DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Wodurch können Menschen zum Pflegefall werden?

Vor allem durch chronische Krankheiten, beispielsweise Herzschwäche, Rheuma und Demenz sowie plötzliche Ereignisse wie Schlaganfall oder Sturz mit einem bleibenden Schaden, werden Menschen pflegebedürftig. Es gibt sechs große Krankheitsgruppen, die oftmals mit Pflegebedürftigkeit einhergehen:

  • Krankheiten des Kreislaufsystems
  • Psychische- und Verhaltensstörungen, wie Demenz, häufigste Ursache ist die Alzheimer-Krankheit
  • Krankheiten des Nervensystems, wie Multiple Sklerose, Parkinson
  • Krankheiten des Bewegungsapparates
  • Krebserkrankungen
  • Senilität und andere unspezifische Symptome

Jeder zweite Mann und zwei Drittel der Frauen werden in Deutschland im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Derzeit sind deutschlandweit bereits etwa 2,7 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. Es ist absehbar, dass in den nächsten Jahren und Jahrzehnten noch weit mehr Menschen pflegebedürftig werden. Schätzungsweise sind in 10 Jahren rund 3,5 Millionen Deutsche auf pflegerische Hilfe angewiesen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stehen vor großen physischen, psychischen und finanziellen Herausforderungen und Belastungen. Teils immense Kosten für notwendige Umbauten, ambulantes Pflegepersonal oder stationäre Pflege müssen aufgebracht werden. Benötigen Sie oder ein beihilfeberechtigter Angehöriger plötzlich Unterstützung, wird bei Beamten der Feuerwehr durch die Beihilfe ein Teil der Kosten für die Pflegeleistungen übernommen.

Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit mit der Pflegepflichtversicherung

Die Leistungen von gesetzlichen und privaten Pflegekassen sind nahezu identisch.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Private Pflegeversicherung

Wechsel gesetzliche und private Pflegeversicherung

Ort der Pflege

Ambulant

Tages- oder Nachtpflege

Stationär

Was tun, wenn Pflege erforderlich wird?

Einen Antrag sollten Sie so früh wie möglich bei Ihrer Pflegekasse stellen, denn Leistung werden erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, lässt die gesetzliche Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die private Pflegekasse durch die MEDICPROOF GmbH feststellen.

Der Gutachter kommt zur Überprüfung der Selbstständigkeit in der Regel zu Ihnen nachhause. Erfolgt die Pflege in einem Pflegeheim, so besucht der Gutachter Sie in der stationären Pflegeeinrichtung.

Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades

Der Gutachter prüft sechs Lebensbereiche des Antragstellers

Empfehlenswert für gesetzlich und privat Versicherte ist eine Pflegezusatzversicherung

Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung sollten Beamte der Feuerwehr eine Pflegezusatzversicherung schließen. Die hohen Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit auf Sie zukommen, können mit der Pflegepflichtversicherung nur zum Teil abgedeckt werden und sind an Höchstgrenzen gebunden. Alle Kosten, die nicht von der Pflegepflichtversicherung übernommen werden, zahlen Sie aus der eigenen Tasche. Sind Ihre Ersparnisse aufgebraucht, sind Ihr Haus und andere Vermögenswerte gefährdet. Reichen Ihre privaten Mittel dann nicht mehr aus, springt die Sozialkasse ein, die daraufhin prüft, inwieweit Angehörige unterhaltspflichtig sind. Das sind beispielsweise Kinder, die dann für Ihre Kosten haften.

Pflegebedürftigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko für die gesamte Familie. Mit der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München können Sie sich gegen dieses Risiko optimal absichern.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München bietet Beamten der Feuerwehr drei Möglichkeiten der privaten Pflegezusatzversicherungen: die Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.

Aus der Pflegerentenversicherung erhalten Sie im Pflegefall eine lebenslange, steuerfreie Rente. Die Rentenansprüche sind meist nach Pflegegraden abgestuft. Nach Wunsch kann zusätzlich ein Todesfallschutz zur Absicherung hinterbliebener Angehöriger vereinbart werden. Für die Auszahlung reicht der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades.

Die Pflegekostenversicherung erstattet Ihnen ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und Ihren real entstandenen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung. Erstattungsfähig sind nur die für die Pflege notwendigen Kosten. Erstattungen für Unterbringung und Verpflegung gehören nicht dazu. Von dieser Absicherung profitieren Beamte der Feuerwehr bei professioneller, stationärer Pflege.

Der Nachweis der Pflegebedürftigkeit reicht hier nicht aus, auch die aufgewandten Kosten müssen belegt werden.

Bei der Pflegetagegeldversicherung wird ein vertraglich vereinbarter Tagessatz gezahlt, sobald die Pflegebedürftigkeit eintritt. Wofür die Zahlungen verwendet werden, bleibt dem Empfänger überlassen. Notwendig ist nur der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad. Bei Abschluss der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München kann von Beamten der Feuerwehr eine staatliche Förderung, die sogenannte „Pflege-Bahr“, in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung:

  • mindestens zehn Euro im Monat müssen selbst in die Pflegekasse eingezahlt werden
  • die Pflegezusatzversicherung muss alle Pflegegrade absichern, erforderlich für Pflegegrad 5 ist eine Deckung von mindestens 600 € im Monat
  • Anspruch hat jeder, der volljährig, pflegepflichtversichert und noch keine Pflegeleistungen erhält

Erlaubt sind weder Gesundheitsprüfung noch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge. Außerdem müssen die Versicherungsunternehmen jeden Beamten der Feuerwehr aufnehmen, der einen Anspruch auf die staatliche Zulage hat.

Fordern Sie inividuelle Beratung an

Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung sind ein wichtiger Versicherungsschutz, zu dem Sie sich ausführlich und fachkundig beraten lassen sollten. Gern stehen Ihnen unsere kompetenten, qualifizierten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München für eine Beratung zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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