Feuerwehrmann mit Helm und Einsatzkleidung spricht über ein Funkgerät. Im Hintergrund stehen Feuerwehrfahrzeuge vor einer geöffneten Feuerwache.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in MünchenPflegepflichtversicherung für die Feuerwehr München

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Die Pflegepflichtversicherung für Feuerwehrbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München

Als Beamter der Berufsfeuerwehr oder Brandmeisteranwärter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn entweder Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Damit entfällt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gleichzeitig entsteht eine gesetzliche Pflicht: Sie müssen eine Pflegepflichtversicherung für die Feuerwehr nachweisen.

Wer diesen Nachweis nicht rechtzeitig erbringt, riskiert eine Versorgungslücke im Pflegefall. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München kennt diese Anforderung genau und begleitet Sie vom ersten Tag der Ausbildung an.

Weiße Handshake-Icon-Grafik in einem orangefarbenen Kreis als Symbol für Zusammenarbeit und Partnerschaft.

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Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München klärt mit Ihnen persönlich, welche Pflegepflichtversicherung für die Feuerwehr zu Ihrer konkreten Situation passt. Sprechen Sie uns noch heute an.

Was die Pflegepflichtversicherung für die Feuerwehr für Sie leistet

Feuerwehrbeamte unterstehen einem besonderen dienstrechtlichen Status. Sie erhalten keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern Beihilfe oder freie Heilfürsorge. Das schließt die soziale Pflegeversicherung ausdrücklich aus.

Die Pflegepflichtversicherung für die Feuerwehr schließt genau diese Lücke. Sie sichert Sie im Pflegefall finanziell ab. Diese Versicherung ist kein optionaler Zusatz, sondern eine gesetzliche Pflicht für alle Beamten der Berufsfeuerwehr. Die wesentlichen Leistungsbausteine umfassen:

  • Absicherung aller anerkannten Pflegegrade
  • Übernahme von Kosten für ambulante Pflege durch Pflegedienste
  • Leistungen bei stationärer Pflege im Pflegeheim
  • Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln bei anerkanntem Pflegebedarf
  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege bei vorübergehendem Ausfall der Pflegeperson

Die Bedeutung des richtigen Abschlusszeitpunkts

Feuerwehranwärter müssen die Pflegepflichtversicherung für die Feuerwehr bereits zu Ausbildungsbeginn nachweisen. Wer diesen Termin verpasst, kann in Nachweispflichten geraten, die den Dienstantritt verzögern.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München empfiehlt, den Abschluss frühzeitig zu planen. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen beim Einstieg in den Feuerwehrdienst. Gerade in der Phase unmittelbar vor Ausbildungsbeginn kommt es auf schnelles Handeln an. Der Nachweis muss dem Dienstherrn in der Regel pünktlich vorliegen. Warten Sie daher nicht bis zur letzten Woche vor Dienstantritt.

Weißes Info-Symbol mit „i“ in einer Sprechblase auf orangefarbenem Kreis als Hinweis auf Informationen oder Hinweise.

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Vereinbaren Sie noch heute ein Gespräch mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München. Wir analysieren Ihre Versorgungssituation und zeigen Ihnen, welcher Tarif zur Pflegepflichtversicherung für die Feuerwehr für Sie passt.

Beihilfe, freie Heilfürsorge und die Rolle der Pflegepflichtversicherung für die Feuerwehr

Beamte der Berufsfeuerwehr erhalten in der Regel freie Heilfürsorge. Das bedeutet: Ihre Krankenkosten trägt der Dienstherr unmittelbar. Die Pflegeversicherung ist davon jedoch getrennt geregelt.

Ob Sie Beihilfe oder freie Heilfürsorge erhalten, beeinflusst die Ausgestaltung Ihrer Pflegepflichtversicherung für die Feuerwehr direkt. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München prüft mit Ihnen, welcher Tarif zu Ihrer Versorgungsform passt.

Was im Pflegefall zählt

Ein Pflegefall trifft selten den richtigen Zeitpunkt. Für aktive Feuerwehrbeamte kann eine schwere Erkrankung oder ein Unfall auch jenseits des Dienstgeschehens eintreten. Die Pflegepflichtversicherung für die Feuerwehr greift unabhängig davon, wie der Pflegebedarf entstanden ist.

Die Leistungen richten sich nach dem anerkannten Pflegegrad. Je höher der Pflegebedarf, desto umfangreicher die Unterstützung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflege zuhause oder in einer stationären Einrichtung stattfindet. Wichtige Pflegeleistungen im Überblick:

  • Pflegegeld für die Versorgung durch Angehörige oder nahestehende Personen
  • Sachleistungen für professionelle ambulante Pflegedienste
  • Zuschüsse zu Umbaumaßnahmen in der eigenen Wohnung
  • Leistungen bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim
  • Tages- und Nachtpflege bei teilstationärem Pflegebedarf
  • Pflegeberatung und Unterstützung bei der Antragstellung

Häufig gestellte Fragen zur Pflegepflichtversicherung

Rund um die Pflegepflichtversicherung für die Feuerwehr tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München beantwortet die wichtigsten hier kompakt und verständlich. Bei weiterführenden Fragen stehen wir persönlich für Sie bereit.

Sind Sie als Feuerwehranwärter verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen?

Was passiert mit Ihrer Pflegepflichtversicherung, wenn Sie während der Ausbildung in eine andere Dienststelle wechseln?

Welche Leistungen erhalten Sie im Pflegefall durch Ihre Pflegepflichtversicherung?

Welchen Unterschied macht es, ob Sie Beihilfe oder freie Heilfürsorge erhalten?

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Kontaktieren Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München und klären Sie alle offenen Fragen zur Pflegepflichtversicherung für die Feuerwehr in einem persönlichen Gespräch. Wir sind für Sie da.

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