalistik

In praxisbezogenen Trainingseinheiten werden Einsatzsituationen, wie sie tagtäglich eintreten können, beispielsweise Kontrollen und Festnahmen, aber auch der Umgang mit hilflosen, betrunkenen oder gewalttätigen Menschen geübt.

Ausbildungsorte sind:

  • Bamberg in Bayern
  • Diez in Rheinland-Pfalz
  • Eschwege in Hessen
  • Oerlenbach in Bayern
  • Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Swisttal in Nordrhein-Westfalen
  • Walsrode in Niedersachsen

Ab dem 2. Jahr der Ausbildung werden erste reale praktische Erfahrungen, zum Beispiel beim Grenzschutz oder der Bahnpolizei, bei der Bundesbereitschaftspolizei und im Bereich der Luftsicherheit an einem deutschen Flughafen gesammelt.

Im Anschluss an das fünfeinhalb Monate dauernde Praktikum bereiten sich die Anwärter intensiv auf die Laufbahnprüfung vor. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt in der Regel die Ernennung zum Beamten auf Probe.

Ausbildung zum Bundespolizisten im gehobenen Dienst

Voraussetzung für die Ausbildung sind Abitur und erfolgreiches Bestehen des Auswahlverfahrens mit schriftlichem Eignungstest, Spottest, polizeiärztlicher Untersuchung und die Teilnahme an einem Assessment Center.

Fähigkeiten über die Bewerber verfügen sollten sind unter anderem:

  • Sicheres und souveränes Auftreten
  • Psychische Stabilität
  • Ausgeglichenheit
  • Sowohl Eigenständigkeit als auch Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Entscheidungsfähigkeit
  • Verantwortungsvolles Handeln
  • Führungsqualitäten
  • Flexibilität

Bewerber mit Hochschul- oder Fachhochschulreife absolvieren an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, in Aus- und Weiterbildungseinrichtungen der Bundespolizeiakademie sowie an einer Dienststelle der Bundespolizei ein dreijähriges Diplomstudium.

Voraussetzungen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst

Für eine Bewerbung zum dreijährigen Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife mit bundesweiter Studienberechtigung
  • in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 (ausreichend)
  • im Fach Sport mindestens die Note 3 (befriedigend)
  • Kommunikation ist in Englisch möglich
  • Höchstalter bei Einstellung 33 Jahre, Ausnahmen sind möglich: Bewerber mit abgeschlossener Berufsausbildung dürfen maximal 39 Jahre alt sein, müssen aber mindestens 3 Jahre Berufserfahrung besitzen

Während des Bachelorstudiengangs wechseln sich theoretische und praktische Phasen ab.

Theoretische Schwerpunkte des Studiums, das für den gehobenen Dienst qualifiziert:

  • Rolle des Bundesbeamten in der Bundesrepublik Deutschland
  • Aufgaben der Polizei: Kontrolltätigkeiten, Fahndungsmaßnahmen, Überwachung und Ermittlung
  • Polizeiarbeit auf internationaler Ebene
  • Polizeiarbeit in besonderen Einsatzsituationen
  • Grundlagen der Polizeiarbeit, Polizeiführung
  • Rechtswissenschaften
  • Psychologie
  • Politik

Die Praxis lernen die angehenden Bundespolizisten im gehobenen Dienst in berufspraktischen Abschnitten in den Dienststellen der Bundespolizei und bei Außeneinsätzen kennen. Sie lernen beispielsweise die Arbeitsvorgänge des Kontroll-, Streifen- und Ermittlungsdiensten und die Beschlagnahmung von Waffen kennen. Geschult werden rhetorische Fähigkeiten und Verhalten bei Übergriffen.

Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei im gehobenen Dienst übernehmen Führungs- und Leitungsfunktionen in den Einsatzgebieten Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit. Bei Eignung und nach zusätzlichen Fortbildungen können Sie auch verschiedene Spezialeinheiten, wie den Flugdienst, die Bundespolizei See oder die Spezialeinheit GSG 9, leiten.

Ausbildung zum Bundespolizisten im höheren Dienst

Voraussetzung für die Laufbahn im höheren Dienst ist einen Hochschulabschluss und der erfolgreiche Abschluss des zweijährigen Masterstudiums „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“.

Die Ausbildung zum Bundespolizisten im höheren Dienst teilt sich in Theorie- und Praxisphasen. Schwerpunktthemen im theoretischen Abschnitt sind:

  • Einsatzlehre, Führungslehre
  • Betriebswirtschaftslehre, Organisations- und Personalentwicklung
  • Psychologie
  • Kriminalistik und Kriminologie
  • Rechtswissenschaften
  • Verkehrslehre

Im ersten Studienjahr werden theoretische Kenntnisse an der Hochschule des Bundes in Lübeck und beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden vermittelt.

Ab dem zweiten Jahr studieren Sie dann mit den Kolleginnen und Kollegen der Landespolizeien an der deutschen Hochschule der Polizei in Münster.

Nach Abschluss des Studiums sind die Bundespolizisten in der Lage, Führungsverantwortung zu übernehmen, beispielsweise als Polizeimanager. Sie sind befähigt, die Verantwortung für Sachgebiete, Stabsbereiche, Inspektionen, Direktionen sowie für spezielle Bereiche, wie das Bundespolizeipräsidium, das Bundesinnenministerium und anderen Sondereinheiten zu übernehmen.

Als Polizeirätin oder Polizeirat leiten Sie Bundespolizeidienststellen oder planen und führen Einsätze der Bundespolizei. Auch können Sie sich an der Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern für den höheren Polizeivollzugsdienst beteiligen.

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