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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Beamte in Ruhestand / Pension

Beamte im Ruhestand / Pension

Beamte werden bei Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand versetzt.

Beamte der Feuerwehr werden in den Ruhestand versetzt:

  • Im feuerwehrtechnischen mittleren Dienst nach Vollendung des 62. Lebensjahres
  • Im feuerwehrtechnischen gehobenen Dienstes nach Vollendung des 64. Lebensjahres
  • Im feuerwehrtechnischen höheren Dienstes nach Vollendung des 65. Lebensjahres

Mit der Versetzung endet der aktive Dienst - Sie tragen jetzt die letzte Dienstbezeichnung mit dem Zusatz „a. D.“

Das Beamtenverhältnis endet erst mit dem Tod oder durch:

  • Entlassung
  • Verlust der Beamtenrechte
  • Entfernung aus dem Dienst nach der Bundesdisziplinarordnung

Somit hat der Beamte im Ruhestand immer noch Rechte und Pflichten seinem Dienstherrn gegenüber. Der Beamte im Ruhestand hat das Recht auf eine angemessene Alimentation, Schutz und Fürsorge.

Zur Alimentation gehören:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

Im Umkehrschluss kann ein Fehlverhalten, zum Beispiel Verstoß gegen Amtsverschwiegenheit oder Vergehen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, unter bestimmten Voraussetzungen disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bei Verstoß gegen die Pflichten drohen Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts.

Besonderheiten für Beamte im Ruhestand im Detail

Ruhegehalt

Bund und Bundesländer sind zuständig für die Beamtenversorgung. Gezahlt werden die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge an Beamte im Ruhestand aus dem laufenden Haushalt des Dienstherrn.

Die Pensionen sind wie die gesetzliche Rente ebenfalls von Kürzungen betroffen. So wurde 2001 der Versorgungshöchstsatz für Beamte im Ruhestand von 75 % auf 71,75 % herabgesetzt. Deshalb wird es auch für Beamte immer wichtiger, frühzeitig und ausreichend für das Alter oder die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bei Dienstunfähigkeit vorzusorgen.

Berechnungsgrundlage des Ruhegehaltssatzes sind:

  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  • ruhegehaltfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund und Ländern

Das Ruhegehalt ergibt sich aus den Dienstbezügen, dem Grundgehalt mit Familienzuschlag und gegebenenfalls weiterer Bezüge, multipliziert mit dem Ruhegehaltssatz. Der Ruhegehaltssatz ergibt sich aus ruhegehaltfähiger Dienstzeit multipliziert mit 1,79375 beträgt aber maximal 71,15 % der Bezüge der letzten zwei Jahre in ein und demselben Amt.

Altersrente und Ruhegehalt

Ein direkter Vergleich zwischen der gesetzlichen Altersrente eines Arbeitnehmers und der Versorgung für Beamte im Ruhestand ist schwierig. Grundsätzlich aber sind Beamte mit Ruhegehalt bessergestellt. Nach mindestens fünfjähriger Dienstzeit haben Beamte Anspruch auf eine Mindestversorgung von 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge beziehungsweise etwa 1.400 €. Rentner haben keinen Anspruch auf eine Mindestversorgung, die meisten Renten liegen unter den Mindestansprüchen Beamter.

Wird der Höchstversorgungssatz von 71,75 % nicht überschritten, werden Beamten im Ruhestand zusätzliche Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Erwerbseinkommen nicht auf das Ruhegehalt angerechnet.

Unterhaltsbeitrag

Beamte der Feuerwehr, die innerhalb der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden oder die gesetzliche Altersgrenze erreichen und die versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen, werden aus dem Dienst entlassen. Da kein Anspruch auf ein Ruhegehalt besteht, kann nach Ermessen ein Unterhaltsbeitrag bis zur Höhe des Ruhegehaltes gewährt werden.

Ausnahme: bei Dienstbeschädigung, die sich der Beamte ohne eigenes Verschulden zugezogen hat, gilt die Wartezeit als erfüllt.

Beamte der Feuerwehr, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können bei Wiedererlangen der Dienstfähigkeit wieder in ihr Amt berufen werden.

Möchten Beamte ihre Beamtenlaufbahn ohne dienstliche Gründe von Ihrer Seite aus beenden, haben sie Anspruch auf Altersgeld, wenn eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gewünscht wird. Allerdings muss eine Dienstzeit von sieben Jahren, davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund, zurückgelegt worden sein. Die Höhe des Altersgelds bestimmen die letzten Bezüge und die geleistete Dienstzeit.

Gewährt wird Altersgeld grundsätzlich erst, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird.

Versicherungen für Beamte im Ruhestand

Krankenversicherung

Grundsätzlich haben Beamte unabhängig von ihrem Einkommen die freie Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.

Bei gesetzlicher Krankenversicherung ist die Unterstützung durch Beihilfe nicht möglich. Der Dienstherr beteiligt sich auch nicht an den Beiträgen zur Krankenversicherung. Beihilfe kann aufgrund der Funktionsweise, dem Kostenerstattungsprinzip, nur in Verbindung mit einer privaten Krankenversicherung, die ebenfalls im Nachhinein Kosten erstattet, gewährt werden.

Beamte der Feuerwehr habe in Brandenburg während Ausbildung, Probezeit, der aktiven Dienstzeit und im Ruhestand Anspruch auf Beihilfe.

  • Beamten ohne oder mit einem Kind werden 50 % der Kosten erstattet
  • Beamte mit zwei und mehr Kindern, beihilfeberechtigte Ehepartner und Beamte im Ruhestand erhalten 70 % Kostenerstattung
  • Für Kinder mit Anspruch auf Beihilfe werden 80 % der Kosten übernommen

Der Anspruch auf Beihilfe besteht nur, wenn mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung die Restkosten abgedeckt werden. Da Beamte im Ruhestand nur 30 % der Kosten absichern müssen, sind die Beiträge zur Krankenversicherung besonders günstig. Gleichzeitig profitieren sie von umfangreichen Leistungen und dem Status eines Privatpatienten.

Pflegepflichtversicherung

Beamte im Ruhestand, die noch keine Pflegeleistungen beziehen, sind wie alle anderen Beamten, Selbstständige und Arbeitnehmer verpflichtet eine Pflegeversicherung abzuschließen. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit steigt mit zunehmendem Alter. Da die die Pflegepflichtversicherung die Kosten im Pflegefall nur zum Teil abdecken kann, ist es empfehlenswert eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Mit der Pflegevorsorge Vario biete Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ein Produkt, das sich flexibel an Ihre Lebensumstände anpasst. Ganz nach Ihren finanziellen Möglichkeiten und Bedürfnisse können Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz, die Höhe des Pflegegeldes und welche Pflegegrade Sie absichern, flexibel selbst gestalten.

Einige Vorteile im Überblick:

  • Absicherung für den Pflegefall nach Bedarf
  • Für jeden Pflegegrad kann ein individuelles Pflegegeld vereinbart werden
  • Freie Verfügbarkeit bei der Auszahlung
  • Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4
  • Sofort verfügbar ohne Wartezeiten
  • Dynamik - bis zum 71. Geburtstag erhöht sich das Pflegegeld alle drei Jahre automatisch um 10 % – ohne erneute Gesundheitsprüfung

Kosten für die Pflege können trotz Pflegpflichtversicherung zur enormen finanziellen Belastung werden. Eine stationäre Versorgung kann beispielsweise monatlich mehrere tausend Euro kosten, die entweder der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen aufbringen müssen. Nicht selten werden die Kinder zur Zahlung der Aufwendungen verpflichtet.

Soforthilfe mit wertvollen Serviceleistungen bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München mit der Pflegevorsorge Akut.

Für einen geringen Beitrag erhalten Sie Beratung, Hilfe, Unterstützung und zusätzliche finanzielle Unterstützung, wenn unerwartet der Pflegefall eintritt.

Private Altersvorsorge

Eine private Altersvorsorge ist dringend notwendig, damit der Lebensstandard auch im Ruhestand beibehalten werden kann. Obwohl die Altersversorgung von Beamten weit über dem Niveau normaler Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft liegt, entstehen auch hier Versorgungslücken. Mit den Produkten zur Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie diese Lücken optimal schließen.

Varianten der Altersvorsorge der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München sind unter anderem:



Relax-Rente
Die Relax-Rente, bei welcher Sicherheit mit der Chance auf Rendite perfekt kombiniert wird. Während der Laufzeit kann die Rente an den persönlichen Bedarf flexibel angepasst werden.

  • Eine attraktive Möglichkeit, steueroptimiert fürs Alter vorzusorgen
  • Steuerersparnis durch jährliche Zuzahlung in flexibler Höhe
  • Steuerlich geförderter Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz kann eingeschlossen werden



Privat Rente
Die Klassik-Privatrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist eine individuelle und flexible Vorsorgemöglichkeit. Einerseits wird Ihr Guthaben mit 0,9 % verzinst, andererseits haben Sie die Chance auf Beteiligung an den erzielten Überschüssen. Die Höhe der Beträge, die Sie einzahlen oder entnehmen ist flexibel. Auch hier besteht die Möglichkeit die Rente mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung sowie Hinterbliebenenrente zu ergänzen.

Die Relax Privat Rente ist eine Kombination aus Sicherheit und Renditechancen.  Dank des Baukastenprinzips können Sie Ihre Absicherung an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen.



Fonds-Privatrente
Die Fonds-PrivatRente ist die Anlage in einem individuellen Fonds-Mix aus bis zu drei Investmentstrategien. Die Fonds-Privatrente ist eine renditestarke Altersvorsorge, die ebenfalls eine Dienstunfähigkeitsversicherung sowie die Versorgung von Hinterbliebenen einschließen und Ihnen eine lebenslange Rente garantieren kann.



Portfolio Plus Police
Mit der Portfolio Plus Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie Ihr Geld variabel anlegen und dabei Steuern sparen. Je nach persönlichem Sicherheitsbedarf investieren Sie in unterschiedliche Fonds aus zehn verschiedene Vermögensmanagement-Klassen. Ihre Nachlassreglung kann nach Ihren Vorstellungen gestaltet werden.



Rürup-Rente
Die Vorteile der steuerlich begünstigten Rürup Rente als private Altersvorsorge genießen vor allem Menschen mit einem hohen zu versteuernden Einkommen während der Ansparphase. Die Beiträge können in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Ausgezahlt wird die Rente an Beamte in Ruhestand monatlich. Eine einmalige Kapitalabfindung ist nicht möglich.



Riester-Rente
Auch die RiesterRente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München ist für Beamte als Altersvorsorge geeignet. Die Riester-Rente lohnt sich zweifach: durch Zulagen und Steuervorteile. Voraussetzung der staatlichen Förderung ist, dass Sie sich von der Versicherungspflicht freistellen lassen. Mit dieser Form der Altersvorsorge sichern Sie sich eine lebenslange, gleichbleibende Rente im Ruhestand.

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