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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Der Eintritt in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst ist auf zwei Wegen möglich:

  • Quereinstieg über das Referendariat
  • befähigte Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes können in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst nach verkürztem Vorbereitungsdienst aufsteigen

Die Karrieremöglichkeiten bei der Feuerwehr sind vielfältig. Ganz oben auf der Karriereleiter der Feuerwehr stehen Sie im höheren feuerwehrtechnischen Dienst als Brandrat, Oberbrandrat, Branddirektor oder leitender Branddirektor.

Aufgaben des Feuerwehrbeamten im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst übernehmen Führungspositionen wie die Personalführung und -entwicklung, das Erstellen von Einsatzplänen, Führen von Besprechungen und Erarbeiten von Organisationen, Grundsatzentscheidungen, Koordination der Finanzen sowie das Erstellen von Konzepten der Feuerwehrtaktik und -technik. Sie werden in Führungsstäben und der technischen Einsatzleitung, in der Direktion oder als Leiter einer einzelnen beziehungsweise einer ganzen Feuerwache oder als Führungskraft in Ministerien eingesetzt. Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst erstellen Vorgaben im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz und repräsentieren die Feuerwehr nach außen gegenüber politischen Gremien, der Öffentlichkeit und anderen Behörden.

Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst initiieren Forschungsprojekte und arbeiten auf verschiedenen Gebieten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr mit. Aktiv beteiligen Sie sich an der Ausbildung von Beamten der Feuerwehr und übernehmen zum Beispiel Funktionen in Prüfungsausschüssen.

Arbeitsorte

Beamte der Feuerwehr im höheren feuerwehrtechnischen Dienst arbeiten in erster Linie:

  • in Büros und Besprechungsräumen
  • im Außendienst, in der Einsatzleitung
  • in Unterrichtsräumen als Fachlehrer
  • in Prüflabors, Entwicklungsbüros und Werkhallen (Forschung)

Weitere Details

Vielseitig einsetzbares Personal benötigt eine multifunktionale Ausbildung.

Wer kann Feuerwehrbeamter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst werden?

Die Zugangsvoraussetzungen werden in den Verordnungen der Bundesländer geregelt. Im Bundesland Brandenburg kann in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, wer:

  • ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen gleichwertigen Abschluss in einer für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung erworben hat. Geeignet ist insbesondere ein Studium mit dem Schwerpunkt:
  • Ingenieurwissenschaften
  • Naturwissenschaften
  • Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr
  • Informationstechnologie
  • Pädagogik mit medizinischer Ausrichtung
  • Deutscher im Sinne des Art. 116 GG oder Staatsbürger eines anderen EU Mitgliedsstaates ist
  • nach amtsärztlichem Gutachten für den Dienst in der Feuerwehr geeignet ist
  • eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • höchstens 35 Jahre alt ist

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie

  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde
  • 2 Lichtbilder
  • letztes Schulzeugnis
  • Zeugnis des Studienabschlusses (kann nachgereicht werden)
  • Zeugnisse über Tätigkeiten nach dem Studium, Zeiten, die geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Ausbildungsabschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen, können auf Antrag bis zu sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden.
  • Führungszeugnis
  • Kopie des deutschen Sportabzeichens und Rettungsschwimmers
  • Gesundheitszeugnis (eine Untersuchung ist auch durch die Dienststelle möglich)
  • vollständig ausgefüllter Personalbogen

sowie Erklärungen über:

  • Vorstrafen und Fahrerlaubnisse
  • Schulden (Schufa-Auskunft)

Auswahlverfahren

Der genaue Ablauf und die Inhalte des Auswahlverfahrens können von Dienststelle zu Dienststelle variieren. Möglich sind Vorstellungsgespräche, Assessmentcenter oder eine Auswahl anhand von Tests praktischer und sportlicher Fähigkeiten.

Für ein persönliches Vorstellungsgespräch können Sie sich vorbereiten, indem Sie zum Beispiel an Informationsveranstaltungen der Informations- und Beratungsstelle für die Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr des Deutschen Städtetages (IBS-Feu) teilnehmen. Bei Vorträgen und durch persönliche Gespräche erhalten Sie sehr viele wichtige und wertvolle Informationen. In der Regel beteiligen sich Referendarinnen und Referendare an diesen Veranstaltungen, die Ihnen individuelle Fragen beantworten und auch ihre persönlichen Erfahrungen direkt an Sie weitergeben können.

Die Informations- und Beratungsstelle für die Ausbildung bei der Berufsfeuerwehr des Deutschen Städtetages führt auf Wunsch Leistungsmessungen durch. Diese Ergebnisse können Sie Ihrer Bewerbung beifügen.

Ausbildung zum Feuerwehrbeamten im höheren feuerwehrtechnischen Dienst- Der Vorbereitungsdienst

Die ausgewählten Bewerber werden als Referendar in den Vorbereitungsdienst eingestellt. Sie führen während des Vorbereitungsdienstes die Dienstbezeichnung "Brandreferendar" oder "Brandreferendarin".

Die Ausbildung des Brandreferendars dauert in der Regel zwei Jahre, in denen sich Unterrichts- und Praxisabschnitte abwechseln. Die sich abwechselnden Phasen ermöglichen, dass die erworbenen theoretischen Kenntnisse zeitnah in der Praxis angewendet werden können. Zwischen den Abschnitten finden meist Prüfungen statt.

Der Vorbereitungsdienst startet mit einem einwöchigen Einführungsseminar. Hier erfahren Sie die Details zum Ablauf des Referendariates und Ihrem zukünftigen Dienst. Sie bekommen einen Einblick in das deutsche sowie europäische Feuerwehrwesen und haben die Gelegenheit, andere Referendare kennenzulernen und bereits erste Kontakte zu knüpfen.

Beamte der Feuerwehr des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes überspringen aufgrund ihrer Vorbildung die erste Hälfte der Ausbildung. Sie steigen nach der Einführungswoche direkt in die zweite Hälfte des Vorbereitungsdienstes zum Feuerwehrbeamten im höheren feuerwehrtechnischen Dienst ein und können schon nach einem Jahr zum Brandrat ernannt werden.

Teil 1

Nach dem Einführungsseminar folgt eine etwa 25wöchige Feuerwehrgrundausbildung bei einer Berufsfeuerwehr oder Freiwilligen Feuerwehr.

Sie erhalten umfassenden Einblick in Ihren späteren Dienstalltag und absolvieren den Grundausbildungslehrgang mit theoretischer Ausbildung zum Rettungssanitäter, haben die Möglichkeit, das Sportabzeichen und das Rettungsschwimmerabzeichen zu erwerben. Sie hospitieren als Truppmann und Truppführer und nehmen aktiv am allgemeinen Dienstbetrieb der Feuerwache und am Brandsicherheitswachdienst teil. In Lehrgängen und bei Wachfortbildungen erwerben Sie umfangreiche theoretische Kenntnisse.

Anschließend absolvieren Sie den neunwöchigen Führungslehrgang I an einem Institut der Feuerwehr. In dieser Schulung werden Ihnen alle Fähigkeiten vermittelt, die für Sie als Feuerwehrbeamter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst zum Führen einer Gruppe sowie eines Zuges in verschiedenen Einsätzen wichtig sind. Neben Brand- und Hilfeleistungseinsätzen zählen hierzu auch ABC-Einsätze sowie rettungsdienstliche Einsätze. Die Inhalte werden im theoretischen Unterricht und in praktischen Übungen vermittelt.

Danach absolvieren Sie das dreizehnwöchige Einsatzpraktikum I bei einer Berufsfeuerwehr oder der Freiwilligen Feuerwehr. Hier lernen Sie den Dienst der Beamten der Feuerwehr in einzelnen Abteilungen und Sachgebieten kennen. Inhalte sind zum Beispiel:

  • Mitarbeit in den Abteilungen „Einsatzorganisation“ und „Technik“ sowie im Nachrichtenwesen
  • Hospitation in einer Leitstelle
  • Gruppen- und Zugführer im Einsatz- und Übungsdienst
  • Einarbeitung in die Organisation der Feuerwehr und Maßnahmen des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Mitwirkung bei Beschaffungen und der Erstellung von Fahrzeugkonzepten
  • Teilnahme an Fahrzeug- und Geräteprüfungen sowie an Plan- und Einsatzübungen
  • Allgemeine Verwaltungsaufgaben
  • Personalverwaltung

Mit der ersten Laufbahnprüfung legen Sie die Zugführerprüfung ab.

Teil 2

Gemeinsam mit den Beamten der Feuerwehr des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes nehmen Sie für die Dauer von acht Wochen an einem Kurs an einer Verwaltungsakademie teil.

Schwerpunkte des Lehrgangs sind insbesondere Betriebswirtschaft sowie alle Rechtsgrundlagen, die zur Leitung einer Abteilung oder eines Amtes im höheren feuerwehrtechnischen Dienst erforderlich sind. Beispielsweise:

  • Disziplinarrecht
  • Allgemeine Rechtslehre
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Brandschutzrecht einschließlich Katastrophenschutz- und Rettungsdienstrecht
  • Haushaltsrecht
  • Ziviles Vertragswesen

Im Anschluss absolvieren Sie ein Verwaltungspraktikum über neun Wochen an einer höheren oder der obersten Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen, bei dem Sie wieder die theoretischen Kenntnisse umsetzen können.

Sie erhalten Einblicke in die Arbeitsbereiche anderer Einrichtungen und Behörden, wie zum Beispiel der Kriminalpolizei, der Gewerbeaufsicht und bereiten sich auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit diesen Einrichtungen vor. Sie erlangen Kompetenzen auf den Gebieten:

  • Aufbau und Organisation der Landesverwaltung
  • Finanzierung des Feuerwehrwesens
  • Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Erlasse

Für spätere Ausbildungstätigkeiten können Sie sich mit der Arbeit in einer Feuerwehrschule vertraut machen.

Es folgt der Führungslehrgang II an einer Landesfeuerwehrschule. Über vier Wochen werden Sie geschult, die Leitung von Einsätzen bei Großschadenslagen zu übernehmen. Sie lernen außerdem Ihre Aufgaben als Ausbilder ausführlich kennen.

Themen des Seminars:

  • Grundlagen der Stabsarbeit
  • Methodik und Didaktik in der Erwachsenenbildung
  • Stressvermeidung durch geeignete Ausbildung
  • Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
  • Brandverhalten von Baustoffen und -teilen
  • Sonderbauvorschriften

Im Einsatzpraktikum II über 14 Wochen üben Sie sich unter anderem in der Ausbildung von zukünftigen Beamten der Feuerwehr. Ihre Tätigkeiten:

  • Arbeit als Einsatzleiter und Direktionsdienst
  • Mitarbeit in der Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“
  • Durchführen und Anlegen von Einsatz- und Planübungen
  • Erteilen von Fachunterricht
  • Planung und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen

Der letzte theoretische Abschnitt mit einer Dauer von sechs Wochen ist der Führungslehrgang III an einer Landesfeuerwehrschule, in dem Sie wesentliche Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Personal- und Menschenführung erwerben:

  • Personalführung
  • Moderation und Verhandlung
  • Beurteilungswesen
  • Stressbewältigung
  • Zeit- und Selbstmanagement
  • Suchtbewältigung
  • Qualitätsmanagement

Das letzte Praktikum über fünf Wochen ist ein Wahlpraktikum bei einer Feuerwehr, einer Behörde, einer Werkfeuerwehr, einem Wirtschaftsunternehmen oder einer Landesfeuerwehrschule.

Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die zweite Laufbahnprüfung.

Bestehen Sie die zweite Laufbahnprüfung, haben Sie es geschafft. Sie werden zum Feuerwehrbeamten im höheren feuerwehrtechnischen Dienst, zum Brandrat, ernannt. Weiterbilden können Sie sich darauf aufbauend bis zum leitenden Branddirektor.

Aufstiegsvoraussetzungen für Beamte der Feuerwehr im gehobenen Dienst in den höheren Dienst

Beamte des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes können zum Aufstieg für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes zugelassen werden, wenn sie eine Dienstzeit von mindestens acht Jahren im gehobenen Dienstes zurückgelegt haben, ein Beförderungsamt erreicht haben und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben Fragen zum höheren feuerwehrtechnischen Dienst und zu Ihren Versicherungsmöglichkeiten? Dann kontaktieren Sie die Mitarbeiter der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Wir stehen Ihnen mit Rat zur Seite!

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