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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Feuerwehrbeamte im gehobenen Dienst

Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Aufgaben und Einsatz

Der Ablauf bei einem Einsatz wird von einem Oberbrandinspektor, einem Feuerwehrbeamten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst, koordiniert. Ihm obliegt es darauf zu achten, dass jedes Einsatzfahrzeug und jeder Feuerwehrmann optimal ausgerüstet und sofort einsatzbereit sind.

Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst tragen eine enorme Verantwortung. Im Einsatz müssen sie unverzüglich ohne langes Nachdenken die jeweils notwendigen Maßnahmen einleiten.

Innerhalb von Sekunden sind viele Entscheidungen zu fällen, beispielsweise wie Menschen schnellstmöglich gerettet werden können, wie ein Brand zu bekämpfen ist, die Einsatzkräfte am sinnvollsten eingeteilt werden, Fahrzeuge am günstigsten positioniert werden und ob weitere Unterstützung angefordert werden muss.

Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst werden während ihrer Ausbildung darauf vorbereitet, mit extremsten Situationen umgehen zu können, stets rational zu handeln und dabei die Risiken für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Sie müssen die Kontrolle über sich, ihre Mannschaft und die Situation behalten sowie ihre Hauptaufgabe, das Retten von Menschenleben, vor Ort in die Tat umsetzen.

Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst werden entweder direkt bei Berufsfeuerwehren oder der Feuerwehr der Bundeswehr sowie an Feuerwehrschulen tätig. Beamte der Feuerwehr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst übernehmen Führungsaufgaben, beispielsweise die Personalplanung, Organisation der Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter und deren Fort- und Weiterbildungen. Im aktiven Einsatz leiten Sie mehrere Staffeln und organisieren beispielsweise die Beseitigung von Gefahrgut und das Absichern von Gefahrenstellen. Sie können auch in Stabs- oder Serviceeinheiten eingesetzt werden. Sie erstellen Schulungsunterlagen und erteilen den Unterricht. Als Sachbearbeiter konzentrieren Sie sich auf das Personalmanagement, den vorbeugenden Brandschutz, die strategische Planung oder den Technikbereich.

Beamte der Feuerwehr führen Brandschauen durch und geben schriftliche Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren ab.

Von der Ausbildung bis zum Beamten auf Lebenszeit

Für Ihre Bewerbung zur Ausbildung werden benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Falls vorhanden Heiratsurkunde beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit oder eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Lebenslauf
  • Beglaubigte Abschriften von Schulabschlusszeugnissen
  • Beglaubigte Abschriften von Zeugnissen und Nachweisen der in der Feuerwehrlaufbahnverordnung geforderten Abschlüsse
  • Beglaubigte Abschriften von Zeugnissen und Nachweisen über bisherige Tätigkeiten - Berufsausbildung oder Berufstätigkeit vor, während und nach dem Studium
  • Erklärung über Straftaten, gerichtliche Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren
  • Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
  • Erklärung über (geordnete) wirtschaftliche Verhältnisse
  • Amtsärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als drei Monate
  • Ein Passbild, nicht älter als ein Jahr
  • Eventuell Antrag auf Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst

Voraussetzungen für den Dienst bei der Feuerwehr

Grundvoraussetzungen sind hohes technisch Interesse, ausgezeichnete körperliche Fitness, psychische Belastbarkeit und uneingeschränkte Atemschutztauglichkeit.

Die Aufnahmebedingungen können sich von Bundesland zu Bundesland etwas unterscheiden, da es keine bundeseinheitlichen Vorschriften gibt. Grundsätzlich ist ein direkter Einstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst nur mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium in einem für die Laufbahn geeigneten Studiengang möglich.

Die persönliche und fachliche Eignung wird vor der Einstellung in einem Auswahlverfahren geprüft.

Im Bundesland Brandenburg kann in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, wer:

  • ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss in einer für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung erworben hat
  • jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt
  • nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist
  • erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen hat
  • die körperliche Eignung nachgewiesen hat
  • eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • höchstens 35 Jahre alt ist

Brillen- und Kontaktlinsenträger werden ärztlich auf ihre Tauglichkeit untersucht.

Ohne Studienabschluss können Beamte der Feuerwehr im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei entsprechender Qualifikation durch Weiterbildungen in den gehobenen Dienst der Feuerwehr aufsteigen.

Auswahlverfahren

Ein Bereich ist die Teilnahme an einem Assessmentcenter, zum Beispiel mit Präsentation, Gruppendiskussion oder einem Konfliktgespräch. Großen Stellenwert hat der praktisch-sportliche Eignungstest.

Anschließend erfolgt noch die arbeitsmedizinische sowie eine amtsärztliche Untersuchung. Sie dient der Feststellung der grundsätzlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst.

Nur wenige, die sich ihren Traum verwirklichen wollen, erfüllen die Anforderungen, die an einen Feuerwehrbeamten im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst gestellt werden. Das harte Ausleseverfahren überstehen nur die Besten.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren wird der Bewerber zur Ausbildung zugelassen.

Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

Die Inhalte und Abläufe können von Bundesland zu Bundesland variieren. Sie ist durch die Verordnungen des Bundes beziehungsweise der Bundesländer geregelt. Der Vorbereitungsdienst in Brandenburg dauert achtzehn Monate. Er gliedert sich in fachtheoretische Ausbildungsabschnitte an einer Landesfeuerwehrschule und in fachpraktische Ausbildungszeiten auf Feuer- und Rettungswachen beziehungsweise in Fachabteilungen der Feuerwehren. Die Ausbildung kann auch in einem anderen Bundesland erfolgen und wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in vier Ausbildungsabschnitte:

  • Einen sechsmonatigen ersten Abschnitt für die Grundausbildung und den Einsatzdienst
  • Fünfeinhalb Monate für die Gruppenführerausbildung, davon mindestens drei Monate bei einer auswärtigen Berufsfeuerwehr
  • Abschnitt für den Brandoberinspektor-Lehrgang an der Landesschule und einer technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz oder einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung
  • Laufbahnprüfung

Sie erwerben Kenntnisse über:

  • Grundausbildung des mittleren Dienstes
  • Erlernen und Festigen der Aufgaben als Gruppen- und Zugführer
  • Wissenschaftliche und brandschutztechnische Grundlagen
  • Technik der Feuerwehr
  • Führungs- und Einsatzlehre
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Allgemeine Rechtsgrundlagen und Verwaltungslehre

Aufgrund seiner Aufgaben muss der Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst über gute rechtliche Kenntnisse verfügen. Auf dem Ausbildungsplan stehen Rechtsgrundlagen, beispielsweise zum Feuerschutz¬, Katastrophenschutz¬ und Rettungsdienstrecht, Einsatzrecht, öffentliches Dienstrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht, Disziplinarrecht, Verkehrsrecht und Städtebaurecht.

Fachliche Grundlagen sind Brand- und Löschlehre, Menschenführung, Ausbilden, Öffentlichkeitsarbeit sowie Brandursachenermittlung.

Fahrzeug- und Gerätekunde: Normung, Zulassung und Prüfung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten, Fahrzeug- und Gerätekunde sowie persönliche Schutzausrüstung.

Einsatzlehre und Vorbeugender Brandschutz: Führungs- und Stabsarbeit, ABC-Einsatz, Löschwasserförderung, Informations- und Kommunikationsmittel, Rechtsvorschriften/allgemeine Grundlagen, Baukunde, Bauliche Maßnahmen, Anlagentechnischer Brandschutz und organisatorische Maßnahmen.

Der Vorbereitungsdienst soll dazu befähigen, selbstständig Führungsaufgaben wahrzunehmen. Außerdem soll das Verständnis für rechtliche, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Zusammenhänge gefördert werden.

Unterrichtsthemen sind beispielsweise:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Methoden und Didaktik der Gesprächsführung
  • Zeit- und Selbstmanagement
  • Führen einer Wachabteilung
  • Teambildung
  • Psychologie des Regel- und Einsatzdienstes
  • Ausbildung zum organisatorischen Leiter Rettungsdienst

Weitere Ausbildungsinhalte sind Betriebswirtschaftslehre sowie Informations- und Kommunikationstechnik. Da Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst auch für die Ausbildung von Nachwuchskräften verantwortlich sein können, lernen Sie didaktische Strategien sowie Ausbildungs- und Präsentationstechniken.

Selbstverständlich spielt der Sport während und nach der Ausbildung zum Brandoberinspektor eine große Rolle. Die körperliche Fitness bildet die Grundlage für einen erfolgreichen Einsatz zum Retten von Leben und Sachwerten.

Mit der Laufbahnprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst wird die Ausbildung abgeschlossen. Nach der erfolgreichen Laufbahnprüfung werden Beamte der Feuerwehr in Ausbildung zum Beamten auf Probe ernannt. Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre. Können Sie während der Probezeit mit fachlichen Kenntnissen und Ihren Fähigkeiten überzeugen, werden Sie anschließend zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit

Das Spektrum an Einsatzmöglichkeiten für Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst ist weit gefächert.

Sie übernehmen unter anderem die Einsatzleitung bei der Brandbekämpfung, der Rettung von Personen und Tieren, der Bergung von Sachgütern, der Beseitigung von Hindernissen nach Unfällen und Unwettern sowie der Beseitigung von allgemeinen Gefahrenzuständen oder Gefahren für die Umwelt. An der Einsatzstelle erkunden Sie die Schadenslage, beurteilen sie und leiten die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen ein.

Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst werden häufig auch im Innendienst eingesetzt. Ihre Aufgaben:

  • Diensteinteilung und Erstellen von Einsatzplänen
  • Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in Theorie und Praxis - Sie geben Erlerntes in Schulungseinrichtungen weiter, planen und organisieren die Laufbahn- und Fortbildungslehrgänge im gehobenen feuerwehrtechnischen Bereich
  • Kontrolle der Einsatzbereitschaft und Betriebsbereitschaft aller technischen Einrichtungen
  • Anordnen und Überwachen der Werkstattarbeiten
  • Mithilfe bei der Erledigung von Personalangelegenheiten
  • Sachbearbeiter in den Fachabteilungen
  • Wachleiter
  • Abteilungsleiter
  • Leiter von hauptamtlichen Feuerwehren

Haben Sie sich einige Jahre als Feuerwehrbeamter im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst bewährt, sind Sie fachlich und persönlich geeignet, so stellt der Aufstieg in den höheren Dienst als Brandoberamtsrat eine weitere berufliche Perspektive dar.

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Lernen, wie Sie helfen können, endet nie, sondern ist für Beamte der Feuerwehr eine Aufgabe fürs Leben. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Ihnen für Ihre verantwortungsvollen Aufgaben die passenden Versicherungen. Sprechen Sie uns an!

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