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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Wodurch können Menschen zum Pflegefall werden?

Vor allem durch chronische Krankheiten, beispielsweise Herzschwäche, Rheuma und Demenz sowie plötzliche Ereignisse wie Schlaganfall oder Sturz mit einem bleibenden Schaden, werden Menschen pflegebedürftig. Es gibt sechs große Krankheitsgruppen, die oftmals mit Pflegebedürftigkeit einhergehen:

  • Krankheiten des Kreislaufsystems
  • Psychische- und Verhaltensstörungen, wie Demenz, häufigste Ursache ist die Alzheimer-Krankheit
  • Krankheiten des Nervensystems, wie Multiple Sklerose, Parkinson
  • Krankheiten des Bewegungsapparates
  • Krebserkrankungen
  • Senilität und andere unspezifische Symptome

Jeder zweite Mann und zwei Drittel der Frauen werden in Deutschland im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Derzeit sind deutschlandweit bereits etwa 2,7 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Es ist absehbar, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch weit mehr Menschen pflegebedürftig werden. Schätzungsweise sind in 10 Jahren rund 3,5 Millionen Deutsche auf pflegerische Hilfe angewiesen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stehen vor großen physischen, psychischen und finanziellen Herausforderungen und Belastungen. Teils immense Kosten für notwendige Umbauten, ambulantes Pflegepersonal oder stationäre Pflege müssen aufgebracht werden. Benötigen Sie oder ein beihilfeberechtigter Angehöriger plötzlich Unterstützung, wird bei Beamten der Feuerwehr durch die Beihilfe ein Teil der Kosten für die Pflegeleistungen übernommen.

Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit mit der Pflegepflichtversicherung

Die Leistungen von gesetzlichen und privaten Pflegekassen sind nahezu identisch.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Angehörige der gesetzlichen Krankenversicherungen werden automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse versichert. Arbeitgeber übernehmen, wie bei der Krankenversicherung, die Hälfte der Beiträge und führen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil direkt an die Pflegekasse ab. Der finanzielle Mehraufwand der Arbeitgeber wird durch die Abschaffung eines Feiertages kompensiert. Außer in Sachsen wurde der Buß- und Bettag gestrichen.

Freiberuflich Tätige und Selbstständige tragen die gesamten Kosten allein.

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung richten sich, wie Beiträge zur Krankenversicherung, nach der Höhe des Einkommens. Die Leistungen werden ebenfalls als Sachleistung gewährt. Gesetzliche Pflegeleistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Aufgrund der zunehmenden Zahl Pflegebedürftiger und der Abnahme von beitragszahlenden Arbeitnehmern können die steigenden Kosten durch die gesetzlichen Pflegepflichtversicherungen immer weniger abgedeckt werden.

Private Pflegeversicherung

Privat versicherte Beamte der Feuerwehr müssen einen separaten Vertrag bei ihrer Krankenkasse, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München, abschließen.

Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, erstattet die private Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München auf Antrag einen Teil der Kosten. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Beamten der Feuerwehr. Aus den Beiträgen werden Altersrückstellungen gebildet. Durch die Auflösung der Rückstellungen werden die entstehenden Kosten im Pflegefall abgedeckt. Beamte zahlen nur einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif, da ein Teil der Aufwendungen bereits von der Beihilfe getragen werden.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist eine kostenfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern in der privaten Pflegeversicherung nicht möglich.

Wechsel gesetzliche und private Pflegeversicherung

Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte sind nicht verpflichtet, ihre Pflegeversicherung ebenfalls gesetzlich abzuschließen. Hier kann auch eine private Versicherung, beispielsweise die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München in Betracht kommen. Wenn das Einkommen eines Pflichtversicherten ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, kann er sich auch privat in der privaten Pflegekasse der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München versichern.

Ort der Pflege

Ambulant

Die ambulante, häusliche Versorgung übernehmen ehrenamtliche Personen, meist Familienangehörige. Gezahlt wird eine pauschale Leistung: das steuerfreie Pflegegeld.

Übernimmt die Pflege ein Pflegedienst, werden Pflegegeld und die Erstattung für Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag getragen. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen privat aufgebracht werden.

Das Pflegegeld für pflegende Angehörige liegt deutlich unter den Beihilfehöchstgrenzen für professionelles Pflegepersonal.

Tages- oder Nachtpflege

Für einen Pflegebedürftigen, der zuhause gepflegt werden möchte, ist auch eine stundenweise professionelle Pflege möglich. Die Pflegekassen gewähren Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Familie.

Stationär

Gut zwei Drittel der zu Pflegenden werden zu Hause versorgt. Reicht dies nicht oder ist die Pflege nicht möglich, kann eine stationäre Pflege notwendig werden. Hier werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Die Vorteile der Pflegepflichtversicherung

  • alle Versicherungspflichtigen und -berechtigten haben Anspruch auf die Aufnahme, sowohl in die private als auch in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
  • die Aufnahme darf auch bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen nicht verwehrt werden
  • solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen
  • Angehörige ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können in der gesetzlichen Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert werden

Was tun, wenn Pflege erforderlich wird?

Einen Antrag sollten Sie so früh wie möglich bei Ihrer Pflegekasse stellen, denn Leistung werden erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, lässt die gesetzliche Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die private Pflegekasse durch die MEDICPROOF GmbH feststellen.

Der Gutachter kommt zur Überprüfung der Selbstständigkeit in der Regel zu Ihnen nachhause. Erfolgt die Pflege in einem Pflegeheim, so besucht der Gutachter Sie in der stationären Pflegeeinrichtung.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades

Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monaten bestehen
  • Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung
  • Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag
  • 45 Minuten davon für die Grundversorgung
  • Pflege erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär
  • mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre müssen Beiträge in die Pflegekasse gezahlt worden sein
  • ein Antrag auf Pflegeleistungen wurde gestellt
  • eine Pflegebedürftigkeit (zuerkannter Pflegegrad) besteht
  • Kinder haben Anspruch auf Leistungen, wenn mindestens ein Elternteil die Voraussetzungen erfüllt

Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5. Je höher der Pflegegrad, umso höher sind auch die Leistungsansprüche.

  • Pflegegrad 1 - Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2 - Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3 - Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5 - Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche des Antragstellers

  • Mobilität, beispielsweise Positionswechsel im Bett, Treppensteigen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, wie das Erkennen von Personen, Beteiligung an Gesprächen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, wie nächtliche Unruhe oder Antriebslosigkeit
  • Selbstversorgung – ist eine eigenständige Körperpflege und Zubereitung der Nahrung möglich
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit Erkrankungen und Belastungen -  können Medikamenten nach Anweisung selbst eingenommen oder kann eine Diät eingehalten werden
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte z. B. Umgang mit anderen, soziale Kontakte und Pflege

Empfehlenswert für gesetzlich und privat Versicherte ist eine Pflegezusatzversicherung

Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung sollten Beamte der Feuerwehr eine Pflegezusatzversicherung schließen. Die hohen Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit auf Sie zukommen, können mit der Pflegepflichtversicherung nur zum Teil abgedeckt werden und sind an Höchstgrenzen gebunden. Alle Kosten, die nicht von der Pflegepflichtversicherung übernommen werden, zahlen Sie aus der eigenen Tasche. Sind Ihre Ersparnisse aufgebraucht, sind Ihr Haus und andere Vermögenswerte gefährdet. Reichen Ihre privaten Mittel dann nicht mehr aus, springt die Sozialkasse ein, die daraufhin prüft, inwieweit Angehörige unterhaltspflichtig sind. Das sind beispielsweise Kinder, die dann für Ihre Kosten haften.

Pflegebedürftigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko für die gesamte Familie. Mit der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie sich gegen dieses Risiko optimal absichern.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Beamten der Feuerwehr drei Möglichkeiten der privaten Pflegezusatzversicherungen: die Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.

Aus der Pflegerentenversicherung erhalten Sie im Pflegefall eine lebenslange, steuerfreie Rente. Die Rentenansprüche sind meist nach Pflegegraden abgestuft. Nach Wunsch kann zusätzlich ein Todesfallschutz zur Absicherung hinterbliebener Angehöriger vereinbart werden. Für die Auszahlung reicht der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades.

Die Pflegekostenversicherung erstattet Ihnen ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und Ihren real entstandenen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung. Erstattungsfähig sind nur die für die Pflege notwendigen Kosten. Erstattungen für Unterbringung und Verpflegung gehören nicht dazu. Von dieser Absicherung profitieren Beamte der Feuerwehr bei professioneller, stationärer Pflege.

Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit reicht hier nicht aus, auch die aufgewandten Kosten müssen belegt werden.

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird ein vertraglich vereinbarter Tagessatz gezahlt, sobald die Pflegebedürftigkeit eintritt. Wofür die Zahlungen verwendet werden, bleibt dem Empfänger überlassen. Notwendig ist nur der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad. Bei Abschluss der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München kann von Beamten der Feuerwehr eine staatliche Förderung, die sogenannte „Pflege-Bahr“, in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung:

  • mindestens zehn Euro im Monat müssen selbst in die Pflegekasse eingezahlt werden
  • die Pflegezusatzversicherung muss alle Pflegegrade absichern, erforderlich für Pflegegrad 5 ist eine Deckung von mindestens 600 € im Monat
  • Anspruch hat jeder, der volljährig, pflegepflichtversichert und noch keine Pflegeleistungen erhält

Erlaubt sind weder Gesundheitsprüfung noch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Außerdem müssen die Versicherungsunternehmen jeden Beamten der Feuerwehr aufnehmen, der einen Anspruch auf die staatliche Zulage hat.

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Fordern Sie inividuelle Beratung an

Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung sind ein wichtiger Versicherungsschutz, zu dem Sie sich ausführlich und fachkundig beraten lassen sollten. Gern stehen Ihnen unsere kompetenten, qualifizierten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München für eine Beratung zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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Nymphenburger Straße 4
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